Bürgerbegehren in Bayern: darf die Kommune trotz eines laufenden Bürgerbegehrens aktiv werden?

Hallo,
in unserer Gemeinde in Bayern wurde ein Bürgerbegehren durchgeführt und die erforderliche Quote erfüllt. Die Stadt hat das Begehren für nicht zulässig erklärt; daraufhin wurde gegen diesen Beschluss Klage eingereicht. Obwohl das juristische Verfahren noch läuft, vergibt die Stadt schon Planungsaufträge (für mehrer Mio €). Ist dies legal? Wer haftet, wenn der Bürgerentscheid zuungunsten der Stadt ausfsallen sollte? Heißt das womöglich „dumm gelaufen“, und die Stadt bleibt auf den Kosten sitzen.

Grüße Ingo

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Hallo Ingo,

§ 18a Abs. 9 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern:
Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf
bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende
Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer
derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem
Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.

Durch eine laufende Klage ändert sich daran nichts daran, dass die Zulässigkeit
noch nicht festgestellt wurde.

Ob es sinnvoll ist, in so einer Situation Planungsaufträge zu vergeben, kann
ich nicht einschätzen. Eventuell hat der Gemeinderat gute Gründe, das Vorhaben
nicht zu verzögern.

Haften werden die Bürger (Wähler). Das trifft auch zu, wenn das Verwaltungsgericht
für ein Bürgerbegehren entscheidet. Kosten sind entstanden.

Grüße

Jens

Nur zur Klarheit, man könnte es so verstehen, dass die am Bürgerentscheid beteiligten Bürger die Kosten tragen müssen.

Es ist gemeint, es zahlt letztlich der Bürger über seine Steuern, wenn die Gemeinde z.B. Planungskosten bezahlen muss auch wenn die Planung nun hinfällig wird.

MfG
duck313

Klar, die Planer werden ihr Geld verlangen, jedenfalls für bisher erbrachte Leistungen. Ganz egal ob dann noch nach dem Plan gebaut werden wird.
Das ist doch wohl klar. Vertrag (mit dem Planer) ist Vertrag.
Da kommt die Gemeinde nicht herum.

Wenn Du einen Architekten beauftragst Dir dein Wunschhaus zu planen und Du es Dir dann anders überlegst (Pleite, Ehe zerbrochen…) dann musst Du den Planer doch auch bezahlen.