Bundling-Klausel = Verkaufsverbot?

Hallo,
Auf einigen Softwareprodukten - gehen wir hier von einer DVD aus - steht der Satz

„Bundling Edition. Kein Einzelverkauf. Verkauf dieser DVD nur im Bundling mit Hardware gestattet. Zuwiderhandlungen (…).“

Dem gegenüber steht nach meiner Rechtsauffassung das Recht des Eigentümers, der über sein legal erworbenes Eigentum frei verfügen kann.

Nehmen wir an, der Eigentümer hat diese DVD selbst ersteigert, befindet sich also nicht in einem Vertragsverhältnis mit dem Herausgeber der DVD.

Macht es zudem einen Unterschied, ob der Verkäufer privat o. gewerblich handelt?

Also: verkaufen oder nicht?

Vielen Dank.

Hi Marc,

so viel ich weiß,
bezieht sich dieses Bundling-Gebot (Verbot des Einzelverkaufs) NUR auf den Erstverkauf (Hardware+Software zusammen).

Wenn jemand das so erworben hat und später die Software ohne die Hardware weiterverkaufen möchte, weil er diese Software deinstalliert hat (und die Hardware jetzt mit einer anderen Software nutzt z.B.), warum nicht?

Gruß
WB

Hallo

„Bundling Edition. Kein Einzelverkauf. Verkauf dieser DVD nur
im Bundling mit Hardware gestattet. Zuwiderhandlungen (…).“

Wie du sagst, man kannst alles einzeln verkaufen, diese Aufdrucke gelten nur für Personen (Händler), die vertragliche Absprachen mit dem Hersteller haben. Also können auch gewerbliche Händler, die nicht darunter fallen, beliebig verkaufen.

Gruß, DW.

PS: Microsoft OEM Urteil
Danach suchen dürfte genügend Material geben :smile:

DW.

Hallo
Ich gehe davon aus, dass es sich um die Rechtslage in Deutschland handelt.

Auf einigen Softwareprodukten - gehen wir hier von einer DVD
aus - steht der Satz

„Bundling Edition. Kein Einzelverkauf. Verkauf dieser DVD nur
im Bundling mit Hardware gestattet. Zuwiderhandlungen (…).“

Dem gegenüber steht nach meiner Rechtsauffassung das Recht des
Eigentümers, der über sein legal erworbenes Eigentum frei
verfügen kann.

Nich ganz frei, die Rechte des Urhebers müssen natürlich gewahrt bleiben,
ABER:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/10493

BGH-Urteil vom 6. 07. 2000
http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm
Ich kenne kein neueres BGH-Urteil. Käse scheint gegessen zu sein
Zitat:
„Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.“

Nehmen wir an, der Eigentümer hat diese DVD selbst ersteigert,
befindet sich also nicht in einem Vertragsverhältnis mit dem
Herausgeber der DVD.

Der Eigentümer handelt legal.

Macht es zudem einen Unterschied, ob der Verkäufer privat o.
gewerblich handelt?

Nein

Also: verkaufen oder nicht?

Lt BGH steht dem nichts entgegen.

Disclaimer:

  • Ich bin kein Anwalt, und übernehme keinerlei wie auch immer gearteten Haftungsansprüche.

LG
Mike