Bürozeiten des Vermieters

Kann ich von meinem Vermieter erwarten, dass er gelegentlich auch Bürozeiten am Nachmittag anbietet. Jetzt stellt er nur Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 13:00 Uhr zur Verfügung. Da ich vollbeschäftigt bin und mein Vermieter seinen Geschäftssitz außerhalb meines Wohnortes hat, ist es mir nur möglich, zu diesen Zeiten bei ihm vorzusprechen, wenn ich Urlaub habe. Da sollte doch wohl die Möglichkeit gegeben werden, dass man an einem Tag auch mal Nachmittags dort vorsprechen kann. Oder weiß jemand, ob es hier irgend welche Regelungen gibt.

Hallo!

Hast Du schon die Möglichkeiten Telefon, E-Mail und/oder Brief zur Kontaktaufnahme versucht?

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo.

Ich finde es schon lobenswert, daß er überhaupt Bürozeiten anbietet!
Und nein, er muß sich dabei nicht nach den Bedürfnissen der Mieter richten.
Es gibt kein Recht, persönlich mit dem Vermieter sprechen zu dürfen. Erreicht man ihn nicht vor Ort bzw. telefonisch, schreibt man eben einen Brief/eine Email.
Ist er - oder ein von ihm benannter Vertreter - im Notfall nicht erreichbar, hat er allerdings die Konsequenzen zu tragen (Beispiel: Wasserrohrbruch - Mieter rufen selbst einen Handwerker, weil der Vermieter nicht erreichbar ist).

Gruß,

Kannitverstan

Telefonieren während der Arbeitszeit macht sich nicht so gut. E-Mails werden nur selten beantwortet. Das gleiche gilt für Briefe. Und das alles ersetzt manchmal nicht das persönliche Gespräch, bei der ich auch die Mimik meines Gesprächspartners sehe.

Und was ist bei Akteneinsicht? Das kann man nicht am Telefon regeln. Und auch nicht per E-Mail.

Na ja - in einem ordentlichen Büro kann man vorliegende Akten bei ein wenig Freundlichkeit und Entgegenkommen per Scan + Mail nach Telefonat bequem zu Hause einsehen und auch daran anschliessend den übermittelten Inhalt telefonisch besprechen . ein absolut gängiges Verfahren…

Herzliche Grüße

Helmut

Und schon hast Du die Lösung für Dein Problem gefunden.

Der einzige Anspruch, den ein Mieter in dem Kontext hat, ist, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Der Vermieter hat weder die Pflicht, Sprechzeiten nach Wunsch anzubieten noch die Unterlagen zu kopieren, einzuscannen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.

Gruß
C.

Aber nicht bei meinem Vermieter. Akten können ausschließlich in deren Büroräumen zu den Bürozeiten eingesehen werden.

Und das so zu handhaben ist - wohlgemerkt - sein gutes Recht. Das mag man doof finden oder als wenig serviceorientiert bezeichnen wollen, aber so verhält es sich nun einmal. Ein Arzt oder ein Geschäft hat ja auch nur dann geöffnet, wenn es dem Betreffenden gefällt und wenn man dort hin möchte, muß man sich halt einen Tag oder einen halben frei nehmen.

1 Like

Das ist ja nun auch nichts alltägliches, sondern sollte die Ausnahme darstellen (z.B. wenn sich ein Betriebskostenposten markant erhöht hat).
Belegprüfung muß der Vermieter zwar ermöglichen, aber nicht zu Wunschzeiten des Mieters.
Bei genügend großer Entfernung zwischen Mieter und Vermieter kann der Mieter die Zusendung von Fotokopien verlangen, allerdings auf eigene Kosten.

Gruß,

Kannitverstan

1 Like

Ein Arzt bietet zumindest gelegentlich auch Öffnungszeiten am Abend an und nicht nur 4 Tage mit jeweils 4 Stunden pro Woche. Mein Vermieter will eine Betriebskostennachzahlung von mir und die bekommt er erst, wenn falsch erstellte Rechnungen korrigiert wurden. Und das kann man weder am Telefon noch in einer Mail klären.

Manche so und manche so. Was ich damit sagen wollte: die Leute können ihre Büro-, Praxen- und Ladenöffnungszeiten so festlegen, wie sie möchten.

Wieso nicht?

Der Sachverhalt ist doch ganz einfach:

  • Hat er eingeräumt, daß die Abrechnung falsch ist? Falls ja: Besuch unnötig.
  • Hast Du ihm anderweitig nachweisen können, daß die Abrechnung falsch ist? Falls ja: Besuch unnötig.
  • Willst Du ihm anhand von Beweismaterial nachweisen, daß die Abrechnung falsch ist? Falls ja: Besuch unnötig.
  • Willst Du die Belege einsehen, um ihm dann nachweisen zu können, daß die Abrechnung falsch ist? Falls ja: Besuch zwecks Einsichtnahme nötig. Das wiederum heißt, daß Ihr Euch entweder auf einen Termin einigt, der Euch beiden paßt oder Du Dir entsprechend frei nimmst.

Um es noch einmal ganz klar und hoffentlich verständlich zu formulieren: Du hast das Recht zur Einsichtnahme, aber der Vermieter muß seine Abläufe nicht nach Deinen Plänen richten. Im Gegenteil solltest Du dankbar sein, daß der Vermieter regelmäßige Bürozeiten hat und nicht anbietet, Dich an einem Dienstag mit ungeradem Datum bei Neumond zu treffen.

1 Like

Die Heizkostenabrechnung im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung ist eindeutig falsch. Die Aufschlüsselung des Anbieters mit dem Vermerk, dass Widersprüche dazu bei dem Vermieter anzubringen sind, lag bei. Ich habe schriftlich Widerspruch dagegen eingelegt. Das einzige, was mein Vermieter dazu geäußert hat, ist eine Einsichnahme in die Belege.

Hallo hediso,

das Problem kenne ich aus eigener Erfahrung - nicht der Vermieter, sondern die Hausverwaltung (es sind EIgentumswohungen) hat sehr wohl Bürozeiten.
Um die Jahresabrechungsbelege einzeln einsehen zu können, bietet er eine Woche lang mehr Termine an, sogar andere nach Voranmeldung.
Der Grund: DIe (Original)Belege dürfen das Verwalterbüro nicht verlassen, um eine Nachweismöglichgkeit zu bieten. Und die nicht nur der Hausverwaltung („Das wurde am … erledigt von Firma…“), sondern auch der Eigentümer („Das wurde nicht erledigt - es liegt ja kein Beleg auf und nach erledigt sieht es im haus nicht aus…“)

Fazit:

  • Bitte den Vermieter um einen Termin (d.h. biete ihm einige Termine an, an denen du Zeit hast) und ersuche ihn, dass du einen der angeboteten Termine wahrnehmen kannst, weil du ihm ja vertrauen können möchtest!

Gruß

dafy

Na also, dann muss sich doch der Vermieter rühren !
Was willst Du also eigentlich ?

Du zahlst nicht oder weniger oder „unter Vorbehalt“, dann müsste er sich ja kümmern und auf die gemachten Vorhalte, etwas stimmt nicht mit Abrechnung (was sagst Du ja leider nicht) antworten.
Und eine neue Abrechnung senden oder die gemachten Einwände entkräften.

1 Like

Versuche mal einen Termin auszumachen während du Urlaub hast.

Aber niemand verpflichtet einen Arzt hierzu. Das macht er, weil es für ihn selbst einen Sinn ergibt. Z.B. weil er sich davon mehr Patienten verspricht, die er aus wirtschaftlichen Gründen braucht/haben will, die sich sonst einen anderen Arzt suchen. Wenn er wirtschaftlich mit einer Vormittags-Praxis zufrieden ist, dann ist das so, und dann müssen sich Leute, die nur Nachmittags Zeit haben, eben einen anderen Arzt suchen.

Es steht Dir selbstverständlich frei, deinen künftigen Vermieter danach auszusuchen, ob er Dir genehme Bürozeiten anbietet.

BTW: Ich bin auch so ein böser Freiberufler (nebenbei), der sich gelegentlich zur Übernahme des ein oder anderen Mandats von Leuten überreden lässt, die speziell zu mir, und zu keinem anderen Kollegen gehen wollen. Da gibt es auch gleich vorab die klare Ansage, dass ich mein Geld anderweitig verdiene, und daher keine klassischen Bürozeiten, kein Personal und keine Kanzlei im Stadtzentrum habe. Und dann heißt es: „Take it, or leave it!“

Und wehe, da beschwert sich dann jemand, weil er mich mal drei Tage nicht persönlich am Telefon erreichen konnte/ich nicht gleich am selben Tag zurückgerufen habe. Ich nehme bewusst nur Dinge an, die zeitlich unkritisch sind, und das ist für mich alles nur „nettes Zubrot“ und keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Daher bestimme ich die Regeln! Wer die nicht akzeptieren will, darf gerne woanders hin gehen (das will dann aber doch keiner).

1 Like

Es geht in erster Linie um die Heizkostenabrechnung. Im April 2015 wurde ein neues Ablesegerät eingebaut, weil das erste defekt war. Hier wurden 1600 Einheiten für die Zeit von April bis Dezember 2015 angezeigt. Angerechnet wurden 4500 Einheiten als Schätzwert für das gesamte Jahr. Diese Berechnung zweifle ich an. Gleichzeitig zweifle ich die Hausmeisterkosten an. Was der Hausmeister für Aufgaben erfüllt, weiß ich nicht. Seine Frau übernimmt die Treppenreinigung, die nur sehr schlampig durchgeführt wird und teilt sich mit ihrem Mann die Bereitstellung der Müllkontainer zur Entleerung. Abgerechnet werden Hausmeister- und zusätzlich Treppenreinigungskosten. Ist für mich nicht nachvollziehbar.

Mal ein anderer Ansatz:
Hat der Mieter das Recht einen von ihm benannten Vertreter die Akten einsehen zu lassen?

Grüßle,
Tinchen

Das ist mir unbekannt