Businessplan / Einzelhandel, grundsätzliche Fragen

Hallo.

Person XY eröffnet einen Einzelhandel/Ladengeschäft. Davor muss für die Bank ABC ein Geschäftsplan erstellt werden. XY rechnet grob mit folgenden monatlichen Eckdaten:

Wareneinkauf € 4000
Miete € 300
Versicherungen € 100
Sonstiges € 100
Krankenversicherung € 300
Gehalt € 700
Einnahmen € 7000

Dürfte Person XY mit diesen Zahlen Einnahmeüberschussrechung betreiben und wie hoch wäre bei sich selbst ausgezahlten € 700 (bzw € 1000 incl KV) der Einkommenssteuersatz? Oder wäre das ein nicht zu versteuernder Minijob?

Hallo!

Eine selbständig betriebene Tätigkeit kann niemals ein Minijob sein. Minijob kann nur eine Angestelltentätigkeit sein.

Für die Einkommensteuer des Untenehmers ist es egal was er sich auszahlt, entscheidend ist was er verdient, sprich wie hoch sein Gewinn ist. Ob der Gewinn auf dem Firmenkonto verbleibt oder der Unternehmer es sich auszahlt um zu leben ist egal.

(An die Erbsenzähler: Ja ich kenn den §34a EStG, bei diesen Fuzzi-Zahlen wird das nicht greifen)

So wie ich das sehe bleiben 1800 € Gewinn. Die Krankenversicherung ist bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Wenn keine weiteren Einkünfte anfallen bezahlt ein Single bei einen zu versteuenden Einkommen von 18000€ p.a. rund 2485 € (ESt, Soli, KiSt)p.a…

Gruß

Jörg

Hallo!

Der zu versteuernde Gewinn ermittelt sich dann hoffentlich nach Zahlung der Umsatzsteuer?

Mit welcher Änderung wäre die ungefähre Einkommenssteuerlast verbunden, wenn XY kein Single, sondern eine verheiratete Frau (Ehegatte: € 1800 netto in Steuerklasse III) wäre?

Hallo!

Der zu versteuernde Gewinn ermittelt sich dann hoffentlich nach
Zahlung der Umsatzsteuer?

Wenn die Ust in den Beträgen enthalten war, dann ja.

Mit welcher Änderung wäre die ungefähre Einkommenssteuerlast
verbunden, wenn XY kein Single, sondern eine verheiratete Frau
(Ehegatte: € 1800 netto in Steuerklasse III) wäre?

Ja, denn erhöht es sich „leicht“ auf ca. 5.250 €. Zur Erläuterung ist zu erwähnen, dass die selbständige Ehefrau noch einen Teil von Steuern ihres Mannes mitzahlt, weil der Steuerklasse 3 hat.

Gruß

Jörg