Bußgelbescheid wegen einer Minute Falschparkens?

Hallo

Ich habe ein kleines Problem. Vor einer Woche erreichte mich ein Bußgeldbescheid in Höhe von 46,00DM wegen Falschparkens. Mir wird zur Last gelgt am 29.10.99 von 14.02 Uhr bis 14.03 Uhr falsch geparkt zu haben. Nun meine Frage: Kann ich wirklich wegen einer Minute falschparkens belangt werden? Zumal ich einen Beleg habe, dass ich an diesem Tag in einen Geschäft auf der Straßenseite eingekauft habe. Ich könnte doch Widerspruch einlegen und sagen, dass ich nur etwas im Computerladen abgeliefert habe und nur kurz am Straßenrand gehalten habe und nicht geparkt. Was meint ihr dazu? Wie stehen meine Chancen , das Bußgeld nicht bezahlen zu müssen?

Grüße

Matthias

Hallo Matthias,

aus Deinen Ausführungen geht m. E. hervor, dass Du gar nicht bestreitest am besagten Tag zur besagten zeit dort verbotenerweise geparkt zu haben.

Dann hat man Dich eben erwischt - willst Du wegen 46,00 DM Strafe irgendwelchen Schriftverkehr odgl. anzetteln?! Das steht doch in keinem Verhältnis.

Trotzdem munter bleiben empfiehlt

Hubert

Wenn du in dem Geschäft warst, hast du im Sinne des Gesetzes „dein Auto verlassen“, also geparkt und nicht nur gehalten. Da wirst du wohl zahlen müssen.
Gruß,
Delia

Hallo Matthias,

aus Deinen Ausführungen geht m. E.
hervor, dass Du gar nicht bestreitest am
besagten Tag zur besagten zeit dort
verbotenerweise geparkt zu haben.

Dann hat man Dich eben erwischt - willst
Du wegen 46,00 DM Strafe irgendwelchen
Schriftverkehr odgl. anzetteln?! Das
steht doch in keinem Verhältnis.

Trotzdem munter bleiben empfiehlt

Hiho
Es heißt: Wer sein Auto verläßt oder länger als 3 Min. hält der parkt.
Beim Verlassen ist gemeint das du nicht mehr unmittelbar den Zugriff auf dein Fahrzeug hast ( Aussteigen und daneben stehen ist O.k. ). Aber In einem Geschäft einkaufen ist eben doch Verlassen im Sinne der StVO
MfG

Hubert

…ob man nix gegen diese Abzockerei der Staedte machen kann. Bei uns stehen die tw. in Hauseingaengen und stuerzen sich sofort auf jeden, der sich kurz hinstellt, gerade an den „heissen“ Einkaufstagen und immer schoen gegen 18.20 - wenn die Leute von der Arbeit kommen und noch schnell in den Laden huepfen. Mich hats auch schon 2x erwischt - frage mich, wie die in 1 Minute alles eintippen - allerdings kostet das bei uns nur 10 DM - 46 DM habe ich ja noch nie gehoert - ist ja unverschaemt.

Muss man eigentlich „ueber“-zahlen, wenn bis 18.30 gezahlt werden muss, und ich um 18.20 komme, die kleinste Einheit an der Parkuhr ist 30 Min. - die Parkscheibe darf ich ja auch auf die naechste Zeit stellen ???

Gruss
Dirk

Hallo, an Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einspruch einlegen, wenn die Frist noch nicht verstrichen sein sollte.
Ein Einspruch kostet nichts und kann auch mal angenommen werden. Sollte er nicht angenommen werden, hast Du Pech gehabt und zahlst halt. Ansonsten passiert nichts.
Zum Parken: Wer sein Auto verlässt und trotzdem jederzeit einfluss auf den Verkehr nehmen kann, weil er den Wagen jederzeit im Auge haben kann, parkt nicht, sondern hält, wenn die Zeit von 3 Minuten nicht überschritten wird.
Dies ist mal aus einer Verhandlung hervorgegangen, weiss aber leider nicht das Aktenzeichen. Aber wie es nun mal so ist, jeder Richter urteilt anders. Ein versuch ist es allemal wert. Auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Gruß
Roland

FALSCH der Einspruch kostet sehr wohl etwas in Berlin bekommst du nach dem Einspruch erstmal 16 DM Auslagen und Gebühren aufegebrummt.
Wie bereits gesagt das Verlassen das Autos
und das gehen in ein Geschäft läßt schon nicht mehr den " jederzeitgien Einfluß auf den Verkehr " zu. !!!

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…und was wird es die steuerzahler kosten, wenn du nun einen streit vom hocker brichst? wegen solcher bagatellfälle sind sind zumindest seit es rechtschutzversicherungen gibt, die gerichte total überlastet.

stellt sich tatsächlich die frage in welchem verhältnis das so zueinander steht.
das nächste mal eben nicht falsch parken, oder bus/bahn/füsse nehmen, dann gibts auch kein ticket… :wink:

sonja

…und was wird es die steuerzahler
kosten, wenn du nun einen streit vom
hocker brichst? wegen solcher
bagatellfälle sind sind zumindest seit es
rechtschutzversicherungen gibt, die
gerichte total überlastet.

stellt sich tatsächlich die frage in
welchem verhältnis das so zueinander
steht.
das nächste mal eben nicht falsch parken,
oder bus/bahn/füsse nehmen, dann gibts
auch kein ticket… :wink:

Meines Wissens nach übernehmen die Rechtschutzversicherungen solche Fälle nicht mehr!!!

sonja

Hallo Matthias,

ja ja, so ist das halt, etwas machen und dann Ausreden/ Argumente suchen, um doch nicht für die Konsequenzen einzustehen zu müssen.
Wenn Du wußtest, daß Du dort nicht parken darfst und bekommst trotzdem ein Knöllchen, dann hast Du halt Pech gehabt und mußt zahlen.

Ich habe vor kurzer Zeit auch DM 75,- zahlen müssen, weil ich um 21:00 Uhr irgendwo geparkt habe, wo es verboten ist.
Habe gehofft das keiner mehr kommt, aber ebenfalls wie Du, Pech gehabt.
Das Geld habe ich zähneknirschend, wegen eigener Dummheit und Bequemlichkeit, bezahlt!

Nicht traurig sein, so ist halt das Los eines Autofahres, der sich nicht an Regeln hält.

Gruß
Karl-Heinz

Du wußtest

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FALSCH der Einspruch kostet sehr wohl
etwas in Berlin bekommst du nach dem
Einspruch erstmal 16 DM Auslagen und
Gebühren aufegebrummt.

In NRW auch. Zuerst bekommst du ja ein Verwarnungsgeld „angeboten“, und wenn du es nicht annimmst und dagegen Einspruch einlegst, und diesem (wie meistens) nicht abgeholfen wird, bekommst du zusätzliche Kosten und Gebühren aufgebrummt. Übrigens habe ich eben zu dem Thema eine gute Seite gefunden:
http://www.strafzettel.de/

Gruß,
Delia

Hi,

ich vermute mal, Du hast ein bisschen gepennt…

Wahrscheinlich hast Du ein „Knölchen“ über 30,-- DM bekommen. Danach hat man Dir (so ist das üblich) einen Anhörungsbogen geschickt mit der möglichkeit den Betrag zu zahlen. Danach kommt es erst zum eigentlichen Bußgeldbescheid. Der ist dan um 16,-- DM teurer, weil die Verwaltung Gebühren und Auslagen geltend macht.

Merke: Richtig parken und wenn Beschweren, dann rechtzeitig.

Gruß
Alex.