Hallo,
in unserer Gemeinde in Bayern wurde ein Bürgerbegehren durchgeführt und die erforderliche Quote erfüllt. Die Stadt hat das Begehren für nicht zulässig erklärt; daraufhin wurde gegen diesen Beschluss Klage eingereicht. Obwohl das juristische Verfahren noch läuft, vergibt die Stadt schon Planungsaufträge (für mehrer Mio €). Ist dies legal? Wer haftet, wenn der Bürgerentscheid zuungunsten der Stadt ausfsallen sollte? Heißt das womöglich „dumm gelaufen“, und die Stadt bleibt auf den Kosten sitzen.
Grüße Ingo