Busfahrer & Blinken

Hallo zusammen!

Die StVO ist eigenlich klar: Wer rechts abbiegen oder anhalten will, muss den rechten Blinker benutzen. Aber wie sieht es eigentlich mit Stadtbussen aus? Ich habe nämlich beobachtet, dass Busfahrer den Halt an einer Haltestelle gerne mit dem Warnblinker anzeigen. Es blinken also beide Leuchten. Als PKW-Fahrer darf man dies ja nur, wenn ein Unfall oder ein Problem mit dem Fahrzeug (Panne) vorliegt. Handelt es sich hierbei um ein Sonderrecht von dem ich einfach nichts weiß?

Gruß Marcus

P.S.: Falls der Artikel laut Brettmoderation woanders besser aufgehoben ist, einfach verschieben. Danke!

Hallo Sven Marcus,

wie gut das du keinen Führerschein hast,dann wüßtest du auch was ein Blinkender Bus bedeutet,

siehe doch mal hier:

http://www.ndt.net/home/schulbusse/links/presse/2004…

Gruß Mücke

Oh doch, ich habe einen Führerschein. Keine Punkte in Flensburg und seit 15 Jahren unfallfrei. Und jeder der jemals eine Fahrprüfung gemacht wird wissen, dass ein PKW-Fahrer seinen Warnblinker nur in den von mir genannten Situationen benutzen darf. Das ist eine unumstößliche Tatsache.

Zwei Dinge hast Du offensichtlich nicht beachtet oder absichtlich in den falschen Hals bekommen:

  1. Ich habe eindeutig aus der Sicht eines PKW-Fahrers gefragt (Klasse B). Zu deiner Information: Das bedeutet zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen. Demnach scheiden auch die Prüfungsfragen für einen Omnibus aus.

  2. Ich habe deshalb keine Ahnung ob es für Busse Sonderregelungen gibt. Ich dachte das wäre klar aus meiner Frage hervor gegangen. Deshalb auch dieses Posting. Und das hätte man auch einfacher beantworten können… Etwa zur Abwechslung mal mit einer ganz normalen Antwort.

Gruß Marcus

  1. Ich habe deshalb keine Ahnung ob es für Busse
    Sonderregelungen gibt.

http://www.ndt.net/home/schulbusse/records/20060418m…

Sollte man sich vielleicht auch als PKW - Fahrer für interessieren.

Gruß
PW

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"Ich habe nämlich beobachtet, dass Busfahrer den Halt an einer Haltestelle gerne mit dem Warnblinker anzeigen. "

Da ist nix „eindeutig“.Und seitwann gibt es keine Busse unter 3,5 t mehr?

Grüße

Hallo,

Die StVO ist eigenlich klar: Wer rechts abbiegen oder anhalten
will, muss den rechten Blinker benutzen. Aber wie sieht es
eigentlich mit Stadtbussen aus?

Hast Recht, die StVO ist klar . . .
siehe
Handelt es sichhierbei um ein Sonderrecht von dem ic…

Hallo,

  1. Ich habe eindeutig aus der Sicht eines PKW-Fahrers gefragt
    (Klasse B).

Wenn der PKW-Fahrer bis zu 50 Euro (besser sollte man auch die Geschwindigkeitsüberschreitung ahnden, bei 50km/h am Bus vorbei wären das je nach Toleranz 160-200 Euro und ein Monat Fahrverbot) übrig hat und auch nichts dagegen sein Punktekonto aufzustocken, muß er das nicht wissen http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/verk…

Cu Rene

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Guten Morgen!

Die StVO ist eigentlich klar: Wer rechts abbiegen oder anhalten
will, muss den rechten Blinker benutzen.

Ein weit verbreiteter Irrtum. Das mit dem Abbiegen steht in § 9 Abs. 1 S. 1 StVO. Das mit dem Anhalten steht nirgends!

Hallo,

Oh doch, ich habe einen Führerschein. Keine Punkte in Flensburg und seit 15 Jahren unfallfrei.

Und trotzdem diese Bildungslücke. Dass für Dich als PKW-Fahrer die StVO gilt, ist doch klar?

Und jeder der jemals eine Fahrprüfung gemacht wird wissen, dass ein PKW-Fahrer seinen Warnblinker nur in den von mir genannten Situationen benutzen darf. Das ist eine unumstößliche Tatsache.

Und auch das ist nicht richtig. Oder reden wir hier nicht von Deutschland? Die Benutzung des Warnblinkers ist wohl bei Panne und Abschleppen vorgeschrieben, was aber nicht bedeutet, dass sie nicht auch bei anderen Gelegenheiten auch zum Warnen eingesetzt werden dürfte. Ich denke da mal nur an die Annäherung an ein Stauende auf der Autobahn. Keine Panne, kein Abschleppen und trotzdem darf gewarnblinkt werden. Und siehe da, das steht sogar in der StVO, die auch für PKW-Fahrer gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__16.html Und dort steht auch noch „zum Beispiel“. Das ist also nicht mal eine abschließende Aufzählung.

Zwei Dinge hast Du offensichtlich nicht beachtet oder absichtlich in den falschen Hals bekommen:

  1. Ich habe eindeutig aus der Sicht eines PKW-Fahrers gefragt (Klasse B). Zu deiner Information: Das bedeutet zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen. Demnach scheiden auch die Prüfungsfragen für einen Omnibus aus.

Das ist auch keine Prüfungsfrage für den Busfahrer, sondern für alle anderen Verkehrsteilnehmer, also auch PKW-Fahrer. Die sollen schließlich auch gewarnt werden.

  1. Ich habe deshalb keine Ahnung ob es für Busse Sonderregelungen gibt.

Schwache Leistung und dann noch so den Belehrer raushängen lassen.

Ich dachte das wäre klar aus meiner Frage hervor gegangen. Deshalb auch dieses Posting. Und das hätte man auch einfacher beantworten können… Etwa zur Abwechslung mal mit einer ganz normalen Antwort.

Im Link war es doch gut erklärt.

Grüße

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hallo,
ich weis garnicht, warum hier so um den brei geredet wird.

es steht doch allen ganau in § 16 abs 2 stvo drin. wo der linien bzw schulbus das warnlicht einschalten muss, bekommt er von der leitstelle gesagt, und ist auch durch betriebsinterne zeichen an der haltestelle angebracht. bei uns zb mit einem reflektierenden roten ring am rohr des haltestellenschild.

ps es ist schon erschreckend, das viele den fs mal gemacht haben, und sich nicht weiterbilden.
und 15 jahre unfallfrei ist meine oma auch , ( sie ist auch seit 15 jahren nicht mehr gefahren) :smile:)

Hallo,

zeichen an der haltestelle angebracht. bei uns zb mit einem
reflektierenden roten ring am rohr des haltestellenschild.

Ist das keine allgemeine (Verwaltungs-)Vorschrift? Bei uns ist es nämlich auch so.

Cu Rene

das ist dann eine interne regelung. die buslinien müssen ja auch von der unteren verkehrsbehörde genehmigt werden. dort gibt es dann die auflagen. genau kenne ich mich aber da nicht aus.
h.

OT
Hallo,

ich wette, mindestens drölf Millionen Führerscheinbesitzer und regelmäßige Autofahrer wissen nicht, wie sie sich bei einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht verhalten müssen. Ohnehin scheint § 1 der deutschen StVO ja zu besagen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen und ähnliche Einschränkungen nicht beachtet werden müssen (besser gesagt dürfen, wenn es um den Vordermann geht).

Ist es da vielleicht hilfreich, denjenigen aus dem Kreis der drölf Millionen fertig zu machen, der es wagt, hier eine entsprechende Frage zu stellen und damit zumindest die grundlegende Bereitschaft signalisiert, sein Wissen zu erweitern und vielleicht sogar sein Verhalten zukünftig anzupassen?

Gruß
Ultra

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reflektierenden roten ring am rohr des haltestellenschild.

Ist das keine allgemeine (Verwaltungs-)Vorschrift?

Nö,
es gibt auch andere Zeichen auf den Haltestellenschildern.
Hier in der Gegend habe ich auf dem Haltestellenschild aufgemalte Warnblinker gesehen, Lampe mit stilisiertem Licht.
Auf der Suche nach so einem Bild noch andere gefunden
http://www.mabeg.de/uploads/pics/blinkaufforderung-f…
http://www.mabeg.de/typo3temp/pics/e9f8fa7d34.jpg
Diese Zeichen muss nun aber wirklich nur der Busfahrer kennen, fuer PKW-Fahrer uninteressant.
Gruss Helmut

"Und trotzdem diese Bildungslücke. Dass für Dich als PKW-Fahrer die StVO gilt, ist doch klar?"

Seit all den Jahren Unfallfrei und keine Punkte, und die schlimmste Ordnungswidrigkeit ein Ticket über 5 Euro, weil ich die Parkscheibe vergessen hatte… lass mal überlegen… Jap, ist offensichtlich sonnenklar wer hier die Bildungslücke hat…

"was aber nicht bedeutet, dass sie nicht auch bei anderen Gelegenheiten auch zum Warnen eingesetzt werden dürfte."

Ja wir reden von Deutschland. Und ja, genau das bedeutet es. Denn sonst hieße er „Unversalblinker“, den man für nahezu alles benutzen kann.

"Das ist auch keine Prüfungsfrage für den Busfahrer, sondern für alle anderen Verkehrsteilnehmer, also auch PKW-Fahrer. Die sollen schließlich auch gewarnt werden."

Die Frage: Wovor will der Busfahrer warnen? Davor dass er rechts ran fahren will? Damit wären wir also wieder bei deinem „Universalblinker“. Sofern Du deinen Führerschein nicht im Lotto gewonnen hast, wirst Du wissen, dass man im umgekehrten Fall links blinken muss.

"Schwache Leistung und dann noch so den Belehrer raushängen lassen."

Dir möchte ich im Straßenvekehr lieber nicht begegnen. Leider passiert mir das täglich.

"Ich dachte das wäre klar aus meiner Frage hervor gegangen. Deshalb auch dieses Posting. Und das hätte man auch einfacher beantworten können… Etwa zur Abwechslung mal mit einer ganz normalen Antwort."

Auf deutsch: Zu faul zum schreiben.

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  1. Ich habe eindeutig aus der Sicht eines PKW-Fahrers gefragt
    (Klasse B). Zu deiner Information: Das bedeutet zulässige
    Gesamtmasse 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen.
    Demnach scheiden auch die Prüfungsfragen für einen Omnibus
    aus.

  2. Ich habe deshalb keine Ahnung ob es für Busse
    Sonderregelungen gibt.

Dies ist keine Sonderregelung, die primär den Bus betrifft, sondern eine, die den vorbeifahrenden/überholenden PKW Fahrer betrifft!

Bitte mal den verlinkten Gesetzestext genau durchlesen.

Du, als PKW Fahrer, darfst einen Bus nicht überholen, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Bushaltestelle annähert.

Du darfst dann, wenn er steht, vorbeifahren, aber nur unter äußerster Vorsicht und mit Schrittgeschwindigkeit.

Dieses langsame, vorsichtige Vorbeifahren gilt auch für den Gegenverkehr.

Diese Neuregelungen (wann waren die eigentlich „neu“? Ist das 5 oder 10 Jahre her?) gingen auch durch die Presse.

Als Autofahrer hat man die Lizenz, eine potentiell tödliche Maschine durch die Gegend zu bewegen.
Ich sehe da die moralische Pflicht, dass man sich als Inhaber einer solchen Ausnahmeregelung regelmäßig über neue Regelungen informiert.

Für dich ein paar weitere Neuigkeiten:

  • es gibt sowas wie eine Art Winterreifenpflicht
  • PKW mit Anhängern kann unter Voraussetzung bestimmter Bedingungen erlaubt sein, 100km/h zu fahren
  • am Kreisverkehr, der mit dem Schild Kreisverkehr UND dem Vorfahrt-Gewähren Zeichen ausgestattet ist, darf man beim Einfahren nicht blinken, dafür muss aber bei der Ausfahrt rechts geblinkt werden

Zur Freundlichkeit / Unfreundlichkeit macnher Antworten:

Du musst verstehen, dass man sich wundert, wenn ein Autofahrer diese seit Jahren bestehende Regelung nicht kennt, die wirklich groß angekündigt war und ganz besonders zum Schutz vor aussteigenden Kindern an Schulen erstellt wurde.

Die, die sich an diese Regelung halten (leider zu wenige!), ärgern sich zu Recht über die Unwissenheit ihrer Mitmenschen.

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Hallo,

Die StVO ist eigentlich klar: Wer rechts abbiegen oder anhalten
will, muss den rechten Blinker benutzen.

Ein weit verbreiteter Irrtum. Das mit dem Abbiegen steht in §
9 Abs. 1 S. 1 StVO. Das mit dem Anhalten steht nirgends!

sonst hieße das Ding ja auch Fahrt- und Standrichtungsanzeiger und das macht wiederum schon semantisch keinen Sinn.

Gruß
C.

Hallo,

  1. Ich habe deshalb keine Ahnung ob es für Busse
    Sonderregelungen gibt. Ich dachte das wäre klar aus meiner
    Frage hervor gegangen. Deshalb auch dieses Posting. Und das
    hätte man auch einfacher beantworten können… Etwa zur
    Abwechslung mal mit einer ganz normalen Antwort.

sehe ich auch so. Ein einfacher Hinweis auf § 16 Abs. 2 hätte gereicht.

Gruß
Christian

du musst als PKW-Fahrer aber wissen:
Dass du einen mit Warnblinker fahrenden Bus nicht überholen darfst
und du an einem mit Warnblinker stehenden Bus nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darfst. Gilt auch für die Gegenrichtung.
Sinn dahinter ist, Gefährdung für Fußgänger auszuschließen, die zum o0der vom Bus weg eilen. die Regelung besteht schon einige Zeit. da du diese wichtige Regel offenbar nicht kennst, gehörst du in eine Nachschulung.

da du diese wichtige Regel offenbar nicht kennst,
gehörst du in eine Nachschulung.

Sei mal nicht so hart zu ihm.
Hatte nicht mal jemand in diesem Forum angeregt, dass eigentlich alle Autofahrer alle 2 Jahre mal einen halben Tag lang einen Auffrischungskurs machen sollten?

Wer war das bloß…

Huch, das war ja ich!