Busfahrer

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

ich habe gestern einen kleinen Unfall mit einem Linienbus gehabt. An einer Stelle, wo man nicht links abbiegen darf, bin ich links abgebogen, woraufhin der Linienbus stark abbremsen musste. Durch das abrupte Abbremsen ist ein Passagier der noch vorne stand, mit dem Kopf gegen die Glasscheibe gestoßen. Die Glasscheibe hat einen Sprung. Für den leicht verletzten Passagier wurde ein Krankenwagen gerufen und er verbrachte die Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus. Es wurden keine Verletzungen, außer ner leichten Kopferschütterung , festgestellt. Zudem muss ich erwähnen das keine Polizei von beiden Parteien gerufen wurde, man sich nur die Versicherungsdaten Versicherungsdaten und co. ausgetauscht hat.

Nun zu meiner Frage, muss ich

a) die zerbrochene Scheibe zahlen?
b) den Krankenwagen zahlen?
c) die Krankenhauskosten incl. den Untersuchungen zahlen?

Liebe mari29

verbotenes Linksabbiegen ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unfällen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Für die Personen- und Sachschäden an beiden Fahrzeugen haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wer das in Eurem Fall ist, hätte die Polizei ermitteln müssen. Da diese nicht am Unfallort war, wird sich der Verkehrsermittlungsdienst damit befassen. Die beiden Versicherungen werden sich mit Sicherheit aufgrund fehlender Polizeiakte und Zeugen sehr lange nicht einigen. Danach ist zumindest für das eigene Fahrzeug eine Höherstufung der Kasko fällig. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass die Sache schnell über die Bühne geht.

LG mapei1

a) die zerbrochene Scheibe zahlen?
b) den Krankenwagen zahlen?
c) die Krankenhauskosten incl. den Untersuchungen zahlen?

Hallo mari29,

deine Geschichte erscheint mir sehr suspekt. Der Busfahrer ist grundsätzlich verpflichtet die Polizei zu rufen, erst recht bei Personenschaden.
Da du offensichtlich der Schuldige bist, wirst du, bzw. deine Versicherung, den gesamten Schaden zahlen müssen. Es ist im übrigen deine Pflicht den Schaden unverzüglich deiner Versicherung anzuzeigen. Solltest du schleunigst machen!
Wenn ihr die Polizei gerufen hättet, dann hättest du 35,-€ Strafe als Unfallverursacher bezahlen müssen, die hast du also „gespart“. Aber ich verstehe den Kollegen Busfahrer nicht, dass er die Polizei nicht gerufen hat. Für dieses Versäumnis hätte ich von meinem Chef eine Abmahnung bekommen.
Na ja, wie auch immer, ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen.
Gruss aus Düsseldorf von Uwe

Hallo mari29,
der Busfahrer ist angehalten das keine Fahrgäste zu schaden kommen, wenn er Fahrgäste vorne vor der Absperrung stehen hat und die bei einer Bremsung zu schaden kommen ist er für den schaden verantwortlich ( auch der Fahrgast ist verantwortlich, er hat sich sofort beim einsteigen einen sicheren halt zu verschaffen) auch für die Folgeschäden, die Krankenhauskosten wie die Scheibe und so weiter.
Ich bin zwar kein Anwalt aber das weiß ich aus ähnlichen Fällen, aber ich hätte als Busfahrer auf jedem Fall die Polizei gerufen allein schon wegen der Verletzten Person, auch wegen dem Zustandekommens der voll Bremsung.

Entschuldigung noch für das etwas späte Antworten war mit dem Bus im Ausland ohne Internet Anschluss.

LG Garibaldi

Bin aber am Ausgang der Geschichte sehr Interessiert, wenn möglich mir bitte über den weiteren Werdegang berichten.