ich erhielt einen Strafzettel, weil ich an einem Dienstag um
21.53 h mit meinem Pkw auf einem Busparkplatz stand. Nun ist
dieser eindeutig einem hiesigen Museum zugeordnet, allerdings
ohne irgendwelche Zusatzschilder (Einschränkungen). Das Museum
aber hat dienstags generell geschlossen und um diese Nachtzeit
sowieso. Auch fand keine Sonderveranstaltung statt. Es waren
zwar nur zehn Euro, aber mich ärgert so was, wenn man die ganzen
wilden Parker ringsum aufschreibt und dann schnell noch einen
„mitnimmt“, der nachts auf einem Museums-Busparkplatz parkt.
Weiß jemand, ob man das anfechten kann? Danke.
ich erhielt einen Strafzettel, weil ich an einem Dienstag um
21.53 h mit meinem Pkw auf einem Busparkplatz stand. Nun ist
dieser eindeutig einem hiesigen Museum zugeordnet, allerdings
ohne irgendwelche Zusatzschilder (Einschränkungen). Das Museum
aber hat dienstags generell geschlossen und um diese Nachtzeit
sowieso. Auch fand keine Sonderveranstaltung statt. Es waren
zwar nur zehn Euro, aber mich ärgert so was, wenn man die
ganzen
wilden Parker ringsum aufschreibt und dann schnell noch einen
„mitnimmt“, der nachts auf einem Museums-Busparkplatz parkt.
Weiß jemand, ob man das anfechten kann? Danke.
Es gab mal ein Urteil, in dem es um ein Haltverbotsschild auf einen Flughafenparkplatz mit Nachtflugverbot ging. Ein Autofahrer hatte über Nacht dort geparkt und einen Strafzettel bekommen.
Er ist später erfolgreich gerichtlich gegen das Schild vorgegangen. Leider weiss ich die Einzelheiten nicht mehr…
Fraglich ist, ob es sich wegen 10 Euro lohnt.
Leider weiss ich die Einzelheiten nicht mehr…
Fraglich ist, ob es sich wegen 10 Euro lohnt.
So läufts! Im Zweifelsfall nen Zettel, die meisten zahln, weil wegen 10 oder 20 Euro geht keiner vor Gericht. Und wenn, ist auch egal, weil dem Herrn Inspektor sowieso nix passieren kann.
Ich wäre dafür eine Haftung für Polizisten, Richter, Staatsanwälte und Politiker einzuführn.
leider hast du hier schlechte Karten.
Verkehrszeichen gelten wenn sie aufgestellt sind mit dem Inhalt, der ihnen zugedacht ist. Das ist in deinem Fall ärgerlich.
Ich denke da auch an die 30-km/h-Begrenzung vor Schulen, die auch nachts um 3 gilt.
Du kannst natürlich die Verwarnung mit dieser Begründung nicht zahlen, musst dann aber mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Gegen diesen kannst du Einspruch einlegen, damit das Ganze dann vor Gericht landet - wie es da ausgeht weiß keiner nie nicht.
Beantrage doch mal bei der Verkehrsbehörde, dass die da einen evtl. Zusatz anbringen. Ab und an hilft das (für die Zukunft).
So läufts! Im Zweifelsfall nen Zettel, die meisten zahln, weil
wegen 10 oder 20 Euro geht keiner vor Gericht. Und wenn, ist
auch egal, weil dem Herrn Inspektor sowieso nix passieren
kann.
Den Dienstgrad Inspektor gibts nur bei der Polizeiverwaltung… ob Du die meinst???
Außerdem, wieso sollte demjenigen der das Schild aufgestellt hat etwas passieren?? Vor allem was denn??
Man kann sich ja auf dem Rechtsweg gegen das Schild wehren, wenn die Allgemeinverfügung Verkehrsschild in dieser Form nicht in Ordnung ist kommt ein Zusatzschild ran und fertig.
Ich wäre dafür eine Haftung für Polizisten,
Als Polizist stehst Du im Prinzip ständig mit einem Bein im Knast, weil Du in Sekunden entscheiden must, ob Du in Grundrechte, bis hin zum Recht auf Leben anderer Eingreifen darfst oder nicht und dafür must Du Dich nacher später verantworten. Du haftest auch voll für unrechtsmäßiges Handeln.
Allerdings haben die allerwenigsten Polizisten mit der Aufstellung von Verkehrsschildern etwas zu tun, das regelt die Verkehrsbehörde, also in den meisten Bundesländer Verwaltungsbeamte.
Richter,
Staatsanwälte
Was haben die mit Verkehrsschildern zu tun?
und Politiker einzuführn.
Da gebe ich Dir allerdings recht - aber wo der Verkehrsschilderzusammenhang ist kann ich auch hier nicht erkennen.
Man kann sich dagegen wehren. Allerdings ist das mit Kosten und Zeit verbunden. Und dann kommt wieder der Satz von Mike´s ursprünglichen Posting: Lohnt sichs für 10 Euro?
Da wärs nur fair, wenn man seine Aufwendungen mit der Behörde abrechnen kann. Oder?
Wenn man ungerechtfertigt bestraft wird, werden einem keine Verfahrenskosten auferlegt. Übrigens muss man für so einen „Strafzettel“ überhaupt nichts schreiben, sondern einfach nichts tun und es wird ein Verfahren eingeleitet.
Zivilrechtlich gibt’s dann noch die Amtshaftung, falls jemand durch rechtswidriges Handeln eines staatlichen Organs einen Schaden erlitten hat.
Straf- und disziplinarrechtlich ist auch jede Einzelperson haftbar.
Es ist daher Unsinn, dass Polizisten einfach so zum Spaß Strafzettel verteilen können und dies keine Konsequenz hat.
Wenn man ungerechtfertigt bestraft wird, werden einem keine
Verfahrenskosten auferlegt. Übrigens muss man für so einen
„Strafzettel“ überhaupt nichts schreiben, sondern einfach
nichts tun und es wird ein Verfahren eingeleitet.
Und wie wird dagegen berufen? Per Thelepathie?
Es ist daher Unsinn, dass Polizisten einfach so zum Spaß
Strafzettel verteilen können und dies keine Konsequenz hat.
Es ist ein paar Jahre her, da haben wir bei einem Fußballspiel mit Laserpointern herumgeleuchtet. Die anwesenden Polizisten haben das nicht goutiert und da es den Tatbestand „Leuchten mit einem Laserpointer“ nicht gibt wurde nach einem anderen Grund gesucht gegen uns vorzugehen. Es fiel den Herren nichts dümmeres ein, als uns wegen Ruhestörung anzuzeigen. In einem Fußballstaion mit 15.000 Leuten. Die Sache musste aber bis zum UVS durchgekämpft werden. Das heisst: 3-4 Berufungen, 2 mal persönlich am Amt erscheinen und dann noch die Anhörung beim UVS.
Wir wurden freigesprochen und das wars. Keinerlei Entschädigung für meine Aufwendungen.
Das war der krasseste Fall den ich selbst erlebt habe. Ich hab aber schon mindestens fünfmal erfolgreich gegen einen Parkzettel berufen.
Natürlich ist es ein gewisser Aufwand, aber wie gesagt, die Haftung gibt es trotzdem, natürlich nicht verschuldensunabhängig, für die ist auch nicht der UVS zuständig.
Zweitens ist mir nicht klar, wieso du gegen ein Straferkenntnis 3 bis 4 Berufungen erheben musst. Es kann wohl gegen ein Straferkenntnis nur eine Berufung geben und von der Realität glaube ich verstehe ich mehr als du.
Es ist ein paar Jahre her, da haben wir bei einem Fußballspiel
mit Laserpointern herumgeleuchtet. Die anwesenden Polizisten
haben das nicht goutiert und da es den Tatbestand „Leuchten
mit einem Laserpointer“ nicht gibt wurde nach einem anderen
Grund gesucht gegen uns vorzugehen. Es fiel den Herren nichts
dümmeres ein, als uns wegen Ruhestörung anzuzeigen. In einem
Fußballstaion mit 15.000 Leuten.
Diese Polizisten waren auch ned so helle wies scheint.
Wären sie klüger gewesen hätten sie etwas in Richtung „versuchte Körperverletzung“ oder sowas in der Art genommen, da es ja offiziell bekannt ist, dass Laserpointer gefährlich für die Augen sind.