Weiß jemand, welches Bußgeld fällig wird, wenn das Verkehrszeichen 239 „Sonderweg Fußgänger“ von Fahrradfahrern, Reitern, Mopedfahrern, Motorradfahrern oder Autos missachtet wird.
Ist das Bußgeld je nach Verkehrsmittel unterschiedlich?
Ist das Bußgeld bei Gefährdung der Fußgänger noch höher als bei bloßer Missachtung des Verkehrszeichens?
Wo kann ich darüber etwas lesen?
Hi MadDog
Der Bussgeldkatalog sagt:
Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt 10 €
Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet
mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 €
mit anderen Kraftfahrzeugen 15 €
als Radfahrer 10 €
- mit Behinderung 15 €
- mit Gefährdung 20 €
- mit Sachbeschädigung
LG Ulli
Hallo Ukki,
ganz herzlichen Dank. Die Seite hatte ich gesucht, aber nicht gefunden.
Danke.