Bon jour,
im Rahmen meines Studiums erstelle ich einen Businessplan
für ein Geschäftsvorhaben. Nun gibt es bei der Erstellung
der Zahlenpläne mehrere Unklarheiten.
Es handelt sich um eine Mini-GmbH, 3 Gesellschafter,
1 Festangestellter, 2 Freiberufler. In welchem Plan
trage ich welche Gehälter ein? Sind Gesellschaftergehälter
immer Privatentnahmen und damit nicht in der GuV aufzuführen?
Ist das Geschäftsführergehalt hier einzuplanen?
Gruß, Sebastian
Entnahmen bei einer GmbH
Servus,
nicht nur beim Businessplan, sondern in allen Aspekten einer GmbH, egal wie mini sie sein mag, ist eines ganz wichtig und man muss es sich von Anfang an reinbimsen, weil es sich grad in kleinen Betrieben „nicht so anfühlt“:
Die GmbH hat ihre eigene Vermögenssphäre. Sie ist mit dem Vermögen der Gesellschafter nur über deren Beteiligung verbunden, und mit dem des Geschäftsführers überhaupt nicht.
Wenn der Geschäftsführer sich am Vermögen der GmbH vergreift, ist das ein Anlass für seinen sofortigen Rausschmiss.
Bei einer GmbH gibt es keine, ich wiederhole keine Privatentnahmen.
Sie zahlt Gehälter, und was die Gehaltsempfänger damit anfangen, ist deren Privatsache.
Keine Verbindung, keine Vermischung der Vermögenssphären. Die Kasse der GmbH findet weder in der Jackentasche noch im Handschuhfach des Geschäftsführers statt.
Wenn die GmbH ihren Gesellschaftern Mittel überlässt, ist das in ganz vielen Fällen eine verdeckte Gewinnausschüttung, das ist sozusagen der körperschaftsteuerliche GAU; besonders ärgerlich dann, wenn kein Gewinn erzielt wird: Dann werden Steuern auf nicht vorhandenen Gewinn fällig.
Schöne Grüße
MM
Servus Martin,
erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die MiniGmbH
habe ich als Rechtsform ausgewählt, damit wir nicht mit unserem
Privatvermögen haften. Zum Thema Gehälter stellt sich mir die
Frage, inwieweit ich über die Höhe selbst entscheiden könnte. Als
einer der drei Gesellschafter/Geschäftsführer würde ich mein
Gehalt ja selber festlegen. Ich hatte in der Startphase niedrigere
Gehälter angesetzt, ab dem 7. und 13. Monat dann jeweils eine
Erhöhung bis zum Zielwert. Gibt es ein Rahmen oder wäre das völlig
frei zu wählen?
Vermögen der Gesellschafter nur über deren Beteiligung
verbunden, und mit dem des Geschäftsführers überhaupt nicht.
In unserem Fall übernähme ein Gesellschafter die Geschäftsführung.
Ich dachte mal gelesen zu haben, dass der Geschäftsführer
das größte Haftungsrisiko trägt.
Bei einer GmbH gibt es keine, ich wiederhole keine
Privatentnahmen.
Das bedeutet, dass ich die Gehälter ganz normal
in meiner GuV aufführe. Privatentnahmen eines
Gesellschafters (GbR) dürften hier nicht auftauchen,
oder?
Eine Frage habe ich noch: Steuern führe ich
nur vom ausgewiesenen Betriebsergebnis ab,
wenn es einen Gewinn gibt? Also neben der
Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag,
Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer auch
die Gewerbesteuer?
Au revoir,
Sebastian
Als
einer der drei Gesellschafter/Geschäftsführer würde ich mein
Gehalt ja selber festlegen. Ich hatte in der Startphase
niedrigere
Gehälter angesetzt, ab dem 7. und 13. Monat dann jeweils eine
Erhöhung bis zum Zielwert. Gibt es ein Rahmen oder wäre das
völlig
frei zu wählen?
Hallo,
Du kannst das Gehalt frei wählen.
Bei einer BP wird der Finanzamt- Prüfer die Angemessenheit dieser Bezüge prüfen.
Sind sie nach Meinung des FA im Vergleich zu anderen ähnlichen Gesellschaften zu hoch, werden sie als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet und nachträglich versteuert.
Dann hast Du „mit Zitronen gehandelt“.
Gruß:
Manni