Angenommen man wird von der Zivilpolizei (2 Leute) dabei beobachtet,
wie man beim McDonald (wahlweise BurgerKing einen Burger mitnimmt (also eigentlich unrechtmäßig klaut).
Man dann anschließend von der Polizei angesprochen wird deswegen und die Personalien aufschreiben.
Natürlich wird einem das Beweisstück abgenommen und im Laden nachgefragt ob Mäcci Anzeige erstatten möchte, der Leiter
der Filiale aber sagt, dass es das nicht wert ist und ihm das egal ist. Also kommt der Polizist wieder und gibt einem den
Burger und sagt: „Hier kannst weiter aufessen.“, und man dies auch macht (Beweisstück also nicht mehr exisitiert).
Nun wird man noch gebeten mit an den Wagen der Zivilpolizei zu kommen - anschließend darf man gehen.
Nachdem man dann nachgefragt hat ob man nun „Post“ von den Kollegen bekommt, antwortet der Polizist: „Das schau ich mal noch!“
Nun weiter angenommen einige Tage später meldet sich ein Kollege und will das man aufs Präsidium kommt um eine Aussage zu machen.
Ist das rechtens, daß die Polizei eine Anzeige schreibt, trotz dem Filialleiter der sagt „Wegen mir braucht es das nicht, schließlich ist
das ja nur ein Burger.“ ?!
es dürfte sich in diesem Fall um einen Diebstahl geringwertiger Sachen handeln (§ 248a StGB), der nur auf Antrag (des Geschädigten) verfolgt wird. Allerdings kann der StA ein besonderes öffentliches Interesse begründen und ohne Antrag verfolgen.
Nun weiss man in diesem Fall nicht, wie der StA die Sache sieht. Sollte er besonderes öffentliches Interesse begründen, kann es durchaus passieren, dass trotz eines vorhergehenden Desinteresses die Tat verfolgt wird - auch dann, wenn sich der Geschädigte ausdrücklich dagegen ausspricht.
Nun weiss man in diesem Fall nicht, wie der StA die Sache
sieht.
Nicht? Kennst du wirklich Staatsanwälte, die hier das besondere öffentliche Interesse bejahen würden?
An den Fragesteller: Man sollte der Ladung auf das Polizeirevier nicht folgen und auch nichts mehr aussagen, sondern von seinem Recht Gebrauch machen zu schweigen.
also erstmal vielen Dank für die 3 bisherigen Antworten von Euch.
Also wenn die Vergangenheit des Täters düster wär (z. B. Vorstrafen meint ihr?!), dann würd der StA vielleicht davon ausgehen, daß der Person „geholfen“ werden muß - okai, daß versteh ich. Aber angenommen die Person hat keine Vorstrafen?
Heißt das auch, daß der Polizist erst beim StA anfrägt ob er das überhaupt verfolgen (Aussage aufnehmen etc.) soll, oder macht der des jetzt aus eigenem „Verlangen/Genugtuung“ heraus?! Und erst anschließend, wenn der Fall eingereicht ist und der StA ihn vor sich hat entscheidet der dann ob " zu minderwertig" oder öffentliches Interesse besteht?!
Also wenn die Vergangenheit des Täters düster wär (z. B.
Vorstrafen meint ihr?!), dann würd der StA vielleicht davon
ausgehen, daß der Person „geholfen“ werden muß - okai, daß
versteh ich. Aber angenommen die Person hat keine Vorstrafen?
auch wenn in der vergangenheit keine ähnlichen delikte vorliegen, kann, was die ausnahme darstellt, das bes. öffentl. interesse bejaht werden, wenn etwa eine hohe rückfallgefahr des täters besteht,
Heißt das auch, daß der Polizist erst beim StA anfrägt ob er
das überhaupt verfolgen (Aussage aufnehmen etc.) soll, oder
macht der des jetzt aus eigenem „Verlangen/Genugtuung“
heraus?!
wird das bes. öffentl. interesse bejaht, ermittelt die staatsanwaltschaft und bedient sich dabei der polizei. es wird aber regelmäßig so sein, dass die polizei aussagen etc. aufnimmt und dann die akten an die StA schickt, damit sie über ein weiteres vorgehen entscheidet.
Nicht? Kennst du wirklich Staatsanwälte, die hier das
besondere öffentliche Interesse bejahen würden?
so ad hoc könnte ich keinen StA benennen, der in so einem Fall das öffentliche Interesse bejahren würde. Vermutlich würde ich auch bei einer Suchge niemanden finden.
Aber:
Hätte ich in meiner Antwort den Hinweis mit dem öffentlichen Interesse weggelasssen, hätte mir sicherlich irgendjemand vorgehalten, dass der 248a die Strafverfolgung bei öffentlichem Interesse zulässt und ich deshalb nicht so ohne weiteres eine Strafverfolgung ausschließen dürfte.
An den Fragesteller: Man sollte der Ladung auf das
Polizeirevier nicht folgen und auch nichts mehr aussagen,
sondern von seinem Recht Gebrauch machen zu schweigen.
Angenommen man wird von der Zivilpolizei (2 Leute) dabei
beobachtet,
wie man beim McDonald (wahlweise BurgerKing einen Burger
mitnimmt
Wie würde das technisch funktionieren?
Man sagt erst seine Bestellung auf und bekommt dann die Ware, wobei Schnelldreher (d.h. oft georderte Artikel) für das Personal griffbereit in einer Warmhalteschütte liegen.
Um einen Burger mitgehen zu lassen, müsstest du hinter den Tresen steigen, was vom Personal so sicher nicht geduldet wird.