Businessplan Zahlenteil ALG2

Sehr geehrte Leser,

jemand möchte aus ALG2 heraus ein Unternehmen gründen und schreibt, um Einstiegsgeld zu beantragen, einen Businessplan.

Nun wird ja das ALG2 voraussichtlich so lange weitergezahlt bis sich das Unternehmen trägt (also natürlich schon zeitlich begrenzt).

Was bedeutet das für den Zahlenteil?

Die Frage wäre: Bei der Auflistung und Berechnung beispielweise der Privatentnahme, sollte dieser Jemand Kosten die erstmal weiter vom Arbeitsamt getragen werden zum Beispiel Krankenversicherung und GEZ, als Ausgaben aufführen oder nicht?

Oder geht es um die Zahlen unabhängig von ALG2?

Wie wäre das im Hinblick auf das angestrebte Einstiegsgeld- dürfte/sollte es fiktiv, also in der Annahme es würde bewilligt, in die Rentabilitätsplanung mit einberechnet werden?

Und wie verhielte es sich, wenn jemand Zuschuss für die Erstanschaffung von Büromaterial etc beantragen möchte- sollte das mit in den Zahlnteil rein unter „Gründungskosten“ auch wenn noch nicht klar wäre, ob es bewilligt würde?

Herzlichen Dank für alle Antworten!

Anna

Hallo Anna,

der Business-Plan soll einen Überblick über geplante Einnahmen und Ausgaben geben, für einen selbst aber auch für Behörden und Banken.

Zuschüsse, insbesondere wenn diese noch gar nicht feststehen, sollten erst Mal außen vor bleiben.
Bereits genehmigte, bzw. feststehende, Zuschüsse können in die Anmerkungen rein (so kann ein Banker sehen, wie die Startphase überbrückt werden soll).

Viele Grüße

Hartmut