Buntbartschloss in WoTür – unsicher? Versicherbar? Muss Vermieter neues Schloss zahlen?

Hallo,

in einem 6-Parteien-Haus in einer EG-Mietwohnung an der Wohnungstür gibt es noch ein altes Buntbartschloss (siehe Bild). Es geht also nicht um die Haustür (Zugang von draußen zum Hausflur) und auch nicht um eine Innentür wie die Schlafzimmertür. Sondern es geht um ein Buntbartschloss in der Wohnungstür (Zugang vom Hausflur in den Flur einer Wohnung).

Die Bewohner dieser EG-Wohnung haben eine Hausratversicherung, können aber nicht sagen, was die abdeckt. Sie sorgen sich wegen möglicher Einbrecher, zumal die Haustür zur Straße oft regelwidrig nicht abgeschlossen wird. Die Wohnungstüren dort sind alle aus Holz; einmal bei einem vermuteten Brand konnte die Feuerwehr eine solche Wohnungstür mühelos eintreten.

Meine Fragen:

  1. Falls die Hausratversicherung Schaden durch Einbrüche abdeckt – greift die Hausratversicherung dann bei Schaden durch Einbruch, auch wenn nur ein altes Buntbartschloss im Türrahmen steckt? Wird das Schloss auch betrachtet, wenn der Einbrecher durchs Fenster kam (wie gesagt EG-Wohnung)?
  2. Falls die Bewohner auf ein neueres Profilzylinderschloss umrüsten möchten, können sie das nicht selbst einbauen, sondern müssten einen Handwerker rufen. Müssen sie die Umrüstung von Buntbartschloss auf Profilzylinderschloss selbst bezahlen oder muss der Hausbesitzer den Einbau des neuen Schlosses bezahlen? (Einige andere Mietparteien haben bereits auf eigene Kosten Profilzylinderschlösser in ihre Wohnungstüren eingebaut, ohne den Vermieter auch nur zu fragen; spielt das eine Rolle?)
  3. Ist ein Buntbartschloss generell unsicherer als ein Profilzylinderschloss? Auch dann, wenn man den Schlüssel im Buntbartschloss 2x herumdreht und dann innen horizontal verdreht steckenlässt (so dass man ihn nicht unmittelbar herausziehen oder herausdrücken kann)?

Ich interessiere mich v.a. für harte Erkenntnisse (Vorschriften, Gesetze, Gerichtsbeschlüsse, typische Vertragstexte, Testergebnisse u.ä.), die man ggf. auch Vermietern oder Versicherungen vorhalten kann. Weniger für gefühlte Gefühle + Vermutungen.

Danke!

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Einf. Erklärung Türschlosstypen: https://www.deinetuer.de/wiki/tuer_schlossarten
Testberichte einbruchsichere Türschlösser https://www.einbruchschutz-und-alarmanlagen.de/sicheres-tuerschloss-profilzylinder/ und https://www.stern.de/wirtschaft/news/stiftung-warentest--diese-tuerschloesser-halten-einbrecher-wirklich-fern-7674372.html

Hi,

Du könntest Dir bis zur Klärung Deiner eigentlichen Frage als Sofortmaßnahme
für um die Euro 5,- so ein „Teil“ anschaffen, das mit einem zusätzlichen Schlüssel direkt in das Schloß gesteckt wird und dort drinbleibt.
Weiß leider nicht, wie das heißt, aber das gibt’s beim Schlüsseldienst oder beim Eisenwarenhändler.

Gruß

Hallo,

zunächst mal zur Sicherheit des Buntbart Schlosses.
Dieses ist natürlich deutlich weniger Sicher als ein PZ Schloss.
2 mal rumdrehen und Schlüssel stecken lassen klappt normal schonmal nicht, da man für gewöhnlicb bei einem BB Schloss nur 1 Drehung drehen kann. Wenn der Schlüssel steckt, also auch leicht gedreht, dann lässt er sich von außen mit einer Zange packen und drehen. So ist die Tür schnell und ohne Spuren auf.
Wenn kein Schlüssel steckt, dann braucht man nur den passenden Schlüssel.
Es gibt nur rund 70 Formen, von denen meistens auch noch 2-3 passen.
Genauso lässt sich das BB Schloss auch recht einfach mit einem stabilen Draht öffnen.

Daher sollte man hier möglichst schnell tauschen.

Hierzu sei gesagt, dass dies korrekt ist. Denn das Verschließen von Haustüren in Mehrfamilienhäusern ist nicht erlaubt. Im Brandfall oder anderen Schadensfällen ist ein entkommen durch diese Tür nicht möglich ohne Schlüssel. Hier müsste ein Panikschloss oder ähnliches eingebaut sein, damit die Tür verschlossen werden kann.

Die Zahlungen für das PZ Schloss ist sicher schwierig zu bewerten, da man denke ich hier von einem Bestandsschutz ausgehen kann. Aber darüber kann ich nichts genaues sagen.

Hallo!

Versicherung fragt ; „Abgeschlossen ja/nein“ und ein Buntbartschloss ist abgeschlossen.
Von da her ist alles OK, es ist (in Wohnungen) kein spezieller Schutz erfoderlich).

Und wenn man den Schlüssel innen stecken lässt (macht man das nicht immer, wenn man allein lebt oder alle zuhause sind ? und ggf. noch mit einem Hilfsmittel gegen Rausdrücken sichert, dann kann man das Schloss nicht mit Dietrich öffnen.

Aber wahrscheinlich werden Buntbartschlosstüren sowieso eher mechanisch schwach sein und man kann sie leicht aufbrechen, egal ob abgeschlossen oder nicht.
Man schaue sich die Stabilität des Türblattes/Zarge an, kann man es bei ZU unten oben eindrücken ohne große Mühe (Fuß?, wie lang und stabil (Anzahl und Länge der Schrauben) ist das Schließblech usw.

Neuen Schlosskasten mit Profilzylinder kann man sicherlich einbauen, hat aus meiner Sicht nur Sinn wenn Tür mechanisch stabil ist.
Es gibt auch Einsteckschlösser die man in das Buntbartschloss einführt, man muss also 2 Schließvorgänge mit 2 Schlüsseln (lästig !) vornehmen.

MfG
duck313

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Doch, ich weiß es!
Es heißt Schlüssellochsperre und sieht so aus: klickmich

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Mangels eigener Erfahrung kann ich Dir folgende plausibel erscheinende Informationen anbieten:

  1. Die Versicherer haben unterschiedliche Meinungen zum Mindeststandard für das Wohnungstürschloss. Ein Buntbartschloss wird allgemein als unsicher angesehen. Die Bewohner sollten ihrer Versicherung ein Foto des Wohnungstürschlosses (von außen) schicken und um ihre Meinung bitten. Sie sollten auch diesen Link lesen:
    https://www.helberg.info/blog/2013/09/warum-die-hausratversicherung-ihr-tuer-schloss-kennen-sollte/

  2. Bei dem Mietverhältnis könnte eine Schadensersatzpflicht entstehen, wenn von außen durch den mieterseitigen Schlosswechsel - ohne Vermieterzustimmung - sichtbar das Türblatt beschädigt wird. Diese Meinung findet sich in diesem Mietervereins-Merkblatt:
    https://www.mieterverein-hamburg.de/export/sites/default/.content/dokumente/infoblaetter/info38-Sicherheit.pdf

  3. Hier noch ein Artikel für den Fall nach dem Einbruch durch die Tür:
    https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungseingangstuer-nach-Einbruch-beschaedigt-Vermieter-will-nicht-zahlen--f272540.html

Hallo Arrow, Mille, Duck und Gudrun, Danke für viele interessante, sachdienliche Hinweise!

An weiteren Kommentaren bin ich interessiert.

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Hallo zusammen, mittlerweile weiß ich, dass die Mieter mit der Buntbartschloss-Wohnungstür im Hausratver.-Vertrag unterschrieben haben, sie hätten „Sicherheitsschloss, Sicherheitswinkelschließblech, Sicherheitslangschild/Rosette“. Das passt ja alles nicht zu dem tatsächlich vorhandenen Buntbartschloss.

Ich konnte länger mit dem Einbruchexperten der Versicherung reden, und er sagte u.a sinngemäß:

„Ist nur ein Buntbartschloss vorhanden, ersetzen wir bei Einbruch vielleicht nicht den vollen Schaden. Das hängt auch von Alter und Rüstigkeit der Bewohner ab. – So ein Bartschloss-Sperrschlüssel (wie oben von Gudrun empfohlen) ist versicherungstechnisch keine Dauerlösung. - Seltsam, dass ein Miethaus aus den 1960er Jahren Wohnungstür-Schlösser für Buntbartschlüssel hat. – Ob der Vermieter den Umstieg auf Zylinderschloss bezahlen muss, weiß ich nicht. – Sie können uns ein Foto des Schlosses schicken, dann müssen wir uns dazu äußern.“