und, bildest du dich denn auch weiter?
Beim Losfahren ist es aber vorgeschrieben.„Macht“(soweit das semantisch überhabt „geht“) das auch keinen Sinn?
Grüße
Beim Losfahren ist es aber vorgeschrieben.
Steht wo? Und: Fährst Du beim Anfahren parallel zum Bordstein weiter?
„Macht“(soweit das
semantisch überhabt „geht“) das auch keinen Sinn?
Ja und ja.
Beim Losfahren ist es aber vorgeschrieben.
Steht wo? Und: Fährst Du beim Anfahren parallel zum Bordstein
weiter?
§10 StVO Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, … oder vom Fahrbahnrand anfahren will , hat sich dabei so zu verhalten, … Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen
Moinsen 
Hatte nicht mal jemand in diesem Forum angeregt, dass
eigentlich alle Autofahrer alle 2 Jahre mal einen halben Tag
lang einen Auffrischungskurs machen sollten?
Hast Du auch angeregt, dass man regelmäßig einen Sehtest machen sollte? Sonst sieht man ja den warnblinkenden Bus zu spät…
Mal im Ernst: Das halte ich auch schon seit Jahren für eine gute Idee…ebenso eine regelmäßige ärztliche Prüfung der Tauglichkeit…
Bei Fahrern der Personenbeförderung u. ä. seit Jahren eine gut funktionierende und sinnvolle Geschichte…
Wer war das bloß…
Huch, das war ja ich!
Daumen hoch … und wem verkaufen wir die Idee nun?
Gruß
MG
Witzig: der IE 6 hat auf der Arbeit auf http://www.verkehrsportal.de tatsächlich nach Satz eins nur Streifen angezeigt. Also: es steht in der Tat im Gesetz. Also gilt Teil zwei meiner Antwort.
Hallo,
"Das ist auch keine Prüfungsfrage für den Busfahrer, sondern
für alle anderen Verkehrsteilnehmer, also auch PKW-Fahrer. Die
sollen schließlich auch gewarnt werden."Die Frage: Wovor will der Busfahrer warnen? Davor dass er
rechts ran fahren will? Damit wären wir also wieder bei deinem
„Universalblinker“. Sofern Du deinen Führerschein nicht im
Lotto gewonnen hast, wirst Du wissen, dass man im umgekehrten
Fall links blinken muss.
wovor der Busfahrer mit Warnblinker an der Haltestelle warnt, lernt jeder Autofahrer und Motorradfahrer ja schon in der Fahrschule: Der Busfahrer ist an bestimmten (nicht an allen) Bushaltestellen verpflichtet, wenn dort erhöhte Gefahr für die Passanten besteht. Im Falle des eingeschalteten Warnblinkers gibt es auch für den übrigen Verkehr in beiden Richtungen Regeln für das Überholen und Vorbeifahren.
Hallo,
ich wette, mindestens drölf Millionen Führerscheinbesitzer und regelmäßige Autofahrer wissen nicht, wie sie sich bei einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht verhalten müssen.
Die Wette halte ich und erhöhe noch um Auffahren auf die Autobahn, Reißverschlussverfahren, Rechtsfahrgebot und Benutzung eines Kreisverkehrs.
Ist es da vielleicht hilfreich, denjenigen aus dem Kreis der drölf Millionen fertig zu machen, der es wagt, hier eine entsprechende Frage zu stellen und damit zumindest die grundlegende Bereitschaft signalisiert, sein Wissen zu erweitern und vielleicht sogar sein Verhalten zukünftig anzupassen?
Naja, diese Bereitschaft scheint weniger stark ausgeprägt zu sein. Schließlich musste er mit seinem Halbwissen auftrumpfen und auch noch einige Belehrungen hervorbringen, wie es denn richtig sei und was er als PKW-Führerschein-Inhaber alles nicht wissen müsse.
Ich hatte mir daher lediglich erlaubt auf die geltende StVO hinzuweisen und auch darauf, dass sie eben auch für PKW-Führerschein-Inhaber gilt. Und da der erste und wirklich auch alles erklärende Link wohl noch nicht ausreichend war, hatte ich auch gleich noch die entsprechende Stelle in der StVO verlinkt. Aber selbst das scheint zu keinem Erkenntnisgewinn geführt zu haben, sondern nur Beißreflexe ausgelöst zu haben.
Das erinnert mich stark an die Leute, die auf der Autobahn bei Ankündigung eines Reißverschlußverfahrens in 1.000m erstmal sofort in die Eisen steigen, dann unmittelbar nach rechts ziehen und dann noch wild hupen und gestikulieren, wenn man dann überholt und, wie inzwischen ja auch explizit auf den Schildern noch einmal formuliert, erst an der Engstelle, einfädelt.
Naja, so ist das Leben. Vielleicht liest er sich die entsprechende Stelle in der StVO doch noch durch und stellt fest, dass es kein Sonderrecht des Busfahrers ist und das es auch noch andere Möglichkeiten gibt den Warnblinker anzuschmeißen.
Grüße