Hi liebe Community,
ich habe folgendes Anliegen:
Am 31.10 war mein Geburtstag und ich habe den in meiner WG etwas größer gefeiert.
Allen Nachbarn wurde 4 Tage vorher schriftlich bescheid gegeben und niemand hat sich geäußert, dass es ihm nicht passen könnte.
Um 4:35 klingelte dennoch die Polizei an meiner Tür und befahl die Musik abzudrehen und so weiter. Gesagt - getan.
Nun bekam ich heute ein Einschreiben in dem mir mitgeteilt wurde, ich müsse 80€ zahlen (50€ Bußgeld + 25€ Verfahrenskosten und „Auslagen“ 3,50€ (was genau bedeutet eig Auslagen in so einem Verfahren?)).Ich würde gerne dort anrufen, aber das Büro ist bereits geschlossen.Ich verstehe nicht genau wieso ich nun so viel Geld bezahlen muss.- Die Polizei rückte noch nie an um eine Feier in der WG zu unterbinden
-Wir feiern größere Partys meist in unserer Heimat, weil unsere jeweiligen Eltern freistehende Häuser haben und dort mehr Platz ist
die Polizei musste an dem Abend nicht noch einmal anrücken, waren also von da an leise genug
Hatte jemand schoneinmal so einen Fall und hat irgendetwas in die Wege geleitet?Ist es überhaupt möglich etwas dagegen zu tun?Ich finde 80€ sind echt viel Geld die ich als Student nichtmal eben für soetwas ausgeben kann. Danke schon einmal im Vorraus.Grüße
Von wem kommt das Bußgeld ?
Da steht alles drin,was man wissen muss, Rechtsbelehrung,Grund für das Bußgeld.
Da steht auch drin das man Einspruch einlegen kann und was dann weiter passieren wird.
Auslagen sind z.B. das Briefporto.
Es geht wohl um Ruhestörung.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit .
Das man alle Hasusbewohner vorher informiert hat ,schön und gut,aber niemand muss dulden,das laute Musik bis morgens um halb fünf dudelt,vom übrigen Lärmpegel der Partygäste mal abgesehen.
Vielleicht hat nicht mal jemand aus dem Haus die Polizeit gerufen,vielleicht war es draußen auf der Straße schon so laut,das andere Häuser betroffen waren.
Kein Geld ? Für Party,Getränke und Verpflegung war ja auch Geld da.
Geh doch sammeln bei den Gästen,die haben doch alle den Lärm mit verursacht.
Hey duck313,
ja die Gründe und Rechtsbelehrung bla blub steht alles drin aber ich wollte eher wissen mit welchen Gründen man Einspruch einlegen könnte bzw. ob das überhaupt ansatzweise Sinn macht (Erfahrungsberichte anderer) - zugegeben von mir sehr schlecht formuliert, ich schrieb eher unbedacht und wütend.
Für die Verpflegung der Gäste war das Geld ja einkalkuliert, ich nage jetzt nicht am Hungerstock aber 80€ ganz plötzlich mitten im Monat finde ich schon sehr viel.
Hi,
die Polizei rückt nicht aus um eine Feier zu unterbinden, das wäre das erste Mißverständnis.
Desweiteren ist der Begriff „Größere Party“ sicherlich eine subjektive Einschätzung und sollte nicht verallgemeinert werden.
Wenn kein Nachbar auf den Hinweis reagiert hat ist das wohl das dritte Mißverständnis, niemand erwartet von außen eine Ruhestörung um nachts nach 24.00 Uhr.
Es dürfte wohl eine notwendige Lebenserfahrung sein, daß die Ordnungshüter nicht von der Ehrenamtsbörse eingesetzt werden und es deshalb Gebühren kostet und das Bußgeld ist in gewisser Weise eine „Strafe“.
Als Silverager kann man sich nur wundern über diese Entwicklung, anscheinend werden heute die Reifezeugnisse unter dem Weihnachtsbaum verteilt. Früher war das anders …
sag mal, tust Du nur so naiv, oder bist Du es? Erst die Nummer mit der Party, dann hier die Vorschaltseite geflissentlich ignoriert. Was sich so alles Student nennt??? Du studierst hoffentlich nicht Jura.
Was soll man erfolgreich dagegen einwenden, wenn man ganz objektiv die Nachtruhe nicht eingehalten hat, und damit den Nachbarn so auf den Sack gegangen ist, dass die um offizielle Hilfe bitten mussten, um endlich am frühen Morgen ein Auge zu zu bekommen, wenn die Jungs in grün (oder inzwischen wieder blau), dass dann auch so gesehen haben?
Niemand muss sich melden, dass er die ihm von Rechtswegen zustehende Ruhe eingehalten wissen möchte, nur weil Herr Student meint, dass mal „ausnahmsweise“ anders sehen zu können, nur weil er das vorher ankündigt. Was würdest Du davon halten, wenn einer dieser Nachbarn Dir morgen ankündigen würde, nächste Woche mal in deine Wohnung k… zu kommen, falls Du Dich nicht dahingehend äußerst, dass Dir das gerade nächste Woche leider nicht konveniert?
Gruß vom Wiz, der sich an seine Streifenfahrt im Referendariat erinnert fühlt, bei der die Tür bei einer Ruhestörung mit den Worten geöffnet wurde: „Hallo, da sind ja meine zukünftigen Kollegen!“ - die dann aber doch Herrn Polizeischüler nichts durchgehen ließen
… mir geht Foren-Gequake auch auf die Nerven, aber muß man gleich so beleidigend werden ? Einem jungen Menschen muß doch mal erlaubt sein, auch eine dumme Frage zu stellen. Sicherlich ist er kein Jura-Student , sonst hätte er gleich gewußt, wo er es nachlesen kann. Man sagt doch so schön : Dumme Fragen gibt es nicht, nur dumme Antworten …
die Polizei musste an dem Abend nicht noch einmal anrücken, waren also von da an leise genug
sag mal verscheißerst hier alle? wenn die Beamten früh halb fünf da waren wieso soll sie abends noch mal kommen?
habt ihr 2 Tage Radau gemacht? also meinen Vorgängern kann ich nur zustimmen und sehe niergends eine Beleidigung!