Wenn ein Geschwindigkeitslimit überschritten wurde, und der Eigentümer des Wagens nicht am Steuer saß, ist dieser verpflichtet, auszusagen, wer am Steuer saß, oder kann er von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen?
aussageverweigerungsrecht gilt bei verwandten 1. grades also z. b. frau oder kinder.
mfg
Wenn ein Geschwindigkeitslimit überschritten wurde, und der
Eigentümer des Wagens nicht am Steuer saß, ist dieser
verpflichtet, auszusagen, wer am Steuer saß, oder kann er von
einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen?
Wenn ein Geschwindigkeitslimit überschritten wurde, und der
Eigentümer des Wagens nicht am Steuer saß, ist dieser
verpflichtet, auszusagen, wer am Steuer saß, oder kann er von
einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen?
Da bin ich im Detail überfragt, wie weit das Aussageverweigerungsrecht gilt (bzgl. Verwandschaftsgrad bspw.) …
Im Detail wäre die Frage bspw. im Forum der jurathek.de besser aufgehoben, wenn sich dort nicht schon die Antwort nach Nutzung der Suche findet …
Was aber passieren kann ist, dass man ein Fahrtenbuch führen muss, wenn der Fahrer „nicht feststellbar“ ist.
Und ob Aussageverweigerung hilft, wenn das Foto gut ist …