Bundesweit ins Wahlkrankenhaus wenn AOK vers.?

Hallo!

Weiss jemand, ob man sich bundesweit in einem Krankenhaus seiner Wahl (Spezialklinik) behandeln lassen kann, wenn man bei der AOK pflichtversichert ist? Oder ist dies nur in dem Bundesland möglich, in dem man bei der AOK versichert ist? Muss man für eine bundesweite Behandlung bei einer bundesweit tätigen Versicherung wie z. B. der Barmer sein?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

Hallo,

auch jeder AOK Versicherte kann unter den zugelassenen Krankenhäusern bundesweit wählen. Bei Selbsteinweisung sollte man aber vorher die AOK wegen der Kostenübernahme fragen. Erfolgt die Einweisung durch einen Kassenarzt, dann wird dieser eine entsprechende Klinik empfehlen. Empfiehlt er ein anderes Krankenhaus, dann hat der Versicherte u.U. die Mehrkosten ganz oder teilweise selbst zu tragen. Deshalb ist es wichtig mit dem Hausarzt zu reden und seine Wünsche einzubringen.

Gruß Woko

Hallo,
ergänzend zu dem was Woko geschrieben hat.
Es steht irgendwo im Gesetz und dies schon seit Jahren um nicht zu sagen seit Jahrzehnten dass grundsätzlich das nächste oder übernächste
geeignte Vertragskrankenhaus vom Wohnort des Patienten aus gesehen
gewählt werden muss, d.h. der einweisende Arzt hat dies auf der Verordnung der Krankenhauspflege zu vermerken.
Dies hätte zur Folge - wählt der Patient ein anderes als eines der beiden Genannten und ist dies teurer, muesste er die Differenz selbst tragen.
Wie gesagt, das steht so drinne, wurde aber meines Wissens nach bei keiner Krankenkasse so strikt angewandt.
Es wurde vielmehr so gehandhabt das, analog der freien Arztwahl, man auch in Gesamt-Deutschland sich sein Krankenhaus aussuchen darf -
Verfahrensweise so wie Woko geschrieben hat.
Lediglich was die Fahr- oder Transportkosten betrifft, da geht es schon nach der nächsten Behandlungsmöglichkeit und da sind wir auch eisern.
Gruß
Czauderna

Hallo,
hier noch die Rechtsgrundlagen.
Explizit steht das mit den nächsterreichbaren Krankenhäusern nicht im Gesetz. Hier ist in § 39,2 SGB V nur von Abweichung von der ärztlich empfohlenen Einweisung die Rede.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39.html
Allerdings werden die Kassenärzte durch § 26 des Bundesmantelvertrages vertraglich verpflichtet, die Einweisung in eines der beiden nächst erreichbaren Krankenhäuser vorzunehmen.
https://www.gkv-spitzenverband.de/Bundesmantelvertra…

Gruß Woko