Bus mit Warnblinker

Liebe Experten,

wie ist genau die Regelung, was das Vorbeifahren an haltenden Bussen betrifft?

Ich meine gelernt zu haben, dass man nicht vorbei fahren darf, wenn der Bus (der an der Haltestelle hält) den Warnblinker anhat.

Stimmt das?
Gilt das nur für Schulbusse oder für alle Busse?
Wann gilt die Regelung, dass man im Schritttempo am haltenden Bbus vorbei fahren darf?

Danke im Voraus, Martina

Hallo,
die folgenden Regeln gelten für alle Busse, sind aber leider nicht allen Leuten bekannt:

  1. Wenn ein Bus mit Warnblinker an eine Haltestelle heranfährt, dann darf er nicht überholt werden.

  2. Wenn ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle steht, dann darf nur mit Schrittschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr , wenn er die gleiche Fahrbahn benutzt.

Gruß
HaWeThie

Liebe Martina,

hawethie hat es vollkommen richtig geschrieben. Nur: Wo lernt man das falsch ?? Ich erlebe es jeden Tag, daß die Leute minutenlang hinter dem Bus stehenbleiben. Warum ??

Andere wiederum rasen wie die Irren vorbei, wenn die Schulkinder einsteigen.

Im übrigen gilt die Regelung für Omnibusse im Linienverkehr , also zB auch für Reisebusse, oder Reisebusähnliche Kombibusse, die nicht so einfach durch Ihr Äußeres als Linienbus zu erkennen sind, aber gekennzeichnet sein müssen.

Erkennungszeichen von hinten: Liniennummer als Plastikschild oder mit elektronischer Anzeige in der Heckscheibe, Plastikschild: „Im Auftrag des BRN“ (zB), oder ein Schild „Linienverkehr“, dann gilt diese Regelung.

Normale Reisebusse die Ihre Klientel irgendwo am Straßenrand aufsammeln, fallen nicht darunter, aber auch dort gilt vorsicht.

gruß

dennis

Hallihallo

Hier nun der Link des ADAC. Diese Regelung ist übrigens erst ein paar Jahre alt. Deshalb machen es wohl einige falsch. Wie z.B. das alte Thema „bis zum Hinderniss vorfahren und einfädeln…“

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/verha…

Gruß Marco

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Hallo,

ich meine mich dunkel zu erinnern, als die neue Regelung eingeführt wurde, dass man den haltenden Bus auch dann nicht mit Schrittgeschwindigkeit überholen darf, wenn er an einer besonders gekennzeichneten Haltestelle hält (die war irgendwie mit rot gekennzeichnet). Ich habe mir das deshalb gemerkt, weil ich die Regelung als Juristin für präzise, aber unpraktikabel hielt… Ich habe schon mal solch eine Haltestelle gesehen, da war aber kein Bus, und einmal war ein rundum blinkender Bus (mehr als Warnblinken!), aber keine rot markierte Haltestelle… (???)
Ingeborg

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Ein Blick ins Gesetz…
…erleichtert auch Juristinnen (scnr) die Rechtsfindung.

Hallo Ingeborg,

Schau mal in § 20 der StVO.

Dort ist geregelt:

_3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten._

Eindeutiger geht es nicht.
Von einer speziellen Kennzeichnung der Haltestelle steht da nichts.

Gruß
HaWeThie

Kennzeichnung der Haltestellen…
Hallo,

die Haltestellen sind gekennzeichnet, und zwar für uns, damit wir wissen, wann wir den WB zu betätigen haben.

Diese Kennzeichnungen sind von Verkehrsbetrieb zu Verkehrsbetrieb unterschiedlich und bei korrekter Anfahrt an die Hst von Dir als Pkw-Fahrer nicht, oder schwer zu sehen, daher für Dich als Pkw-Fahrer des IV nicht maßgeblich. Alles andere wurde ja bereits gesagt.

gruß

dennis

Das mußt Du mir erklären…
Hallo Ingeborg,

und einmal war ein
rundum blinkender Bus (mehr als Warnblinken!)

…wo der Schalter für diese Funktion ist, bzw was Du meinst :wink:)

Omnibusse müssen seit 1985, wenn sie im Schulbusverkehr eingesetzt werden, an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten am oberen Fahrzeugrand haben. Also hinten 4, an der Seite je einer und vorne je einer pro Fahrtrichtungsanzeige. Deswegen: Was ist „mehr als Warnblinken“ ??

gruß

dennis