ich habe da mal eine Frage. Wenn jemand in einer Firma in Sachsen angestellt ist, aber in NRW arbeitet. Bekommt er dann den Buß- und Bettag trotzdem bezahlt? Immerhin zahlen die Sachsen ja einen erhöhten Beitrag der Pflegeversicherung für diesen Feiertag.
entscheidend ist grundsätzlich der Arbeitsort, nicht der Wohnort und auch nicht der Sitz des Betriebes.
Eigentlich kann das Problem aber gar nicht existieren, denn für den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag gilt nichts anderes, diesen gibt es nur bei einem Beschäftigungsort Sachsen:
1Die in Absatz 1 genannten Beschäftigten tragen die Beiträge in Höhe von 1 vom Hundert allein, wenn der Beschäftigungsort in einem Land liegt, in dem die am 31. Dezember 1993 bestehende Anzahl der gesetzlichen landesweiten Feiertage nicht um einen Feiertag, der stets auf einen Werktag fiel, vermindert worden ist.