Bushaltestelle

hallo,

ich habe mal eine frage zu den bushaltestellen. letzten samstag hat einer der gruenen wegelagerer mich belehren wollen, dass man da nicht anhalten darf, um sich am stadtplan zu orientieren: „finden sie es nicht ein wenig frech…BlABLUB“. nun dachte meiner einer in der fahrschule mal gelernt zu haben, dass man in bushaltestellen fuenf minuten lang in sichtweite des fahrzeuges und ohne die busse zu behindern halten darf. ist das denn nicht so?? oder sind da andere verkehrsschilder ausschlaggebend (halteverbot)?
darf sich denn die polizei ueber solche verkehrsregeln hinwegsetzen (er stand ja auch in diesem bereich)?

vielen dank schon mal fuer eure hilfe
der jan

Hallo,

das wird geregelt in der StVO §12 (vom 01.04.2004).

In Abs. 1 sind die Gebiete mit Halte verbot aufgeführt. Da ist die Bushaltestelle _nicht_ dabei.

Abs. 3 regelt die Parkverbote. Dort steht, daß das Parken unzulässig ist „bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224)“

Zum Halten und Parken gibt es natürlich genauere Definitionen (Zitat):
„Halten ist eine gewollte (zielgerichtete) Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine verkehrspolizeiliche Anordnung veranlaßt worden ist (VwV-StVO zu § 12 Abs. 1). Halten wird dem ruhenden Verkehr zugeordnet und umfaßt Anhalten, Sicherungsmaßnahmen nach § 14 StVO und Stillstand im Verkehrsraum. Der subjektive Zweck des Parkens oder Haltens ist ohne Bedeutung, sofern grundsätzlich Verkehrsbereitschaft besteht; das Kfz muß nur zugelassen und betriebsbereit sein. Bloßes verkehrsbedingtes vorübergehendes Stehenbleiben ist hingegen Warten und wird dem fließenden Verkehr zugerechnet (z.B. Warten an einer LZA bei Rot, am Fußgängerüberweg oder im Haltverbot bei Stau). Die Regelungen des Halten und Parken gelten hier nicht.“

Also: Sehr wohl darfst du Halten (aber nicht Parken). Stehen bleiben, um im Straßenplan nachzusehen, ist sich nicht Parken, also darfst du das. Dich deswegen wegzuscheuchen, ist unangebracht. Sofern Du kein Knöllchen bezahlen mußt, denk dir deinen Teil und gut is. Polizisten sind auch nur Menschen… Beim nächsten mal kannst du ja _freundlich_ zitieren, daß du nach §12 StVO das durchaus darfst und das du ja niemanden behinderst… (oder hat im Hintergrund gerade der Bus gehupt?!)…

Grüße,

Jochen