Bundeszentralregister Löschung?

Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen ab wann und ob überhaupt Eintragungen im Bundeszentralregister gelöscht werden? Und nach wieviel Jahren?

Also zum Beispiel bei 60 Tagessätzen die man vor 8 Jahren bekommen hat.

Vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüße
Cas

Hallo!

ich wollte mal fragen ab wann und ob überhaupt Eintragungen im
Bundeszentralregister gelöscht werden?

Nach Ablauf bestimmter Fristen werde Eintragungen über Verurteilungen getilgt. Ein Jahr nach der Tilgung wird diese Eintragung aus dem Register entfernt. Während dieses Jahres darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.
Mit der Tilgung dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.

Und nach wieviel Jahren?

siehe § 46 BRZG - http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
Es gibt dazu noch andere relevante Bestimmungen. So ist z.B. bei Eintragung mehrerer Verurteilungen im Register die Tilgung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Keine Tilgung gibt es beispielsweise, wenn jemand zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Also zum Beispiel bei 60 Tagessätzen die man vor 8 Jahren
bekommen hat.

Diese Eintragung ist bereits getilgt und aus dem Register entfernt (wenn keine besonderen Umstände wie z.B. eine weitere Verurteilung vorliegen): die Tilgungsfrist beträgt 5 Jahre (§ 46 Abs. 1 Z. 1 lit. a BRZG), die sind abgelaufen. Ebenso ist das weitere Jahr abgelaufen, nach dem die Eintragung zu entfernen ist.
Grüße, Peter

Hallo Peter,

vielen vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen.

Grüße
Cas