Bussgeld auf Privatparkplatz

Hallo,

welche Moeglichkeiten haben die Betreiber privater Parkplaetze, Geld einzutreiben? Wie forsch duerfen sie vorgehen (z.B. umgehendes Einschalten eines Inkasso-Bueros?)

Ich sehe mich mit der Mahnung einer privaten Parkplatz-/Parkgaragenbetreibergesellschaft konfrontiert (bzw. inzwischen schon dem Schreiben eines Inkasso-Unternehmens). Ich soll dort vor schon laengerer Zeit mein Auto ohne gueltigen Parkschein abgestellt haben. Ich kann mich aber da an nichtsmehr erinnern. Moeglicherweise war mein Auto familienintern verliehen (Vater, Mutter oder Bruder), auch von denen weiss niemand etwas.

Ich parke ein paar wenige Male im Jahr auf diesem Parkplatz. Ich habe eigentlich immer meine 50 Cent pro halber Stunde bezahlt, war eigentlich nie laenger als 20 Minuten dort. Der Parkplatz hat keine Schranken an Ein- und Ausfahrt, nur einen Parkscheinautomaten. Jetzt also die Mahnung: angeblich wurde eine Zahlungsaufforderung am Fahrzeug hinterlassen, von der aber weder ich noch „die Familie“ etwas weiss (kann ja z.B. auch mal herunterfallen usw). Postalisch habe ich unter Garantie nie eine Rechnung bekommen. Mein Name und meine Adresse wurden ueber eine Halterermittlung beim Kraftfahrt-Bundesamt herausgefunden.

Ich habe ein Schreiben an die Absender der Mahnung geschickt und geschrieben, dass ich keine Zahlungsverpflichtung sehe. Wenige Tage spaeter kam jetzt ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens, da haben sich die Kosten inzwischen nochmal mehr als verdoppelt (u.a. sind die laut Verbraucherzentrale unzulaessigen Kontofuehrungskosten geltend gemacht worden). Auf mein Schreiben wurde mit keinem Wort eingegangen.

Wie verhalte ich mich weiter richtig? Schoen waere es, wenn jemand einen Link oder aehnliches wuesste, der zu Informationen in diesem Bereich fuehren wuerde. Schliesslich ist dies sicherlich nicht der erste solche Fall.

  • Soll ich nichts tun, denn die haben eigentlich nichts gegen mich in der Hand - oder?
  • Soll ich dem Inkasso-Unternhemen schreiben - wenn ja was?
  • Bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt?

Vielen Dank fuer jederlei hilfreiche Antwort schonmal!

ich weiss es auch nicht

Das ist so nicht zu beantworten. Ich würde mir einen Rechtsbeistand nehmen .

Die werden über das Inkasso weiter drohen…nicht darauf reagieren und auf keinen fall sich mit dem inkasso in verbindung setzen, das kann schon als eingeständnis gewertet werden.
Abwarten bis die einen mahnbescheid schicken und dem dann sofort widersprechen.Wenn die dann noch keine ruhe geben, dann kommt es zur gerichtsverhandlung und da entscheidet der Richter nach Sachverhalt.

Schwierig zu beantworten ohne die näheren Umstände zu kennen.
Zuerst einmal das Unternehmen googeln welches den Parkplatz betreibt und schauen, ob system hinter der masche steckt (Es gibt wohl z.B. so einen betreiber welcher gerbe Parkplätze vor Bahnhöfen unterhalt und sehr rabiat vorgeht)

Ja genau, auf einem Parkplatz vorm Bahnhof soll mein Auto gestanden haben. Weisst Du mehr zu dieser Gesellschaft? Hast Du schon Seiten im Internet gefunden?

Es gibt wohl z.B. so einen betreiber welcher gerbe Parkplätze vor

Bahnhöfen unterhalt und sehr rabiat vorgeht)

Habe gerade selbst schonmal gegoogelt. Sehr informativ:

www.schadenfixblog.de/abzocke-durch-contipark/

Ausserdem habe ich heute mit dem VerbraucherService Bayern telefoniert. Auch dort ist die Contipark „bestens“ bekannt, gerade auch was diesen einen Parkplatz betrifft. Dem Rat der scheinbar recht kompetenten Beraterin folgend werde ich ein Schreiben nach Ihren Vorgaben an das Inkasso-Unternehmen richten. Mehr habe ich wohl demnächst zu berichten.

Guten Abend Micha,

leider bin ich im Moment nicht in der Lage, Deine Frage ausführlich zu beantworten.

Der Sachverhalt ist sehr interessant. Daher hier ein paar kurze Tipps:

  1. Nichts tun ist IMMER falsch.
  2. Eine Kontaktaufnahme mit dem Inkassebüro ist oftmals sehr aufschlußreich. Fordere Beweismaterial an und einen Beleg. Es handelt sich hierbei um eine Beweislast des Unternehmens. Sollte das Inkassebüro nur die Forderung besitzten ohne die Grundlage für diese, wende Dich dann das entsprechende Unternehmen.
  3. Googlen nach Problemfällen mit diesem Inkassounternehmen helfen oft, vermeintliche seriöse Firmen als Geldeintreiber zu entlarven. Bekannte, seriöse Inkassounternehmen sind in Deutschland z.B. Creditreform, Atradius, Euler Hermes Forderungsmanagement oder Bürgel
    Die Rechtsberatung in Deinem Bürgerbüro kann Dir sicherlich wertvolle Tipps kostenlos zur Vorgehensweise geben.

Die Beauftragung eines RAs macht Sinn, sollte sich das Unternehmen als unseriös erweisen - oft Hilft da nur die Androhung einer Klage und der Hinweis, dass jede weitere Korrespondenz mit dem RA zu führen ist. Diesen Brief dann so zustellen lassen, dass Du zwingend Beweisen kannst, dass der Brief angekommen ist (Einschreiben mit Rückschreiben).

Die Kommentare und Hinweise in dem unten aufgeführten Link sollten Dir auch ein gutes Bild geben können, wie Du Deine Situation zu bewerten hast:

http://lawblog.mcneubert.de/2004/08/02/parken-auf-pr…

Es handelt sich bei meinen Aussagen jedoch um keine Rechtsberatung und kann nicht als rechtliche Grundlage für jegwede Schritte gesehen werden. Ich würde Dich daher bitten, Dir kompetente Hilfe im Bürgerbüro oder bei Deinem Rechtsanwalt zu holen.

Viel Erfolg!

MfG
RobSteward

Hallo,

welche Moeglichkeiten haben die Betreiber privater
Parkplaetze, Geld einzutreiben? Wie forsch duerfen sie
vorgehen (z.B. umgehendes Einschalten eines Inkasso-Bueros?)

Sie dürfen alles, was Du auch darfst - mehr nicht.

Ich sehe mich mit der Mahnung einer privaten
Parkplatz-/Parkgaragenbetreibergesellschaft konfrontiert (bzw.
inzwischen schon dem Schreiben eines Inkasso-Unternehmens).
Ich soll dort vor schon laengerer Zeit mein Auto ohne
gueltigen Parkschein abgestellt haben. Ich kann mich aber da
an nichtsmehr erinnern. Moeglicherweise war mein Auto
familienintern verliehen (Vater, Mutter oder Bruder), auch von
denen weiss niemand etwas.

Der Halter haftet für derartige Störungen neben dem Fahrer. IN sofern ist es unbeachtlich, wer den Wagen dort geparkt hat. Nur wenn der Fahrer eine Straftat mit dem Wagen begeht kann der Halter nicht haftbar gemacht werden.

Ich parke ein paar wenige Male im Jahr auf diesem Parkplatz.
Ich habe eigentlich immer meine 50 Cent pro halber Stunde
bezahlt, war eigentlich nie laenger als 20 Minuten dort. Der
Parkplatz hat keine Schranken an Ein- und Ausfahrt, nur einen
Parkscheinautomaten. Jetzt also die Mahnung: angeblich wurde
eine Zahlungsaufforderung am Fahrzeug hinterlassen, von der
aber weder ich noch „die Familie“ etwas weiss (kann ja z.B.
auch mal herunterfallen usw). Postalisch habe ich unter
Garantie nie eine Rechnung bekommen.

Nach 3 Jahren hat die Gegenseite keine Ansprüche mehr. Beginn der Frist: Anfang des auf das falsche Parken beginnende Jahr.

Mein Name und meine

Adresse wurden ueber eine Halterermittlung beim
Kraftfahrt-Bundesamt herausgefunden.

Ich habe ein Schreiben an die Absender der Mahnung geschickt
und geschrieben, dass ich keine Zahlungsverpflichtung sehe.

Besser ist, Sie nach Nachweisen zu fragen - z. B. ob Überwachungsvideos vorliegen - oder Fotos - oder wer Zeuge des Vorgangs ist. (Zeugen sind vor Gericht für die Gegenseite sehr unsicher!)

Wenige Tage spaeter kam jetzt ein Schreiben eines
Inkasso-Unternehmens, da haben sich die Kosten inzwischen
nochmal mehr als verdoppelt (u.a. sind die laut
Verbraucherzentrale unzulaessigen Kontofuehrungskosten geltend
gemacht worden).

Die Kontoführungskosten sind umstritten, aber gemäß herrschender Meinung und Rechtsprechung bis zu 3,- € monatlich zulässig.

Auf mein Schreiben wurde mit keinem Wort

eingegangen.

Das ist normal in großen INkiasso-Unternehmen. Da bearbeiten nur Maschinen und keine Menschen.

Wie verhalte ich mich weiter richtig? Schoen waere es, wenn
jemand einen Link oder aehnliches wuesste, der zu
Informationen in diesem Bereich fuehren wuerde. Schliesslich
ist dies sicherlich nicht der erste solche Fall.

  • Soll ich nichts tun, denn die haben eigentlich nichts gegen
    mich in der Hand - oder?

Du solltest Sie nach Beweisen fragen. IMmmerhin weißt Du nichts mehr davon. Beweisen Sie Dir nichts, solltest Du auch nicht zahlen.

  • Soll ich dem Inkasso-Unternhemen schreiben - wenn ja was?

Originalvollmacht des Parkplatzbetreibers anfordern. Dann gar nichts mehr schreiben und Mahnbescheid abwarten - dem Widersprechen. Die werden kaum klagen. Sieht mir sehr nach „gtürkter“ Forderung aus. Das Risiko von Gerichts- und Anwaltsgebühren ist relativ klein.

  • Bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt?

Der sagt Dir auch nichts anderes. Das geld solltest Du Dir sparen.

Vielen Dank fuer jederlei hilfreiche Antwort schonmal!