Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige Hintergrundwissen für eine Hausarbeit.
Was bezweckt der Staat mit der Möglichkeit, ein Delikt mittels Verwarngeld und Bußgeld zu ahnden?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Dirk
Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige Hintergrundwissen für eine Hausarbeit.
Was bezweckt der Staat mit der Möglichkeit, ein Delikt mittels Verwarngeld und Bußgeld zu ahnden?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Dirk
Hallo,
Verwarngelder und Bußgelder werden verhängt, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht. Die Ordnungswidrigkeiten gehören zum Gebiet des Strafrechtes und sind sozusagen kleine „Straftaten“. Man begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn man einer gesetzlichen Bestimmung zuwiderhandelt. Näheres regelt § 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). So zum Beispiel im Straßenverkehr. Der Staat bezweckt mit dem Verhängen von Buß- und Verwarngeldern die Ahndung einer kleinen Straftat, die allerdings nicht so schwerwiegend ist und nicht im öffentlichen Interesse steht. Es wird also damit bezweckt, dass zwar eine Strafe ausgesprochen wird, diese aber nicht gleich im Freiheitsentzug mündet. Die Strafe gilt mit der Zahlung von Buß- und Verwarngeldern als abgegolten.
Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
MfG
Saxony88
Hallo Dirk,
Das kann ich Dir leider nicht sagen.
Tut mir leid das ich nicht helfen konnte.
Gruß Rene
Vielen Dank, lag ich mit einer Abschätzung ja nicht verkehrt, war mir nur nicht sicher, ob es noch einen „tieferen“ Sinn gibt.
Danke
Dirk