Bürgschaft

Hallo,
eine Person, in Partnerschaft lebend, steht als Bürge für seinen Lebensgefährten ein um das Haus, Auto, Renovierungen… zu ermöglichen. Die Abbuchungen der Kredite laufen ab Datum der Aufnahme vom Konto des Bürgen. Nun erfolgt eine Trennung der Partner. Der Kreditnehmer übernimmt jedoch keine Zahlungen, der Bürge zieht aus und hat „nichts mehr davon“, zahlt aber weiter. Kann der Kreditnehmer in die Pflicht genommen werden, obwohl alle Zahlungen immer vom Konto des Bürgen erfolgten? Welche Möglichkeiten hat der Bürge?
Beispiel: Das Auto ist auf den Darlehensnehmer zugelassen, der Bürge zahlte jedoch seit Beginn die Leasingraten, nutzt jedoch nach der Trennung das Auto nicht mehr, der Darlehensnehmer, Halter und Besitzer des Fahrzeuges zahlt jedoch die Raten nicht. Dto. Haus, der Besitzer, Darlehensnehmer und Nutzer zahlt nicht, der Bürge zahlt seit Anbeginn. Gibt es Möglichkeiten für den Bürgen nicht mehr zahlen zu müssen?

Hallo

Wenn beim KN nix zu holen ist, wird der Bürge eben in Anspruch genommen, dafür ist er ja da. Wenn der Bürge zahlungsfähig ist stehen die Chancen schlecht, da wieder rauszukommen. Bürge muss das mit dem KN regeln, gegebenfalls diesen verklagen. Aber nur wenn da auch was zu holen sein sollte, sonst kann man sich mit teuren Titel das Klo tapezieren.

LG
Mikesch

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Hallo

Aber nur wenn da auch was zu holen sein sollte, sonst kann man
sich mit teuren Titel das Klo tapezieren.

Geht mich zwar nichts an, aber mich würde mal interessieren, ob sie nicht zum Beispiel wenigstens Anspruch auf das Auto erheben könnte, das sie ja die ganze Zeit bezahlt.

Viele Grüße
Simsy

ich würde doch glatt behaupten, als erstes hat Bürge anspruch auf Geld, wenn dies nicht gezahlt werden kann, sollte doch Bürge beim Gericht gute Karten haben, könnte dann ggf. das Haus, Auto und und und selbst übernehmen, bzw. Verpfänden lassen? Liege ich richtig?

Gruß

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Moin

Hallo

Aber nur wenn da auch was zu holen sein sollte, sonst kann man
sich mit teuren Titel das Klo tapezieren.

Geht mich zwar nichts an, aber mich würde mal interessieren,
ob sie nicht zum Beispiel wenigstens Anspruch auf das Auto
erheben könnte, das sie ja die ganze Zeit bezahlt.

Viele Grüße
Simsy

ich würde doch glatt behaupten, als erstes hat Bürge anspruch
auf Geld, wenn dies nicht gezahlt werden kann, sollte doch
Bürge beim Gericht gute Karten haben, könnte dann ggf. das
Haus, Auto und und und selbst übernehmen, bzw. Verpfänden
lassen? Liege ich richtig?

Ja siiischer :wink: dazu braucht der Bürge aber wiederum erst mal Geld, was er vermutlich mal nicht hat

Gruß

Moin, Birgit,

Gibt es
Möglichkeiten für den Bürgen nicht mehr zahlen zu müssen?

bürgen heißt würgen. Der Bürge ist zu nichts anderem nutze, als im Falle des Falles für den Kreditnehmer den Kopf hinzuhalten. Wer bürgt, hat keine Chancen, da wieder rauszukommen.

Der Bürge hat übrigens auch keinerlei Ansprüche gegen den - äh, wie heißt der überhaupt, für den gebürgt wird? Es sei denn, Bürge und Bebürgter hätten einen Vertrag geschlossen, der aber dann auch nichts nützen wird. Wo nichts zu holen ist, hilft auch kein Klagen.

Gruß Ralf

Hallo,

eine Person, in Partnerschaft lebend, steht als Bürge für
seinen Lebensgefährten ein um das Haus, Auto, Renovierungen…
zu ermöglichen. Die Abbuchungen der Kredite laufen ab Datum
der Aufnahme vom Konto des Bürgen.

das ergibt keinen Sinn. Wenn der Kreditnehmer von vornherein nicht in der Lage gewesen wäre, die Zinsen/Tilgung/Raten zu leisten, hätte er die Kredite auch nicht bekommen - auch nicht mit Bürgen.

Ich habe vielmehr den Eindruck, als sei der „Bürge“ tatsächlich zweiter Kreditnehmer. Da dies u.U. einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Beurteilung des Sachverhaltes hat, wäre das erst einmal zu klären.

Gruß
Christian

Guten morgen,

hinzuhalten. Wer bürgt, hat keine Chancen, da wieder
rauszukommen.

doch, die gibt es und gerade im geschilderten Fall könnte eine der Möglichkeiten greifen.

Der Bürge hat übrigens auch keinerlei Ansprüche gegen den -
äh, wie heißt der überhaupt, für den gebürgt wird?

Doch, natürlich, auf den Bürgen gehen die Forderungen über:
http://dejure.org/gesetze/BGB/774.html

Gruß
Christian

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ergänzend noch…
Hallo,

um den Sachverhalt noch weiter zu klären, wäre auch wichtig zu schauen, ob mehrere Verträge vorliegen, denn jeder Vertrag stellt einen Einzelfall dar.

Beispiel: Das Auto ist auf den Darlehensnehmer zugelassen, der Bürge zahlte jedoch seit Beginn die Leasingraten, nutzt jedoch nach der Trennung das Auto nicht mehr, der Darlehensnehmer, Halter und Besitzer des Fahrzeuges zahlt jedoch die Raten nicht.

Hier ist nämlich zusätzlich zum Darlehensvertrag noch von einem Leasingvertrag die Rede. Mag sein, dass es eine begriffliche Ungenauigkeit von Birgit ist und sie nur einen Vertrag meinte, aber es könnte eine Rolle spielen.

Gruß,
Oskar

Hallo Ralf,

Wer bürgt, hat keine Chancen, da wieder rauszukommen.

doch, die gibt es und gerade im geschilderten Fall könnte eine
der Möglichkeiten greifen.

wenn derjenige, der den Bürgen bestellt hat, erkennen musste,
dass der Bürge das nicht leisten kann.

es gab auch Urteile im Zusammenhang mit Bürgschaften für Dauerschuldverhältnissen mit Umweg über 314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund), aber nach Details fange ich erst an zu suchen, wenn ich weiß, was sich da wirklich abgespielt hat.

Gruß
Christian

Hallo,

Ja siiischer :wink: dazu braucht der Bürge aber wiederum erst mal
Geld, was er vermutlich mal nicht hat

Gruß

für was genau braucht der Bürge den Geld, den Anwalt und die Gerichtskosten? Sorry habe nicht ganz verstanden.

Gruß