BUrlG §11 Urlaubsentgelt

ich habe in den letzten monaten viel gearbeitet,

im oktober 243 stunden
im september 240 stunden
im november 220 stunden
im dezember 54 stunden für 6 tage

anschliessend habe ich meinen Jahresurlaub genommen. jetzt hab ich das erste mal das den lohn bekommen( mit urlaubsgeld)

darin wurden die 54 stunden arbeit berücksichtigt und ca. 100 stunden urlaubsanspruch.

ist das den richtig - ich dachte mann bekommt den durchschnitt der stunden ohne weitere zuschläge. in dem fall würde ich bei ca. 225 stunden liegen.

michael

Leider kann ich nicht qualifiziert antworten - da müsste ich schon ein bißchen mehr darüber wissen.
welche Branche ? Betriebsvereinbarung Mehrarbeit. Tarif ja/nein? gibt es einen Betriebsrat? Wie lange in der Firma etc…
Den Urlaubsanspruch regelt meist der Tarifvertrag, so vorhanden, ansonsten das Bundesurlaubsgesetz. Habt ihr eine betriebliche Vereinbarung dass oder wie Mehrarbeit abgegolten wird oder wie Urlaub behandelt wird? Ansonsten den Betriebsrat oder die Personalabteilung befragen.

ich bin in einer personaldienstleistung mit anschluß am tarifvertrag der igz.

die vertragliche arbeitszeit beläuft sich auf eine 35h/woche im schichtsystem. selbst bin ich bereits im 4 jahr dabei.

ich hoffe diese info`s helfen um mir zu helfen

danke auch für die schnelle antwort
michael

Um diese Frage korrekt beantworten zu können, müsste man wissen, ob die vielen Stunden arbeitsvertraglich so festgelegt sind oder ob es sich um Überstunden handelt, die nach § 11 BUrlG nicht mit eingerechnet werden. Außerdem ist auch noch wichtig, welcher Tarifvertrag Anwendung findet und ob zu diesem Thema spezielle Regelungen enthalten sind.
Tut mir leid, dass ich aus den genannten Gründen die Frage nicht beantworten kann.
Gruß

Hallo Michael,
wie werden denn eure Überstunden vergütet? In Freizeit oder ausbezahlt. Das ist bei dir die Hauptfrage! Bekommt ihr Überstundenzuschläge, die dann auf die Freizeit noch dazu aufgeschlagen wird? (siehe Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). zum Beispiel: du hast 10 ÜB geleistet mit einem ÜB-Zuschlag von 25 % (Samstagszuschlag oder so). Dann hast du unterm Strich 12,5 Stunden gut die dann je nachdem wie bei euch üblich in Freizeit oder mit Geld abgegolten wird. Wir haben so eine Betriebsvereinbarung die zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen wurde. Wir bekommen dann dies in Freizeit.
Ich hoffe dir hilft das weiter, wenn nicht melde dich nocheinmal und stelle deine Frage

im Arbeitsvertrag sind 151,… stunden festgelegt, alles was darüber ist sind überstunden, die wurden ebenfals ausgezahlt. dazu kamm dann ebenfals noch der überstundenzuschlag von 25%.

das arbeitszeitkonto ist mit 150h bereits voll, danach werden alle stunden ausgezahlt. Tarifvertrag IGZ

michael

also im IGZ ist zu diesem Thema folgendes zu finden:

6.3. Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt errechnet sich aus dem in den Entgelttabellen festgelegten Tarifentgelt auf der Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.
Darüber hinausgehende Zulagen und Zuschläge bleiben unberücksichtigt (vgl. jedoch PN 8).
PN8. Zuschläge für die besondere Lage der Arbeitszeit (Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit) sind nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesar¬beitsgerichts bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 6.3 zu berücksichtigen.

Insofern scheint das Urlaubsentgelt richtig berechnet worden zu sein. Lediglich falls Zuschläge nach Protokollnotiz 8 eine Rolle spielen könnten, müsste man die Berechnung noch mal überprüfen.
Gruß