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Ich habe eindeutig aus der Sicht eines PKW-Fahrers gefragt
(Klasse B). Zu deiner Information: Das bedeutet zulässige
Gesamtmasse 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen.
Demnach scheiden auch die Prüfungsfragen für einen Omnibus
aus.
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Ich habe deshalb keine Ahnung ob es für Busse
Sonderregelungen gibt.
Dies ist keine Sonderregelung, die primär den Bus betrifft, sondern eine, die den vorbeifahrenden/überholenden PKW Fahrer betrifft!
Bitte mal den verlinkten Gesetzestext genau durchlesen.
Du, als PKW Fahrer, darfst einen Bus nicht überholen, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Bushaltestelle annähert.
Du darfst dann, wenn er steht, vorbeifahren, aber nur unter äußerster Vorsicht und mit Schrittgeschwindigkeit.
Dieses langsame, vorsichtige Vorbeifahren gilt auch für den Gegenverkehr.
Diese Neuregelungen (wann waren die eigentlich „neu“? Ist das 5 oder 10 Jahre her?) gingen auch durch die Presse.
Als Autofahrer hat man die Lizenz, eine potentiell tödliche Maschine durch die Gegend zu bewegen.
Ich sehe da die moralische Pflicht, dass man sich als Inhaber einer solchen Ausnahmeregelung regelmäßig über neue Regelungen informiert.
Für dich ein paar weitere Neuigkeiten:
- es gibt sowas wie eine Art Winterreifenpflicht
- PKW mit Anhängern kann unter Voraussetzung bestimmter Bedingungen erlaubt sein, 100km/h zu fahren
- am Kreisverkehr, der mit dem Schild Kreisverkehr UND dem Vorfahrt-Gewähren Zeichen ausgestattet ist, darf man beim Einfahren nicht blinken, dafür muss aber bei der Ausfahrt rechts geblinkt werden
Zur Freundlichkeit / Unfreundlichkeit macnher Antworten:
Du musst verstehen, dass man sich wundert, wenn ein Autofahrer diese seit Jahren bestehende Regelung nicht kennt, die wirklich groß angekündigt war und ganz besonders zum Schutz vor aussteigenden Kindern an Schulen erstellt wurde.
Die, die sich an diese Regelung halten (leider zu wenige!), ärgern sich zu Recht über die Unwissenheit ihrer Mitmenschen.