Bushaltestelle - Bus will losfahren

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zum Thema Busse.

In der Fahrschule lernt man, wenn ein Bus mit Warnblinklicht an eine Haltestelle fährt, darf man nicht mehr überholen, und wenn er dann steht, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Soweit so gut, das ist mir noch alles klar. Aber wie ist das geregelt, wenn der Bus wieder losfahren will? Muss der Busfahrer warten, bis die Straße hinter ihm frei ist, oder muss der Verkehr den Bus rausfahren lassen?

Als Autofahrer muss man doch auch auf den rückwärtigen Verkehr achten, wenn man von einem Parkplatz oder vom Straßenrand aus losfahren will. Oder lieg ich da falsch? Ist das dann bei Bussen anders, und wenn, warum?

Danke schonmal

Gruß
Michaela

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zum Thema Busse.

In der Fahrschule lernt man, wenn ein Bus mit Warnblinklicht
an eine Haltestelle fährt, darf man nicht mehr überholen, und
wenn er dann steht, nur mit Schrittgeschwindigkeit
vorbeifahren. Soweit so gut, das ist mir noch alles klar. Aber
wie ist das geregelt, wenn der Bus wieder losfahren will? Muss
der Busfahrer warten, bis die Straße hinter ihm frei ist, oder
muss der Verkehr den Bus rausfahren lassen?

Hallo,
also uns wurde in der FAhrschule gesagt, dass wir Bussen (und Taxen) das rausfahren aus den Haltebuchten ermöglichen sollen.
und hier hab ich noch was in der StVo gefunden:
§20StVO (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

LG Tina

also uns wurde in der FAhrschule gesagt, dass wir Bussen (und
Taxen) das rausfahren aus den Haltebuchten ermöglichen sollen.
und hier hab ich noch was in der StVo gefunden:
§20StVO (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist
das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen.
Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Ja, genau, man muss da differenzieren: Busse im LINIENverkehr (also mit einer Liniennummer gekennzeichnet) und SCHULbusse (das sind die mit dem orangen Schulbuszeichen an der Heckscheibe) haben Vorrang, sobald sie den Blinker setzen, normale Reisebusse müssen auf eine Lücke warten wie jede Privatperson.

Gruß
smalbop

1 Like

Moin,

mal ne rein hypothetische Frage dazu:

normale Reisebusse müssen auf eine Lücke warten wie jede
Privatperson.

Was, wenn man nicht erkennt, um welche Art Bus es sich handelt?
Nachdem oft private Firmen Linien übernehmen und die auch schon mal mit Reisebussen gefahren werden, wo vielleicht auch mal von hinten keine Liniennummer angebracht ist…

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo

Was, wenn man nicht erkennt, um welche Art Bus es sich
handelt?

Die „sicheren Kennzeichen“ habe ich ja genannt. Wenn die nicht da sind, gibt es auch nicht die Privilegien.

Nachdem oft private Firmen Linien übernehmen und die auch
schon mal mit Reisebussen gefahren werden, wo vielleicht auch
mal von hinten keine Liniennummer angebracht ist…

Dass private Reisebusse im Auftrag Linien- oder Schulbusverkehr fahren, kommt in der Tat häufig vor, aber soweit ich es beobachten kann, sind die immer vorschriftsmäßig gekennzeichnet. Falls nicht, dürfte es im Falle eines Unfalles wie so oft auf die Umstände des Einzelfalls ankommen (z. B. Ortskenntnis des Autofahrers). Zumindest eine Teilschuld wird der Busfahrer dann aber auf jeden Fall tragen.

Gruß
smalbop

Hallo Tina und smalbop,

danke für eure Antworten, das war sehr informativ.

Gruß
Michaela

Linienbusse haben ein Anfahrrecht. Frag mich nicht wo das steht, es ist aber so :wink: Aber natürlich hat der Busfahrer weiterhin auf seine Sorgfaltspflichten zu achten…

Gruß

Frag mich nicht wo das steht, es ist aber so :wink:

Das steht zwei Postings weiter unten in diesem Thread und wurde also bereits gesagt.

generell gilt, dass man einem von einer Haltestelle anfahrenden Bus die Weiterfahrt ERMÖGLICHEN muss.
Natürlich darf der Bus die Einfahrt NICHT erzwingen.