Hallo,
wenn der AG erfährt, dass ein MA an „Burnout erkrankt“ ist
(durch ein offenes Gespräch zwischen MA und AG, durch ein
offenes Gespräch zwischen MA und Kollegen), kann das
irgendwelche arbeitsrechtliche Konsequenzen für diesen MA
haben?
meine Erfahrung hat gezeigt, dass es die Konsequenz der Kündigung mit sich bringen kann, wenn man länger ausfällt. Auch wenn man dem Arbeitgeber nichts über die Diagnose gesagt hat und auch nicht Kollegen gegenüber etwas geäußert hat.
Aber gerade wenn es keine Konsequenzen hat, würde ich niemals meinem AG oder den Kollegen im allgemeinen eine Diagnose Depression mitteilen. Das ist einerseits meine persönliche Einstellung, andererseits aber auch die empfohlene Meinung der Ärzte und Therapeuten in manch einer Reha-Klinik.
Man macht sich auch für die Zukunft sehr angreifbar und das kann die eigene - eh schon geschwächte - Position sehr schwierig machen.
Kann dieses Outing das Risiko erhöhen, gekündigt zu werden?
siehe oben.
Wo seht ihr evtl. Probleme für einen MA, der unter solchen
starken Depressionen leidet, dass er ständig krank ist?
naja, das Hauptproblem sehe ich persönlich darin, dass derjenige sich selbst immer wertloser vorkommen wird. Man geht nicht arbeiten, man ist nutzlos. KANN passieren, MUSS nicht. Auch der Teufelskreis des sich nutzlos fühlens und der Angst davor irgendwann mal wieder arbeiten zu gehen, was man sich ja dann nach langer Pause schon gar nicht mehr zutraut, ist nicht zu verachten.
Was meint ihr sonst noch so zu diesem Thema?
Schwierig. Und schwierig sich selbst wieder fit zu bekommen mit dem realistischen Blick für sich selbst, also sich nicht permanent weiter selbst zu überfordern etc.
Vor allem Zeitdruck ist leider gar nicht gut. Es ist schon mal Gold wert, wenn der Patient die nicht arbeitsfähigen Zeiten irgendwie dafür nutzen kann, sich auf sich selbst im Positiven zu besinnen. Sich selbst etwas Gutes zu tun…
Gruß zurück
Aquilegia A.