Bußgeld

Liebe Experten!

Wenn jemand (mit Anhänger…) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 67 km/h „geblitzt“ wird (bei erlaubten 50 km/h) und dann ein Schreiben bekommt, dass das Bußgeld um 50.-Euro erhöht wird, da bereits ein Eintrag im Verkehrszentralregister besteht plus nochmals ein Punkt (!!!) und sich dieses Bußgeld auf 123.- Euro beläuft. Was meint Ihr dazu? Ist das rechtens?

Bin für Eure Antworten wirklich sehr dankbar!

Gruß,
Frank R.

Hallo

Liebe Experten!

Wenn jemand (mit Anhänger…) innerhalb einer geschlossenen
Ortschaft mit 67 km/h „geblitzt“ wird (bei erlaubten 50 km/h)
und dann ein Schreiben bekommt, dass das Bußgeld um 50.-Euro
erhöht wird, da bereits ein Eintrag im Verkehrszentralregister
besteht plus nochmals ein Punkt (!!!) und sich dieses Bußgeld
auf 123.- Euro beläuft. Was meint Ihr dazu? Ist das rechtens?

Bei Bussgeldern gibts in der Regel kein feilschen. Der vorherige Eintrag wird wohl mit dem Delikt in Zusammenhang stehen und damit das Bussgeld im Wiederholungsfall erhöhen

Bin für Eure Antworten wirklich sehr dankbar!

Gruß,
Frank R.

LG
Mikesch

Was meint Ihr dazu? Ist das rechtens?

Nein, es wird sich selbstverständlich um einen fiesen Karnevallsscherz eines durch und durch bösen Diener des Kapitalismus (Beamter) handeln, der sich wahrscheinlich immernoch auf die Schenkel klopft und sich die Tränen aus den Augen wischt.

Gruß Andreas

PS: Ist die Frage ernst gemeint?

Nein, es wird sich selbstverständlich um einen fiesen
Karnevallsscherz eines durch und durch bösen Diener des
Kapitalismus (Beamter) handeln, der sich wahrscheinlich
immernoch auf die Schenkel klopft und sich die Tränen aus den
Augen wischt.

Gruß Andreas

PS: Ist die Frage ernst gemeint?

Ja, eigentlich schon! Ist für mich halt nicht gerade so verständlich wie eine Erhöhung des Regelsatzes um 100% (!!!) durch solch ein Vergehen gerechtfertigt ist…

Huhu!

Ja, eigentlich schon! Ist für mich halt nicht gerade so
verständlich wie eine Erhöhung des Regelsatzes um 100% (!!!)
durch solch ein Vergehen gerechtfertigt ist…

Das ist schon ein wenig happig, aber die Bußgeldsätze werden von den Behörden nach Ermessen bestimmt und je nachdem, was da für eine Verfehlung im VZR dinrsteht und wie lange sie her ist, wird es schwer bis unmöglich sein, einen Richter davon zu überzeugen, dass die Behörde ihr Ermessen überstrapaziert hat.

Das mit dem Punkt steht übrigens im Bußgeldkatalog drin, Nr. 11.1.4

Hi

Der
vorherige Eintrag wird wohl mit dem Delikt in Zusammenhang
stehen und damit das Bussgeld im Wiederholungsfall erhöhen

das muss nicht - es reicht aus, dass da Punkte eingtragen sind.

Gruß
haweThie