Bußgeld bei Überschreiten der Ummeldefrist

Hallo,

hab grad mal erfahren, dass ich mich innerhalbt von zwei Wochen nach meinem Umzug hätte beim Amt melden sollen, durch krankheit, einer Menge anderen Probleme und weiteres, hab ich diese Frist schon weit überschritten. Wie hoch kann da nun ein Bußgeld ausfallen, wenn ich innerhalb von Leipzig meine Nebenwohnung nicht fristgerecht umgemeldet habe?

Danke und Gruß
Lonnie

Hallo Lonnie,
m.E. bist Du mit 10,-€ dabei. Wenn es Dir, gelingt beim Amt die Gründe für die Verspätung glaubhaft zu machen und Du einen netten Sachbearbeiter erwischst, gehts vielleicht aucgh ohne Verwarngeld ab.
Gruß vom Dachs

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was auch immer m.E. heißt…;o) gibts da auch Steigerungen, also umso länger versäumt umso mehr muss man zahlen. Gibt es da ein Gesetzesblatt, hab irgendwie beim googln das Sächsische Meldegesetz nicht in voller schöne finden können.
Die Gründe glaubhaft machen is wahrscheinlich eher schwierig und in meinem Bürgeramt hab ich irgendwie noch nie eine wirklich nette Person erwischt. Im Gegenteil da kann mans nett versuchen, wird man angeschnautzt und wenn mans ne is is auch egal, die scheinen nur eine gefühlslage programmiert zu haben. Naja 10 Euro werd ich dann mal verschmerzen können… hab schon gedacht, dass die sich dann hunderte von Euro nehmen, man weiß es ja nicht.

Danke für die Antwort.
Gruß
Lonnie

Hallo Lonnie,
m.E. bist Du mit 10,-€ dabei. Wenn es Dir, gelingt beim Amt
die Gründe für die Verspätung glaubhaft zu machen und Du einen
netten Sachbearbeiter erwischst, gehts vielleicht aucgh ohne
Verwarngeld ab.
Gruß vom Dachs

Sorry,
meines Erachtens (m.E.)und nur dafür kann und will ich schreiben, kannst Du die 10,-€ locker abdrücken. Vielleich findest Dutrotzdem in Deinem Bürgeramt noch eine verstän´dnisvolle Seele…

Schöne und unbeschwerte Weihnachten wünscht
Der Dachs

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Das ist nicht richtig

m.E. bist Du mit 10,-€ dabei. Wenn es Dir, gelingt beim Amt
die Gründe für die Verspätung glaubhaft zu machen und Du einen
netten Sachbearbeiter erwischst, gehts vielleicht aucgh ohne
Verwarngeld ab.

Da ich mal das gleiche Problem hatte weiß ich, dass 10 Euro PRO MONAT fällig sind, also nicht ganz so lustig.

Meine Freundin war zum Glück etwas schlauer und hat sich zeitgerecht umgemeldet, so dass ich beim meiner eigenen Ummeldung einen „Untermietsvertrag“ mit ihr ausgefüllt habe - der hatte zwar keinerlei rechtliche bewandnis, also eine nicht strafbare Inhaltliche Lüge, aber fürs Amt hats gereicht.

Abgesehen davon - man muss ja nicht gleich umziehen, wenn man eine neue Wohnung mietet, evtl. hat man ja erstmal sehr lange renoviert…

M.

Abgesehen davon - man muss ja nicht gleich umziehen, wenn man
eine neue Wohnung mietet, evtl. hat man ja erstmal sehr lange
renoviert…

Naja hab auch schon überlegt, dass einfach falsch zu datieren, aber ich hab immer panik dass die mal dahinter kommen und dann noch mehr geld von mir wollen…

Hallo Lonnie,
ich war einmal zeitweise ein solch böser Mensch welcher solche Bußgelder geschrieben hat (gezwungernermaßen *g*).
Bei uns in der Pfalz gilt folgendes:
Pro Monat sind 5 EUR Verwarngeld fällig. Wenn du über 35 EUR kommst, so steht ein Bußeld aus. Jedoch wird vor der Bußgeldverhängung ein Anhörbogen an dich versandt. Dort steht drauf was dir zu lasten gelegt wird, was dir „angedroht wird“ und das du die Möglichkeit hast, dich innerhalb 2 Wochen auf diesen Anhörbogen zu äußern.
Wenn du eine plausible und gute Erklärung hinlegst (wobei die wenigsten Erklärungen plausibel und gut sind, da die oftmals schusseligkeit im Hintergrund steht und das auch schnell erkannt wird), so kann dir das Bußgeld erlassen werden. Andernfalls bekommst du also auch hier 5 EUR pro veräumten Ummeldemonat in Rechnung gestellt, inkl. Bearbeitungsgebühr und solchen Mumpitz meist in Höhe von 15 EUR.
Ob du das Datum einfach so zurückdatieren kannst ist fraglich, denn du musst bei der Anmeldung eine Einzugsbestätigung vom Vermieter vorlegen (falls du nicht Eigenheimbesitzer bist).

Ich weiß allerding auch, dass nicht alle Ämter diese Bußgeld- und Verwarnung mit Verwarngeld-Sachen so ernst sehen.