kurze Frage zum Bussgeld: wenn ich richtig gesucht habe stehen auf Geschindigkeitsüberschreitung um 25 km/h außerorts (105 bei 80) als Bussgeld 40€ und 1 Punkt ->
stimmts?
bleiben Punkte 1 Jahr stehen?
wie sieht’s wenn innerhalb der Zeit noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung dazukommt, sagen wir
a, um 20-25 km/h zu schnell,
b, um 25-30 km/h zu schnell,
c, um 30-35 km/h zu schnell?
kurze Frage zum Bussgeld: wenn ich richtig gesucht habe stehen
auf Geschindigkeitsüberschreitung um 25 km/h außerorts (105
bei 80) als Bussgeld 40€ und 1 Punkt ->
stimmts?
jepp!
bleiben Punkte 1 Jahr stehen?
leider 2 Jahre
wie sieht’s wenn innerhalb der Zeit noch eine
Geschwindigkeitsüberschreitung dazukommt,
addieren sich die Punkte und ab dann wieder 2 Jahre
sagen wir
a, um 20-25 km/h zu schnell,
es gibt nur 16-20kmh und 21-25kmh, ich nehm mal die schnelle Variante
21-25, außerhalb: 1 Punkt + 40euro
b, um 25-30 km/h zu schnell,
26-30, außerhalb: 3 Pnkte + 50euro
c, um 30-35 km/h zu schnell?
31-40, außerhalb: 3 Punkte +75euro
…wußte doch, dass sich dieser Bußgeldkatalog für 4Euro irgendwann bezahlt macht!
ich trau mir die Widerworte ja gar nicht - aber aus eigener Erfahrung weiß ich: das gilt nur für 2 Überschreitungen >25km/h, die einzeln gesammelten Punkte im Bereich 21-25 gehen nicht ein.
„Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht“ (§ 2 II BKatV).