Bußgeld

Liebe Experten,

hier noch eine Frage :smile:

Ein Bauträger erhält einen Bußgeldbescheid vom Bauaufsichtsamt o.ä., weil er angefangen hat zu bauen ohne den Bauantrag abzuwarten.
Wie verbucht man (SKR03) dieses Bußgeld?

Vielen lieben Dank!!!

Nicole

hallo,

als nichtabzugsfähige betriebsausgaben…

gruß inder

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hi !

auf das #4655

BARUL76

Ein Bauträger erhält einen Bußgeldbescheid vom Bauaufsichtsamt
o.ä., weil er angefangen hat zu bauen ohne den Bauantrag
abzuwarten.
Wie verbucht man (SKR03) dieses Bußgeld?

Bußgelder sind korrekt genommen „nicht abzugsfähige Betriebsausgaben“. Manche Buchhalter bemühen sich auch, diesen Posten nicht zu nutzen und buchen direkt auf Privat. Andere dagegen buchen es auf „Sonstige Abgaben“ :wink:.

Ich würde mich meinen Vorgängern nicht ohne weiteres anschließen. Es könnte sich auch um Betriebsausgaben handeln, die abzugsfähig wären. Dazu müßte ich jedoch näheres wissen und in miener aktuellen Literatur stöbern.

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hallo udo,

als steuerberateranwärter solltest du aber die logik des § 4 EStG kennen!

  1. liegen betriebsausgaben vor?
    a) nein, dann keine gewinnminderung!
    b) ja, dann prüfung § 4 Abs. 5 EStG - dürfen diese betriebsausgaben den gewinn mindern?

aa) ja, wenn keine der punkte 1. - 11. in Abs. 5 zutreffen
bb) nein, keine gewinnminderung im konkreten fall wg. Nr. 8!

ergo: auch wenn hier ggf. betriebsausgaben vorliegen, dürfen diese denn gewinn nicht mindern. insoweit ist es irrelevant für das ergebnis, ob es BA sind oder nicht. die ermittlung ist nur relevant für die buchung.

sind es nichtmal betriebsausgaben --> buchung als privatentnahme
sind es nicht abzugsf. BA --> buchung in SKR 04 #4654 (oder 55?)

insoweit: systematik…

mfg vom

showbee