Hallo,
Motorradhelme dienen primär dem Eigenschutz bei Unfällen. Ich
als Polizist (der ich allerdings nicht bin) würde beim Anblick
von jemandem, der in der Fußgängerzone mit Motorradhelm
rumläuft, ebenfalls ein mögliches Sicherheitsrisiko sehen.
Hängt also vom Kontext ab.
Selbstverständlich. So wie das Tragen einer Burka. Oder das einer großen Kapuze oder einer Skimütze oder eines Damenstrumpfs.
Im hier besprochenen ging es aber um das Tragen überhaupt.
Sich für ein Verbot auszusprechen ist aber ebenfalls eine
legitime Forderung und muß keinesfalls mit einem Religionshass
zusammenhängen.
Du kannst das Tragen eines Helmes oder einer Kapuze von einer Religionsausübung trennen. Bei einer Burka ist das schwierig. Es wurde auch nicht ein generelles Vermummungsverbot gefordert, sondern ausschließlich das einer Burka.
Woher kommt das wohl, wenn nicht aus Angst vor dem bösen Islam? Und dass diese Angst zumindest in Wut umgeschlagen ist, entnehme ich einigen Postings hier.
Wir haben ja immer noch letztinstanzlich das GG und das
BVerfG, die einen Verbotsversuch ggf. zurückpfeifen würden.
Darum ging es nicht.
Ist denn das bei Versammlungen gültige Vermummungsverbot dann
auch eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, bzw. ein
Generalverdacht?
Natürlich ist es das.
Eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit sicherlich nur,
durch eine minmale Einschränkung der freien Bekleidungswahl.
Und dies ist ja auch rechtlich vertretbar.
Trotzdem bleibt es eine Einschränkung.
Zur öffentlichen Sicherheit gehört es auch, dass Personen
anhand ihres Gesichts identifiziert werden können.
Oh nein, das ist es eben grade nicht. Es ist im Gegenteil
sogar mein persönliches Recht, mich außerhalb einer
Versammlung zu vermummen wie ich will.
Verwechsele bitte nicht öffentliche Sicherheit mit einem
Persönlichkeitsrecht.
Wo sollte ich das getan haben?
Ich bestreite das Recht, dass mein Gesicht identifiziert werden kann. Solange keine besondern Umstände vorliegen (Versammlung, Polizeikontrolle, Hausrecht), geht das niemanden etwas an.
Persönlichkeitsrechte werden vielerorts
aus Sicherheitserwägungen eingeschränkt. Dass das Tragen bspw.
einer Burka zur Zeit in D erlaubt ist oder man sich in D
außerhalb des Versammlungsrechts vermummen darf, bedeutet
nicht automatisch, dass dies bereits ein höherwertiges
Rechtsgut darstellt als andere Rechte (incl. der öfftl.
Sicherheit). Ich habe in diesem Staat auch das Recht zur
freien Meinungsäußerung. Eingeschränkt wird dies aber sehr
wohl durch eine Vielzahl von Gesetzen.
Schön. Und was tut das zur Sache? Das habe ich doch nirgendwo bestritten.
Die Burka ist auch keine Bekleidung, die der Koran
vorschreibt, ihr Tragen ist hingegen im besten Fall eine
Auslegung des Koran, die auf die Spitze getrieben ist.
Sollen im Endeffekt Richter darüber entscheiden, wie die jeweilige Schrift auszulegen ist?
Aber sicher müssen Richter darüber entscheiden, wo die freie
Ausübung einer Religion oder einer Weltanschauung mit anderen
Rechten oder auch Pflichten kollidiert. Und für eine
sorgfältige Güterabwägung aller Aspekte sorgen.
Das ist nicht das gleiche. Die Auslegung irgendwelcher Schriften geht den Richter nichts an und darüber kann er auch nicht urteilen. Nur die Anwendung derselben. Und das ist auch logisch, denn jegliche Auslegung ist immer eine persönliche Sache, es gibt hier keine ‚objektive Wahrheit‘.
Btw., sogar die Bibel selber ist ja schon eine Auslegung,
indem aus tausenden von Schriften eine Auswahl getroffen
wurde.
Und? Es gibt ja auch zahlreiche Strömungen innerhalb des
Christentums. Allein zur Frage der Nutzung von Kondomen. Oder
der Unterwerfung unter das Zölibat. Genauso wie es im Islam
zahlreiche unterschiedliche Strömungen und auch Auslegungen
gibt. Dies gilt auch für die Koranexegese oder Schriften
anderer Religionen oder Weltanschauungen.
Eben. Schrieb ich ja. Im Gegensatz zu Dir oben.
Gruß
Testare_