Burka und Vermummungsverbot?

Supergrundrecht Sicherheit?

Diese Art der allzu großen Freiheit könnte mal ggf. Dein Leben
kosten!

Und genau darum ist es so wichtig, diese Freiheit gegen solche Leute zu verteidigen. Denn ihr habt immer eine „Gefahr“ in der Tasche, die es rechtfertigt immer ein kleines bischen mehr von der Freiheit einzuschränken.

Und damit das nicht missverstanden wird: ja, ich nehme eine Erhöhung des Todesrisikos um 0,0x% durch vermummte Todesschwadronen und ähnlichen Gefahren im Tausch für die „große Freiheit“ in Kauf.

.L

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Hi.

„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu erreichen, der wird am Ende beides verlieren.“

Benjamin Franklin

MfG,
TheSedated

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Hi.

ich hab nix gegen Videoüberwachung, wenn es der allg. Sicherheit dient. An bekannten Plätzen mit starker krimineller Tendenz, gingen die Straftaten nach Installation von Kameras ca. um 40 - 50% zurück.

Das ist ein Trugschluss. Die Straftaten gehen im überwachten Bereich zwar zurück, verlagern sich aber in Bereiche ohne Kameraüberwachung. Das lässt sich belegen. Beispiel Stadt Worms in den 90er Jahren: Kameraüberwachung wurde am sogenannten Gammi (Lutherplatz) eingeführt, da sich hier ein Treffpunkt für Jugendliche verschiedenster Szenen und Kulturen befand und auch relativ viel Drogenhandel betrieben wurde. Infolgedessen löste sich dieser Treffpunkt auf und der Teil der Gruppen, die mit Drogenhandel zu tun hatten, verlagerte sich in den bahnhofsnahen Albert-Schulte-Park. Dort ist das Problem inzwischen einigermaßen im Griff. Nicht durch Kameraüberwachung, sondern durch verstärkte Polizeipräsenz.

Der Staat installiert diese Videoüberwachungen ja nicht um den Bürger zu überwachen, sondern ist leider dazu gezwungen um Straftaten zu verhindern. Einige dieser feigen Verbrecher, die im Verhältnis 5:1 auf einzelne Personen losgingen, hätte ohne diese Überwachung nicht gefasst werden können.

So, der Staat installiert die Kameras, um Verbrechen zu verhindern und ohne die Kameras hätten die Täter nicht gefasst werden können. Aha. Aber welche Täter, denn die Kameras haben ja die Verbrechen verhindert. Erkennst du den Widerspruch? Auch hier wieder: Eine Kamera verhindert kein Verbrechen. Sie zeichnet nur auf, wenn was passiert. Und alles andere eben auch.

Das Volk hat die Justiz dazu gebracht zu solchen Maßnahmen zu greifen. Eigentlich traurig und beschämend!

Moment! NICHT die Justiz wurde von irgendwem zu irgendwas gezwungen! Die Exekutive ist der Meinung, dass diese Form der Überwachung sinnvoll ist, weil ihr effektivere Maßnahmen (Stichwort: erhöhte Polizeipräsenz!) zu teuer sind.

MfG,
TheSedated

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Hallo,

Dein Verweis auf jemanden, den Du selbst als Islamhasser bezeichnest, verbunden mit dem Vermerk „Der versteht Dich“, ist nichts anderes als eine Beleidigung.

Denn Du unterstellst damit, dass der Beitrag oder die Einstellung dessen, dem Du den Link avisiert hast, auf Islamhass beruht. Das ist billigste Polemik aus der untersten Schublade.

Selbstverständlich ist es das Recht jedes Bürgers in unserem Land, sich Gedanken über die hier geltenden Normen zu machen, seine Befürchtungen zu artikulieren und auch frei zu äußern. Hierin einen Angriff auf eine Religion zu sehen, zeigt bestenfalls ein mangelndes Rechtsverständnis, offenbart aber im modus operandi der reflexartigen Diffamierung eine undemokratische Einstellung zum Grundrecht der freien Meinungsäußerung.

Mit Abneigung
vdmaster

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OT
Hallo,

Die Beamten haben ihr Ermessen ausgeübt.

Ich werfe mal Willkür als Gegenargument in den Raum.

Weil in Deutschland seit 1945 die Freiheit zu den höchsten Gütern zählt.

Angesichts der unterschiedlichen Handhabung: Nicht für alle offensichtlich.

Gruß
nasziv

Weshalb werden offenkundige Beleidigungen hier im Thread (diese Anschuldigung kommt nicht von mir, ich werte es aber ebenso) nicht gelöscht?

Hallo,

Dein Verweis auf jemanden, den Du selbst als Islamhasser
bezeichnest, verbunden mit dem Vermerk „Der versteht Dich“,
ist nichts anderes als eine Beleidigung.

unud ich verstehe es als Beleidigung, jeden, der eine Burka trägt, unter Generalverdacht zu stellen.

Mit Abneigung

Dito
Testare_

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Der Link weist auf einen ausgewiesenen Islamhasser. Dass der
auch noch rechts draußen ist, ist zwar ebenfalls erwiesen,
aber darum ging es hier nicht.

Du musst uns hier nicht für blöd verkaufen wollen. Man hätte auf sehr viele Islamkritiker verlinken können, doch Abneigung gegen den Islam allein erscheint offenbar auch dir nicht als enleuchtender Grund, jemanden für einen Extremisten halten zu müssen. Deswegen greifst du sicherheitshalber zur Nazikeule. Nicht wir gehen am Thema vorbei, sondern du.

Man hätte
auf sehr viele Islamkritiker verlinken können

ich kenne aber genau diesen einen persönlich. Und weil ich zufällig grad einen Link zu ihm bekommen habe, habe ich genau diesen Link auch hier gesetzt.
Für seine sonstige politische Einstellung kannst Du mich nun wirklich nicht verantwortlich machen.

Die Person mit seiner Gesichtsmaske hätte natürlich auch nicht
kontrolliert werden dürfen.

Nonsens. Die Polizei kann jedermann jederzeit kontrollieren, wenn sie dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben für geboten hält.

Wo ist hier die Logik??

Endlich mal eine richtig gute Frage.

Kein Polizist kontrolliert eine/n
Burkaträger auf seine Identität. Das ist die Realität in einer
Stadt, die aktuell von Menschen mit dieser Bekleidung voll
ist.

Diese Art der allzu großen Freiheit könnte mal ggf. Dein Leben
kosten!

Ja. Oder Fahrradfahren. Oder Schwimmen. Oder Kochen. Bügeln. Fensterputzen. Essen hat auch schon viele Menschen ins Grab gebracht.

Wir leben hier in Deutschland und nicht etwa in Arabien, wo
diese Art der Bekleidung zum allg. Bild der Bevölkerung zählt.

Naja, aber irgendwo in Deutschland soll es ja doch eine Stadt geben, „die aktuell von Menschen mit dieser Bekleidung voll ist.“

Daß diese gewünschte, geforderte und erforderliche Sicherheit
für die Bevölkerung in unserem Lande gegeben sein muß, jedoch
von einer völlig verhüllten Person nicht gegeben ist, leuchtet
doch wohl ein.

Absolut nicht. Ich habe einen Mandanten, der in der hiesigen Region als allgemeines Sicherheitsrisiko angesehen wird, weil er einen Hang dazu hat, sämtliche Verhüllungen seines Körpers abzulehnen.

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Hallo,

das mag ja sein. Und Du hast ja auch das grundgesetzlich verbriefte Recht dazu, dies so zu sehen. Aber dies ist noch lange kein Grund dafür, jemand anderen in die Nähe des Religionshassers zu stellen. Du unterstellst damit nämlich eine Ablehnung der Ausübung der Religionsfreiheit und negierst dadurch, dass die Person ihre Ablehnung des Tragens einer Burka mit einem Gefühl der Unsicherheit gegenüber nicht identifizierbaren Personen in der Öffentlicheit begründet.

Ist denn das bei Versammlungen gültige Vermummungsverbot dann auch eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, bzw. ein Generalverdacht?

Zur öffentlichen Sicherheit gehört es auch, dass Personen anhand ihres Gesichts identifiziert werden können. Und dies bereits bei Begehung oder Anbahnung einer Straftat. Daraus wird aber nicht abgeleitet, dass jeder mit Gesichtsverschleierung oder -vermummung Straftaten begeht.

Aber nicht umsonst ist unser Gehirn darauf programmiert, sich beim Wiedererkennnen einer Person oder Deutung seiner beabsichtigten Handlungen auf diese Körperpartie zu fokussieren. Wer sich nun dieser Identifizierbarkeit entzieht, muß sich nicht wundern, wenn darauf kulturell mit Skepsis reagiert wird (was hat die Person zu verbergen?).

Die Burka ist auch keine Bekleidung, die der Koran vorschreibt, ihr Tragen ist hingegen im besten Fall eine Auslegung des Koran, die auf die Spitze getrieben ist. Im schlechtesten jedoch (und das soll hier nicht unterschlagen werden) ein Zeichen für die Unterwerfung unter tradierte, kulturell bedingte, archaisch-patriarchalische Machtstrukturen. Die Ganzkörperverschleierung stammt noch aus der vorislamischen Zeit.

Und deswegen gibt es eben ein Spannungsverhältnis zwischen mehreren Grundrechten. Dies frei diskutieren zu können, ohne abgetempelt zu werden, ist ein Kernbestand unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung, die auch die Pluralität verschiedener Ansichten schützt.

Worin bestünde denn der Islamhass des Artikelschreibers?

Abwartend
vdmaster

Hallo,

Du unterstellst damit nämlich
eine Ablehnung der Ausübung der Religionsfreiheit

Richtig.

und negierst
dadurch, dass die Person ihre Ablehnung des Tragens einer
Burka mit einem Gefühl der Unsicherheit gegenüber nicht
identifizierbaren Personen in der Öffentlicheit begründet.

Nicht ganz. Es wurde ausschließlich auf das Tragen der Burka abgehoben. Mir kommen da Motorradfahrer in den Sinn. Oder große Kapuzen. Oder große Hüte.
Und anders als im ersten Posting habe ich auch nicht mehr herausgelesen, dass es um das Kontrollieren ging, sondern das Tragen selber sollte verboten werden. Das ist etwas ganz anderes, deshalb habe ich auch erst auf das zweite Posting hin geantwortet.

Ist denn das bei Versammlungen gültige Vermummungsverbot dann
auch eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, bzw. ein
Generalverdacht?

Natürlich ist es das.

Zur öffentlichen Sicherheit gehört es auch, dass Personen
anhand ihres Gesichts identifiziert werden können.

Oh nein, das ist es eben grade nicht. Es ist im Gegenteil sogar mein persönliches Recht, mich außerhalb einer Versammlung zu vermummen wie ich will.

Die Burka ist auch keine Bekleidung, die der Koran
vorschreibt, ihr Tragen ist hingegen im besten Fall eine
Auslegung des Koran, die auf die Spitze getrieben ist.

Und? Wo in der Bibel steht denn ein Verbot von Kondomen? Der Zölibat? Was von einer Glaubensgemeinschaft vertreten wird, ist ganz oft eine Auslegung irgendeiner Schrift. Und das ist selbstverständlich Teil der Religionsausübung - wie denn auch sonst? Sollen im Endeffekt Richter darüber entscheiden, wie die jeweilige Schrift auszulegen ist?

Btw., sogar die Bibel selber ist ja schon eine Auslegung, indem aus tausenden von Schriften eine Auswahl getroffen wurde.
Gruß
Testare_

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Hallo,

ich hab nix gegen Videoüberwachung, wenn es der allg. Sicherheit dient. An bekannten Plätzen mit starker krimineller Tendenz, gingen die Straftaten nach Installation von Kameras ca. um 40 - 50% zurück.

Das ist ein Trugschluss. Die Straftaten gehen im überwachten Bereich zwar zurück, :verlagern sich aber in Bereiche ohne Kameraüberwachung.

Ein Trugschluss ist es ja wohl nicht. Du selbst bestätigst ja einen Rückgang im überwachten Bereich, und damit die weiter oben gemachte Feststellung. Aber Dein Hinweis auf eine Verlagerung spezifischer Kriminalitätsbereiche ist natürlich richtig. Das dies gerade im Bereich des Drogenhandels mit Kleinmengen stattfindet, wundert wohl kaum. Im Zweifelsfall würden sich die Beteiligten auch im finsteren Wald treffen.

Der Staat installiert diese Videoüberwachungen ja nicht um den Bürger zu überwachen, sondern ist leider dazu gezwungen um Straftaten zu verhindern. Einige dieser feigen Verbrecher, die im Verhältnis 5:1 auf einzelne Personen losgingen, hätte ohne diese Überwachung nicht gefasst werden können.

So, der Staat installiert die Kameras, um Verbrechen zu
verhindern und ohne die Kameras hätten die Täter nicht gefasst
werden können. Aha. Aber welche Täter, denn die Kameras haben
ja die Verbrechen verhindert. Erkennst du den Widerspruch?
Auch hier wieder: Eine Kamera verhindert kein Verbrechen. Sie
zeichnet nur auf, wenn was passiert. Und alles andere eben
auch.

Selbstverständlich verhindern Kameras an den überwachten Orten auch Straftaten. Und selbstverständlich nicht alle. Bei denjenigen, die nicht verhindert werden, ist eine Identifikation viel besser möglich. Wird daraufhin ein Straftäter gefasst, so verhindert dies ebenfalls weitere Straftaten durch den Straftäter. Aber dies hängt natürlich von der Bestrafung der Strattat und von der Einsichtsbereitschaft des Täters ab.

Eine Kamera zeichnet natürlich gar nichts auf. Sondern das evtl. angeschlossene Speichermedium erledigt dies. Ich sehe darin auch kein Problem, zumal die Aufnahmen auch wieder innerhalb bestehender Fristen gelöscht werden. Leider gibt es hierbei unterschiedliche Fristen, da Polizeigesetze Ländersache sind.

vgl. http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/GrundsaetzlichesZu…

Das Volk hat die Justiz dazu gebracht zu solchen Maßnahmen zu greifen. Eigentlich traurig und beschämend!

Moment! NICHT die Justiz wurde von irgendwem zu irgendwas
gezwungen! Die Exekutive ist der Meinung, dass diese Form der
Überwachung sinnvoll ist, weil ihr effektivere Maßnahmen
(Stichwort: erhöhte Polizeipräsenz!) zu teuer sind.

Eine Videoüberwachung dient nicht dem Ersatz von Polizeipräsenz, sondern soll die Polizei unterstützen. Und Effektivität bemisst sich nun einmal am Verhältnis des Aufwands (auch des wirtschaftlichen) zum Ergebnis. Ich behaupte mal, dass 2 Polizisten, die sieben oder acht Kameras im Blick haben, ihre vor Ort präsenten Kollegen besser dirigieren können. Am effektivsten wäre natürlich eine Maximalerhöhung der örtlichen Polizeipräsenz (Jedem Bürger seinen Polizisten). Nur wäre es auch wirtschaftlich maximal ineffektiv. Die Videoüberwachung in D erfolgt in sehr eng gefaßten, rechtlichen Grenzen.

Ich halte die Videoüberwachung an Brennpunkten für äußerst sinnvoll. Eine flächendeckende aller öffentlichen Bereich wie im UK wird es hier allein aus rechtlichen Gründen nicht geben können. Und das ist ebenfalls sinnvoll.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Absolut nicht. Ich habe einen Mandanten, der in der hiesigen
Region als allgemeines Sicherheitsrisiko angesehen wird, weil
er einen Hang dazu hat, sämtliche Verhüllungen seines Körpers
abzulehnen.

Sicherheitsrisiko? Bist Du Dir da sicher? Das dürfte ja wohl u.a. auch vom Kontext seines Hangs zum Unverhülltsein abhängen.

Oder geht es nur um Ordnungswidrigkeiten? Naja, Schweigepflicht und so, ist mir klar. Aber eine Klarstellung des Hypothetischen ist doch sicher möglich.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Für Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht und Freiheit
oder
eher für das Sicherheitsbedürfnis der Bürger vor Terrorismus -
Vorbeugung und Aufklärung?

Ist das nicht ein wenig zu bipolar „spitz auf Knopf“ formuliert?

Oder soll man mit 50/50 antworten, mit 20/80 oder wie? Ich finde, dass eine kann das andere gar nicht ausschließen. Weder kann es 100% Freiheit geben, da ansonsten Anarchie und gegenseitige Willkür herrschen würde, noch jemals eine 100%ige Sicherheit. Alle angesprochenen Aspekte sind in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in der wir ja nun einmal leben, sorgfältig auszutarieren.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Du unterstellst damit nämlich
eine Ablehnung der Ausübung der Religionsfreiheit

Richtig.

Was eben eine Reduzierung darstellt.

und negierst
dadurch, dass die Person ihre Ablehnung des Tragens einer
Burka mit einem Gefühl der Unsicherheit gegenüber nicht
identifizierbaren Personen in der Öffentlicheit begründet.

Nicht ganz. Es wurde ausschließlich auf das Tragen der Burka
abgehoben. Mir kommen da Motorradfahrer in den Sinn. Oder
große Kapuzen. Oder große Hüte.

Motorradhelme dienen primär dem Eigenschutz bei Unfällen. Ich als Polizist (der ich allerdings nicht bin) würde beim Anblick von jemandem, der in der Fußgängerzone mit Motorradhelm rumläuft, ebenfalls ein mögliches Sicherheitsrisiko sehen. Hängt also vom Kontext ab.

Und anders als im ersten Posting habe ich auch nicht mehr herausgelesen, dass es um :das Kontrollieren ging, sondern das Tragen selber sollte verboten werden. Das ist etwas :ganz anderes, deshalb habe ich auch erst auf das zweite Posting hin geantwortet.

Sich für ein Verbot auszusprechen ist aber ebenfalls eine legitime Forderung und muß keinesfalls mit einem Religionshass zusammenhängen. Nicht jede Forderung muß ja zwangsläufig auch rechtlich und/oder gesellschaftlich umsetzbar sein. Man könnte auch fordern, dass alle nackt herumlaufen sollen, um das Tragen von versteckten Waffen zu verhindern. Ob dies aber allein schon rechtlich durchsetzbar wäre, bezweifel ich doch sehr :wink:. Gesellschaftlich wäre es wohl keineswegs durchsetzbar.

Wir haben ja immer noch letztinstanzlich das GG und das BVerfG, die einen Verbotsversuch ggf. zurückpfeifen würden.

Ist denn das bei Versammlungen gültige Vermummungsverbot dann
auch eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, bzw. ein
Generalverdacht?

Natürlich ist es das.

Eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit sicherlich nur, durch eine minmale Einschränkung der freien Bekleidungswahl. Und dies ist ja auch rechtlich vertretbar. Einen Generalverdacht kann ich darin aber nicht erkennen.

Zur öffentlichen Sicherheit gehört es auch, dass Personen
anhand ihres Gesichts identifiziert werden können.

Oh nein, das ist es eben grade nicht. Es ist im Gegenteil
sogar mein persönliches Recht, mich außerhalb einer
Versammlung zu vermummen wie ich will.

Verwechsele bitte nicht öffentliche Sicherheit mit einem Persönlichkeitsrecht. Persönlichkeitsrechte werden vielerorts aus Sicherheitserwägungen eingeschränkt. Dass das Tragen bspw. einer Burka zur Zeit in D erlaubt ist oder man sich in D außerhalb des Versammlungsrechts vermummen darf, bedeutet nicht automatisch, dass dies bereits ein höherwertiges Rechtsgut darstellt als andere Rechte (incl. der öfftl. Sicherheit). Ich habe in diesem Staat auch das Recht zur freien Meinungsäußerung. Eingeschränkt wird dies aber sehr wohl durch eine Vielzahl von Gesetzen.

Die Burka ist auch keine Bekleidung, die der Koran
vorschreibt, ihr Tragen ist hingegen im besten Fall eine
Auslegung des Koran, die auf die Spitze getrieben ist.

Sollen im Endeffekt Richter darüber entscheiden, wie die jeweilige Schrift auszulegen ist?

Aber sicher müssen Richter darüber entscheiden, wo die freie Ausübung einer Religion oder einer Weltanschauung mit anderen Rechten oder auch Pflichten kollidiert. Und für eine sorgfältige Güterabwägung aller Aspekte sorgen.

Btw., sogar die Bibel selber ist ja schon eine Auslegung,
indem aus tausenden von Schriften eine Auswahl getroffen
wurde.

Und? Es gibt ja auch zahlreiche Strömungen innerhalb des Christentums. Allein zur Frage der Nutzung von Kondomen. Oder der Unterwerfung unter das Zölibat. Genauso wie es im Islam zahlreiche unterschiedliche Strömungen und auch Auslegungen gibt. Dies gilt auch für die Koranexegese oder Schriften anderer Religionen oder Weltanschauungen.

vdmaster

Ergänzender Link
Hallo Ultra,

danke für den Link. Zu einem (überwiegend) ähnlichen Ergebnis kommt man auf www.bundestag.de und dem Suchwort „Burkaverbot“. Dort kann man dann die Stellungnahmen einiger Lehrstuhlinhaber zu der Thematik finden. Die sich tendenziell (eine war für ein Verbot) gegen ein allgemeines Verbot aussprechen. Ich habe aber nicht alle gelesen.

Gruß
vdmaster

ich kenne aber genau diesen einen persönlich. Und weil ich
zufällig grad einen Link zu ihm bekommen habe, habe ich genau
diesen Link auch hier gesetzt.
Für seine sonstige politische Einstellung kannst Du mich nun
wirklich nicht verantwortlich machen.

Ich machen dich nicht für seine sonstige politische Einstellung verantwortlich, sondern dafür, dass du einen Link verwendest, der auf seine sonstige politische Einstellung hinweist.

Wobei ich es beruhigend finde, dass du Islamkritik nicht als theologische, sondern als politische Einstellung ansiehst. Da sind wir uns also schon mal einig, dass der Islam alles andere ist als eine Religion.

Hallo,

ich kenne aber genau diesen einen persönlich. Und weil ich
zufällig grad einen Link zu ihm bekommen habe, habe ich genau
diesen Link auch hier gesetzt.
Für seine sonstige politische Einstellung kannst Du mich nun
wirklich nicht verantwortlich machen.

Ich machen dich nicht für seine sonstige politische
Einstellung verantwortlich, sondern dafür, dass du einen Link
verwendest, der auf seine sonstige politische Einstellung
hinweist.

Ich hatte halt nur den einen zur Hand und keine Lust, noch nach anderen berichten zu suchen.

Wobei ich es beruhigend finde, dass du Islamkritik nicht als
theologische, sondern als politische Einstellung ansiehst.

In diesem Fall zumindest.

Da
sind wir uns also schon mal einig, dass der Islam alles andere
ist als eine Religion.

Da sind wir uns durchaus nicht einig - das muss man schon wesentlich differenzierter betrachten.

Aber das ist hier im Brett komplett o.T. und auch nicht wirklich mein Interessengebiet.

Schönen Tag noch
Testare_

Hallo,

Motorradhelme dienen primär dem Eigenschutz bei Unfällen. Ich
als Polizist (der ich allerdings nicht bin) würde beim Anblick
von jemandem, der in der Fußgängerzone mit Motorradhelm
rumläuft, ebenfalls ein mögliches Sicherheitsrisiko sehen.
Hängt also vom Kontext ab.

Selbstverständlich. So wie das Tragen einer Burka. Oder das einer großen Kapuze oder einer Skimütze oder eines Damenstrumpfs.
Im hier besprochenen ging es aber um das Tragen überhaupt.

Sich für ein Verbot auszusprechen ist aber ebenfalls eine
legitime Forderung und muß keinesfalls mit einem Religionshass
zusammenhängen.

Du kannst das Tragen eines Helmes oder einer Kapuze von einer Religionsausübung trennen. Bei einer Burka ist das schwierig. Es wurde auch nicht ein generelles Vermummungsverbot gefordert, sondern ausschließlich das einer Burka.

Woher kommt das wohl, wenn nicht aus Angst vor dem bösen Islam? Und dass diese Angst zumindest in Wut umgeschlagen ist, entnehme ich einigen Postings hier.

Wir haben ja immer noch letztinstanzlich das GG und das
BVerfG, die einen Verbotsversuch ggf. zurückpfeifen würden.

Darum ging es nicht.

Ist denn das bei Versammlungen gültige Vermummungsverbot dann
auch eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, bzw. ein
Generalverdacht?

Natürlich ist es das.

Eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit sicherlich nur,
durch eine minmale Einschränkung der freien Bekleidungswahl.
Und dies ist ja auch rechtlich vertretbar.

Trotzdem bleibt es eine Einschränkung.

Zur öffentlichen Sicherheit gehört es auch, dass Personen
anhand ihres Gesichts identifiziert werden können.

Oh nein, das ist es eben grade nicht. Es ist im Gegenteil
sogar mein persönliches Recht, mich außerhalb einer
Versammlung zu vermummen wie ich will.

Verwechsele bitte nicht öffentliche Sicherheit mit einem
Persönlichkeitsrecht.

Wo sollte ich das getan haben?
Ich bestreite das Recht, dass mein Gesicht identifiziert werden kann. Solange keine besondern Umstände vorliegen (Versammlung, Polizeikontrolle, Hausrecht), geht das niemanden etwas an.

Persönlichkeitsrechte werden vielerorts
aus Sicherheitserwägungen eingeschränkt. Dass das Tragen bspw.
einer Burka zur Zeit in D erlaubt ist oder man sich in D
außerhalb des Versammlungsrechts vermummen darf, bedeutet
nicht automatisch, dass dies bereits ein höherwertiges
Rechtsgut darstellt als andere Rechte (incl. der öfftl.
Sicherheit). Ich habe in diesem Staat auch das Recht zur
freien Meinungsäußerung. Eingeschränkt wird dies aber sehr
wohl durch eine Vielzahl von Gesetzen.

Schön. Und was tut das zur Sache? Das habe ich doch nirgendwo bestritten.

Die Burka ist auch keine Bekleidung, die der Koran
vorschreibt, ihr Tragen ist hingegen im besten Fall eine
Auslegung des Koran, die auf die Spitze getrieben ist.

Sollen im Endeffekt Richter darüber entscheiden, wie die jeweilige Schrift auszulegen ist?

Aber sicher müssen Richter darüber entscheiden, wo die freie
Ausübung einer Religion oder einer Weltanschauung mit anderen
Rechten oder auch Pflichten kollidiert. Und für eine
sorgfältige Güterabwägung aller Aspekte sorgen.

Das ist nicht das gleiche. Die Auslegung irgendwelcher Schriften geht den Richter nichts an und darüber kann er auch nicht urteilen. Nur die Anwendung derselben. Und das ist auch logisch, denn jegliche Auslegung ist immer eine persönliche Sache, es gibt hier keine ‚objektive Wahrheit‘.

Btw., sogar die Bibel selber ist ja schon eine Auslegung,
indem aus tausenden von Schriften eine Auswahl getroffen
wurde.

Und? Es gibt ja auch zahlreiche Strömungen innerhalb des
Christentums. Allein zur Frage der Nutzung von Kondomen. Oder
der Unterwerfung unter das Zölibat. Genauso wie es im Islam
zahlreiche unterschiedliche Strömungen und auch Auslegungen
gibt. Dies gilt auch für die Koranexegese oder Schriften
anderer Religionen oder Weltanschauungen.

Eben. Schrieb ich ja. Im Gegensatz zu Dir oben.

Gruß
Testare_

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