Bundeszentralregister

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe bereits seit 3 Monaten eine Beschäftigung Jetzt wurde nachträglich ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.
Wegen einer Eintragung sexuelle Nötigung ($178, 56, 56 A, 56 B JARBSCHG $ 25 vom 25.07.1997. Rechtskräftiges Urteil seit 02.08.1997. Straferlass 11.05.2001.
Strafmaß 1 Jahr drei Monate auf drei Jahre Bewährung.Keine weiteren Strafen. Meine Anstellung werde ich nun verlieren und somit meine Existenz.
Kann ir jeman mitteieln ob eine Löschung des Eintrags beantragt werden kann und wenn wie sind die Erfolgschancen und wie kann ich einen Antrag formulieren.

Vielen Dank im vorraus.

http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.htm

Punkt 11 kommt da wohl in Frage

Grüsse

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe bereits seit 3 Monaten eine Beschäftigung Jetzt wurde
nachträglich ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.
Wegen einer Eintragung sexuelle Nötigung ($178, 56, 56 A, 56 B
JARBSCHG $ 25 vom 25.07.1997. Rechtskräftiges Urteil seit
02.08.1997. Straferlass 11.05.2001.
Strafmaß 1 Jahr drei Monate auf drei Jahre Bewährung.Keine
weiteren Strafen. Meine Anstellung werde ich nun verlieren und
somit meine Existenz.
Kann ir jeman mitteieln ob eine Löschung des Eintrags
beantragt werden kann und wenn wie sind die Erfolgschancen und
wie kann ich einen Antrag formulieren.

Vielen Dank im vorraus.

Danke! Also keine Chance für mich.

Hi Reinhard,

Danke! Also keine Chance für mich.

Kleine Nachfrage: Überrascht Dich das jetzt? Und warum?
Gruß,
Anja

Hi Anja.

ich ging von früher 5 Jahren aus.
Nur nebenbei: wenn 2 Zeugen als nicht glaubwürdig bezichtigt werden (die wohl nie mehr aussagen werden). Eine Aussage über 15 mal geändert wurde. Ein Psychologe schriftlich das eine Person so naiv sein kann, dass man mehrmals seine Aussagen ändern kann und trotzdem möglicherweise recht hat.(war für das Urteil maßgebend) Man mündlich darauf aufmerksam macht, das vielleicht die Person es nicht so ganz mit der Wahrheit hat und aufgrund ihrer Naivität halt schlecht bei einer Meinung bleiben kann. Dies mündlich seitens des Psychologen bestätigt wird aber vor Gericht halt nicht mitberücksichtigt werden konnte wie auch immer. Bei einer Berufung evtl. auch eine höhere Strafe möglicherweise verkündet wird, sind sie froh wenn die Sache vorbei ist. Allerdings habe ich nicht mit den langfristigen Nebenfolgen gerechnet die so stark in ein Leben greifen.
Interessant für Dichist vielleicht noch, da auch klar gestellt wurde das es keinerlei sexuelle Kontakte gab.Dieser Bericht ist nicht gegen Richter oder andere Personen der Justiz gerichtet, im Gegenteil es sind aber halt auch „nur“ Menschen.
Danke für Dein Interesse. Wollte eigentlich nicht so öffentlich werden.

Hi Reinhard,

Danke für Dein Interesse. Wollte eigentlich nicht so
öffentlich werden.

Wollte diese Details ja gar nicht. Meinte nur: Eintragung ist Eintragung in egal welchem Register… Und da gibt es Fristen… Und wie Du selbst bemerkst, einmal eingetragen interessiert die Vorgeschichte nicht mehr… Was Deine Geschichte betrifft hast Du Dir wohl was Deinen Anteil betrifft(hoffentlich) Deine Gedanken gemacht… (Von nix kommt nix, oder?)
Gruß, Anja

(Von nix kommt nix, oder?)

Hallo Anja,

ich kenne Reinhard nicht, und auf mich wirkt er mit seinen Postings auch nicht sehr glaubwürdig - aber auch nicht wie jemand, der sich gegen eine ungerechtfertigte Anschuldigung effektiv wehren kann.

Meinst du wirklich, dass eine dermassen dumme Aussage wie „Von nix kommt nix, oder?“ hier der Sache angemessen ist?

Zweifelnd,
Schorsch

Hallo,
ich frage mich, was du für eine Beschäftigung hast, dass der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt.
Hast du bereits einen Vertrag? Evtl. sogar unbefristet?

Die Frage, ob du ein Führungszeugnis beibringen musst, stellst du am Besten nochmal im Rechte-Brett.

Gruß
HaWeThie

Hallo Anja, Hallo Georg,
ich hoffe Ihr kommt nicht auch mal in solch eine Situation, es ist richtig man sich nicht wehren und ist ohnmächtig. Alles was hier von mir berichtet wurde ist schriftlich festgehalten in den Gerichtsakten ich würde nichts veröffentlichen was ich letztendlich nicht nachweisen kann.
Danke Reinhard

Hallo,

Von nix kommt nix, oder?

ganz so einfach ist das nicht. Ein Bekannter von mir, der als Türsteher jobbte, hatte z.B. letztes Jahr damit zu kämpfen, daß drei Personen (wobei eine ihn tätlich angriffen hatte) vor Gericht einheitlich den Tatverlauf verdreht darstellten. Nur weil er das Glück hatte eine anwesende neutrale Zeugin ausfindig zu machen, die den Tatverlauf korrekt schilderte, wurde das Gericht stutzig. Von Seiten der Polizei wurden keinerlei Anstrengungen unternommen, die Glaubwürdigkeit der Falschaussagenden zu überprüfen. Ohne die Zeuginnen wäre in Anbetracht der Verletzungen, die der Angreifer davontrug sicher eine Vorstrafe drin gewesen. Soviel zum Thema „von nichts kommt nichts“.

Gruss
Enno

hallo reinhard,

habe letztens gelesen, daß die forderung eines arbeitsgebers nach einem führungszeugnis, sofern nicht im sicherheitsrelevanten bereich gearbeitet wird, rechtswidrig sei.
also, ab zur rechtsberatung.

strubbel
=:open_mouth:)

Hallo,

ich frage mich, was du für eine Beschäftigung hast, dass der
Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt.

das ist durchaus üblich (bei größeren deutschen Firmen oder im öffentlichen Dienst) - nur normalerweise _vor_ der Einstellung. Ich vermute, irgendjmd. wußte - wie auch immer - von der Vorstrafe und hat dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Gruss
Enno

Hallo,
seit wann soll das gelten ? Ich habe z.B. als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni vor einigen Jahren noch so ein Teil vorlegen müssen (TU-Dresden).

Gruss
Enno

Hallo,

Von nix kommt nix, oder?

ganz so einfach ist das nicht.

Sicher nicht, Enno,
habe gerade bei dieser meiner Äußerung die unabdingbare Sensibilität von Aussagen im Netz wieder festgestellt. Ich könnte Dir eigene Fälle nennen, wo ich in einem Fall „Recht“ bekommen habe, obwohl ich (mir selbst) eingestandenermaßen im „Unrecht“ war - und umgekehrt…
Also ich nehme das zurück und wage aber die Erklärung, dass ich als geschädigte Frau in Sachen sexuellem Missbrauch ein kleines bisschen Rot gesehen habe…
LG, Anja

PS: Schade, dass Du Deine Vika nicht „ausgefüllt“ hast…

Hallo,

Also ich nehme das zurück und wage aber die Erklärung, dass
ich als geschädigte Frau in Sachen sexuellem Missbrauch ein
kleines bisschen Rot gesehen habe…

Durchaus verständlich.

PS: Schade, dass Du Deine Vika nicht „ausgefüllt“ hast…

mit meinen Vorstrafenregister *g* ?

Gruss
Enno

PS: Schade, dass Du Deine Vika nicht „ausgefüllt“ hast…

mit meinen Vorstrafenregister *g* ?

Na klar, was den sonst ? *ggg

Gruss
Enno

zurück
Anja

Hallo,
sicherlich könnte ich bei einer Kündigung Einwände einheben, aber wär möchte schon in einem Betrieb arbeiten der Ihn gerne los hat. Irgendwann findet sich schon ein anderer Grund.
Werde meine Stelle im Januar aufgeben.
Trotzdem versuche ich es mal über Rechtsanwalt (wegen der besserern Formulierung und man kennt sich ja untereinander) war heute dort die Chancen gleich null.

Viktor bzw. Reinhard

hallo enno,

kenne ich auch aus dem kaufmännischen bereich. steht in einem handbuch für bewerbungen.

strubbel
=:open_mouth:)