Bußgeld

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Ein Polizist (allein im Auto) hat beobachtet das ich bei km 6,9 auf einer Landstraße überholt habe. Nun stellte sich raus, das bei Km 6,9 kein Überholverbot besteht. Das teilte ich der Bußgeldstelle mit. Nun erhalten ich einen neuen Bescheid in dem steht, das ich bei km 6,65 überholt habe. Da beginnt das Überholverbot. Der Polizist hat nun ausgesagt, dass ich bei km 6,9km mit dem Überholvorgang begonnen habe und bei km 6,65 ihn noch nicht abgeschlossen hatte.

Meine Frage: Ist ein Bußgeldbescheid nachträglich zu ungunsten des Beschuldigten änderbar? Kann man so einfach den Ort ändern?

vielen Dank im voraus.

Hallo,

das hört sich wirklich komisch an und stinkt bis zum Himmel… ich würde an FDeiner Stelle einen Anwalt einschalten.
Ich würde sagen Du hast gute Karten, bedenke aber das es egal ist ob ein oder 2 Polizisten, eine aussage von einem Polizist hat vor Gericht mehr Gewicht wie 2 Stimmen der Angeklakten.

Gruß und viel Erfolg

Hallo,

der Bußgeldbescheid kann von der Bußgeldbehörde zurückgenommen werden und es kann ein neuer Bescheid erlassen werden.

Unabhängig davon ist ein Überholvorgang doch rechtmäßig, wenn er nicht in einem Überholverbot beginnt. Ob er dann bei einem Überholverbot endet ist doch erstmal unerheblich. Und das der Polizist allein im Auto war spricht nicht unbedingt für ihn.

Ich entschuldige mich für die späte Rückmeldung. Eher war es mir leider nicht möglich.

MfG Saxony88

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