ich habe folgende Rechtsfrage: Wenn jemand mit seinem Fahrrad bei Rot fährt, dann von Ordnungshütern angehalten wird und verwarnt wird (was 100,- kostet), ist hier ein Einspruch gegen das Bußgeldbescheid sinnvoll? Angeblich wurde das Ganze von Video aufgezeichnet. Gibt es mildernde Umstände, z.B. dass eine solche Ordnungswidrigkeit noch nie begangen wurde?
Rot ist rot…
Hallo Jan,
denke, der Link beantwortet zwar nicht ganz, aber doch zu einem Teil Deine Frage, zum Vergrößern, auf die Grafik klicken: http://fudder.de/artikel/2009/06/10/bussgeld-katalog…
Hast doch eigentlich noch Glück gehabt
Grüße,
Finjen
Danke für den Link, aber der Preis war mir ja schon bekannt. Meine Frage richtete sich auf Einspruch, der ja wohl möglich ist. Nur, bringt er in der Praxis etwas?
Dazu kann ich nix sagen,mir ging es um den 1 Punkt
Danke für den Link, aber der Preis war mir ja schon bekannt.
Hallo nochmal,
ja Du hast recht mit dem Preis,
mir ging es aber um den 1 Punkt in Flensburg…
Meine Frage richtete sich auf Einspruch, der ja wohl möglich
ist. Nur, bringt er in der Praxis etwas?
Dazu kann ich Dir leider nichts sagen, hätte als nicht Verkehrsrechtexperte vielleicht auch besser nicht geantwortet
Habe schlicht mit meinem Rechtsgefühl geantwortet.
Und das heißt: „Rote Ampel - ich darf nicht fahren“
Und wenn ich es denn trotzdem mache, dann sehe ich es so, dass wenn ich ein Gesetz übertrete, ich dann auch dazu stehe, sprich zahle…
Hoffe, Du erhältst noch fachlichere Auskunft,
Gruß,
Finjen
ist hier ein Einspruch gegen
das Bußgeldbescheid sinnvoll?
Hi,
wie soll jemand da Auskunft geben können wenn die Umstände nicht bekannt sind?
Angeblich wurde das Ganze von
Video aufgezeichnet.
Akteneinsicht gibt es über Rechtsanwalt oder, wenn die Beamte nett sind auch auf der Dienststelle. Wenn der Verstoß gesehen wird kann man es besser einschätzen
Gibt es mildernde Umstände, z.B. dass
eine solche Ordnungswidrigkeit noch nie begangen wurde?
Es sind schon alle derartigen mildernden Umstände berücksichtig. Es wird von Fahrlässigkeit augegangen, und es sind keine weiteren Vrstöße in Flensburg registriert. Sonst würde das Bußgeld höher ausfallen.
Also um mich geht es ja hier nicht, sonst wäre das ja auch eine Rechtsberatung hier. Es geht um den abstrakten Fall. Mich interessiert, was es theoretisch für trifftige Gründe geben kann.
was es theoretisch für trifftige Gründe geben kann.
zB:
-Du warst es garnicht! Es liegt eine Verwechslung vor. Entweder war es dein Zwillingsbruder, oder die Adressen wurden vertauscht, ein Beamter will dir eins auswischen und hat dich unschuldigerweise angezeigt…
-Du konntest nichts dafür! Du warst gerade schwerverletzt auf dem Weg ins Krankenhaus und musstest, um dein Leben zu retten, über die rote Ampel fahren… Jemand hat dich bedroht und hätte deine Freundin umgebracht, wärest du nicht über 10 rote Ampeln gefahren…
-Es liegen weitere Irrtümer vor. Die Ampel war noch garnicht rot, der Beamte hat sich da nur verguckt oder das Messgerät hat gesponnen.
Wenn dir selber kein Grund einfällt, ausser das du nicht zahlen möchtest, dann solltest du mal darüber nachdenken, dass das Bußgeld vielleicht gerechtfertigt ist. Aber das kannst nur du beurteilen. Es jetzt anderen in die Schuhe zu schieben, davon halte ich mal gar nichts. Und „ich habe sie nicht gesehen, weil Sonne…“ damit wirst du wohl kaum weniger zahlen müssen.