Business-Visum Russland

Hallo

Ich möchte mich nächstes Jahr während ca. einem halben Jahr z.T. in Russland aufhalten, aber wenn möglich frei ein- und ausreisen können. Nach meiner Recherche bietet sich hier ein Businessvisum an.

Benötige ich für ein BUSINESS-Visum in Russland eine Arbeitsstelle oder eine Bestätigung einer ausländischen Firma (z.B. deutsche), dass ich in Russland für sie arbeiten werde? Oder reicht es einfach, wenn ich bei einer Visaagentur eine Einladung bestelle?

Aus den Informationen auf den Homepages dieser Agenturen werde ich nicht ganz schlau. Wenn ich die Bestellformulare anschaue, werden Angaben zur Arbeitsstelle verlangt, andererseits steht meistens nirgends, dass eine solche nötig ist…

Vielen Dank und Gruss
Noah

Hallo!

Ich glaube man braucht man keine deutsche Firma, sondern nur die Einladung aus Russland. Frag doch mal bei denen nach, die sowas anbieten.

Gruß
Tom

Servus,

es gibt für sehr viele Länder Agenturen, die Business-Visa mit fingierten Reisemotiven besorgen und ihre eigenen Unternehmen im jeweiligen Land an der Hand haben, die angeblich ständig und in großem Umfang Kontakte zu ausländischen Partnern benötigen.

Kritisch wird das dann, wenn man die Sprache, in der das Visum abgefasst ist, nicht zumindest soweit lesen kann, daß man sehen kann, ob dort irgendeine Einschränkung betreffend das Motiv der Reise notiert ist: Wenn man z.B. von einer Firma aus Samara eingeladen worden ist, die sich mit der Vermittlung von Investoren im Automobilbau beschäftigt, ist es nützlich, sich dazu was einfallen zu lassen, daß man in diesem Zusammenhang unbedingt nach Pjatigorsk muss, wenn aus irgendeinem kühlen Grund dort jemand das Visum sehen will - immer gesetzt den Fall, daß im Visum etwas über den Zweck der Reise steht; die Russen handhaben das meines Wissens ziemlich wenig einheitlich.

Auf der sicheren Seite ist man da, wenn man sich die Einladung selber besorgt, so daß man weiß, welcher Reisezweck darin angegeben ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vor ein paar Jahren waren mein Mann und ich fast 6 Monate in Russland. Er arbeitete für seinen Deutschen Arbeitgeber bei einem russischen Stahlwerk und ich „saß so rum“.

Über die Visumsbeschafferei kann ich Dir nichts sagen, da das die „Visastelle“ des Deutschen Arbeitgebers erledigt hat.

Aber mitbekommen habe ich dort einige Eigenheiten. Wir mussten in kurzen Abständen - mindestens einmal im Monat - vom russischen Stahlwerk einen Stempel bekommen. Mit diesem Stempel mussten wir uns im Hotel einen zweiten Stempel besorgen.

Ob das jetzt noch so verlangt wird, weiß ich nicht. Recherchieren darüber, wäre aber empfehlenswert.

Noch etwas: mein Mann war schon (mehr als ein Jahr) wieder aus Russland weg. Die Russische Steuererklärung wurde vom Deutschen Arbeitgeber besorgt bzw. aus einem sogen. Steuertopf (in den er auch einbezahlt) bezahlt.

Plötzlich hatte mein Mann auf seinem Konto einen irren hohen Betrag vom Arbeitgeber. Die Aufklärung kam kurze Zeit später per Mail: das Russische Finanzamt hatte verlangt, dass mein Mann (und seine Kollegen) die Steuern selber überweisen, bzw. nachweisen, dass sie diese an den Deutschen Arbeitgeber vom eigenen Konto her überweist.

Also hat man ihm das Geld überwiesen. Mein Mann hat es dann zurücküberwiesen und sich eine Bescheinigung von der Bank ausstellen lassen, dass er den Betrag X als Steuerzahlung an seinen Arbeitgeber überwiesen hat.

Deutscher Arbeitgeber hat diese Bescheinigung und die Steuern dann an das Russische Finanzamt weitergegeben.

Übrigens waren die Steuern so hoch gewesen, dass meinem Mann - wenn er sie selber real bezahlen hätte müssen - grade mal ein paar hundert Euro pro Einsatz-Monat übrig geblieben wären.

Also Vorsicht mit Konstrukten wie Arbeit o. ä.

Gruß
Ingrid

Servus,

Übrigens waren die Steuern so hoch gewesen, dass meinem Mann -
wenn er sie selber real bezahlen hätte müssen - grade mal ein
paar hundert Euro pro Einsatz-Monat übrig geblieben wären.

wenn Du dieses Exempel in Deutschland machst, nämlich von der Netto-Auszahlung den Gesamt-Sozialversicherungsbeitrag (AG und AN-Anteil) und die einbehaltene Lohnsteuer noch ein zweites Mal abziehst, sieht das gar nicht so viel anders aus.

Der Arbeitgeber hatte hier nach deutschem Muster abgerechnet, also Steuern und 1/2 Sozialversicherungsbeitrag vom Brutto einbehalten, ohne sich darum zu kümmern, daß dieser deutsche Sonderweg in nicht besonders vielen Ländern so gehandhabt wird.

Das bedeutet keinesfalls, daß in Russland dramatisch hohe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit anfielen. Sondern bloß, daß man sich als Arbeitgeber in jedem Land drum kümmern muß, wie die Abgaben dort jeweils funktionieren. Der Arbeitnehmer muss dabei nicht vorsichtiger sein als irgendwo oder irgendwann sonst auch.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,

Übrigens waren die Steuern so hoch gewesen, dass meinem Mann -
wenn er sie selber real bezahlen hätte müssen - grade mal ein
paar hundert Euro pro Einsatz-Monat übrig geblieben wären.

wenn Du dieses Exempel in Deutschland machst, nämlich von der
Netto-Auszahlung den Gesamt-Sozialversicherungsbeitrag (AG und
AN-Anteil) und die einbehaltene Lohnsteuer noch ein zweites
Mal abziehst, sieht das gar nicht so viel anders aus.

Neeee, man kommt dann im Normalfall darauf, dass die Nettoauszahlung etwa 50 % des Bruttos ist.

Im Fall meines Mannes (und seiner Kollegen) wäre die Nettoauszahlung - nur nach Abzug der Steuern - nicht mal 10 % gewesen. Man hat nur für Steuern mehr als 90 % abgezogen.

Krankenkasse usw. wäre extra gelaufen. Hätte er diese (und die russ. Steuern) in Deuschland selber zahlen müssen, hätte er Einsatzmonat für Einsatzmonat einen schönen Batzen drauf zahlen müssen.

Der Arbeitgeber hatte hier nach deutschem Muster abgerechnet,
also Steuern und 1/2 Sozialversicherungsbeitrag vom Brutto
einbehalten, ohne sich darum zu kümmern, daß dieser deutsche
Sonderweg in nicht besonders vielen Ländern so gehandhabt
wird.

Das funktioniert bei diesem Arbeitgeber anders. Die Leute die irgendwo auf der Welt arbeiten, bekommen ihre ganz normalen Deutschen Steuern abgezogen. Obwohl sie nach dem Deutschen Steuergesetz nicht mal Steuern zahlen müssen.

Die abgezogenen Steuern kommen in einen Steuertopf und daraus werden dann in den verschiedenen Ländern die Steuern bezahlt. Mal ist das mehr und mal weniger als in Deutschland, aber irgendwie gleicht sich das wohl in Summe gesehen aus. In Russland wurden dann aus dem Topf mehr als 90 % des Gehaltes meines Mannes an Steuern abgeführt.

Da viele tausende Leute bei diesem Arbeitgeber ständig bzw. immer wieder im Ausland arbeiten, kann man davon ausgehen, dass der AG weiß, wie es funktioniert.

Aber deswegen habe ich meinen ersten Beitrag nicht geschrieben. Ich wollte davor warnen, dass man ein Konstrukt mit Deutschem Arbeitgeber und fiktiven Einsatz in Russland bildet.

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht real ist, kann man nachher mit den Steuern dort ganz schön auf die Nase fallen.

Noch etwas am Rande: wäre der AG nicht auf die Vorgaben (dass der Arbeitnehmer selber die Steuern bezahlen muss) eingegangen, hätte man die in Russland befindlichen Kollegen (sind wohl viele Hundert bis mehrere Tausend) solange nicht ausreisen lassen, bis die Steuer nach Russischen Vorstellungen erledigt ist.

Das bedeutet keinesfalls, daß in Russland dramatisch hohe
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Bezüge aus
nichtselbständiger Arbeit anfielen.

Das kann ich nicht abschätzen. Aber die Steuern sind wohl dramatisch hoch, wenn das Gehalt nicht in Russland, sondern z. B. in Deutschland ausbezahlt wird.

Er und seine Kollegen bekommen das Geld ja nicht in Russland, sondern weiter von ihren Heimatniederlassungen (können auch andere Länder als Deutschland sein) ausbezahlt.

Sondern bloß, daß man sich
als Arbeitgeber in jedem Land drum kümmern muß, wie die
Abgaben dort jeweils funktionieren. Der Arbeitnehmer muss
dabei nicht vorsichtiger sein als irgendwo oder irgendwann
sonst auch.

Wenn man ein Arbeitnehmer eines in Russland ansässigen Unternehmens ist, mag das zutreffen, das weiß ich aber nicht.

Es gibt übrigens einige Länder, da werden „Leiharbeiter/Fremdarbeiter“ aus anderen Länder viel höher versteuert, als die Arbeitnehmer bei ortsansässigen Unternehmen.

Gruß (z. Zt. aus China)
Ingrid

Servus,

der Lohnsteuersatz in Russland beträgt 13 (in Worten dreizehn) Prozent linear, in besonderen Fällen bei einem Einsatz von weniger als sechs Monaten 30 (in Worten dreißig) Prozent. Der erste Satz gilt auch für Ausländer, der zweite Satz verständlicherweise nur für Ausländer.

Ich habe von zwei bedeutenden deutschen Unternehmen betreffend Steuern und Abgaben bei Auslandseinsätzen ähnlich verknautschten Wirrwarr erlebt, wie Du beschreibst. Solches Zeugs hat aber mit Steuern und Abgaben nach geltendem Recht nichts zu tun. Ich vermute, daß es dabei um einen Weg geht, Schmiergelder zu transferieren, die bekanntermaßen nicht mehr offen ausgewiesen werden dürfen.

Besonders nett fand ich, daß es für Gepäck in ein afrikanisches Land einen besonderen Aufkleber gab, der harmlos aussah, aber für den Zoll bei der Einreise signalisierte: „Schmiergeld ist bereits pauschal entrichtet“.

Zurück zum Thema: Ein Business-Visum und ein Visum zur Arbeitsaufnahme sind zwei ganz verschiedene Themen, nicht nur im Schengengebiet (Typ C und Typ D), sondern auch in Russland. So daß die Frage „Arbeitsaufnahme“ den Fragesteller überhaupt nicht tangiert.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo allerseits

Erst mal herzlichen Dank für die Antworten.

Bei mir wäre es ähnlich wie bei dir, Ingrid. Meine Freundin hat ein Praktikum und ich werde „so rumsitzen“, bzw. in dieser Zeit eine Diplomarbeit schreiben. Das hiesse also, wenn ich mir eine Einladung von einer Agentur besorgen würde und dort angebe, ich würde „in der IT-Branche arbeiten“ (was beim Aufenthaltsort Novosibirsk realistisch tönt) aber ohne konkreten Arbeitgeber, bzw. mit einem fingierten, würden die das schlucken?

Ich wollte zuerst hier fragen, bevor ich mich an eine Agentur wende, weil ich davon ausgehe, dass ich in diesem Forum neutralere Antworten bekomme…

Merci und Gruss

Hallo,

was genau in meinen Visas steht, weiß ich nicht. Ist ja erst mal nicht lesbar.

Aber normalerweise reise ich als Familienangehörige mit. Ob das bei unverheirateten Paaren in Russland auch geht, weiß ich nicht. In einigen Ländern (z. B. die USA - habe ich ein 10-Jahres-Visum bekommen) ging das, obwohl wir nicht verheiratet waren.

Geh doch mal auf spezielle Russlandforen wie z. B. http://www.forum.aktuell.ru/index.php?sid=fc7222db26… dort gibt es eine extra Rubik für Visa usw.

Gruß
Ingrid schreibt
als mitgereiste Familieangehörige aus China

Hallo,

danke dir, werde ich mir mal anschauen.

Viele Grüsse
Noah