Hallo dany999,
zuerst einmal kann ich Dich beruhigen, es wird wahrscheinlich nicht so schlimm wie Ihr befürchtet, dazu gleich mehr.
Aber zu allererst solltest Du Deinen Freund fragen wie wichtig Du ihm bist! Wie würde es Dir gehen, wenn er aus 15 m abstürzt und einen bleibenden Schaden davon trägt?! … Würde Eure Beziehung das überstehen?! … Wärst Du Dein Leben lang für Ihn da?! …
Verschärfend kommt hinzu, dass die Unfallversicherung (in diesem Fall die Berufsgenossenschaft) nur einen anteilige Rente zahlen würde mit der Begründung des grob fahrlässigen Fehlverhaltens!
Genug der Schelte, dass war nicht Teil Deiner Frage. Aber ich wollte versuchen Dir (und Euch) klar zu machen was hier eigentlich Auslöser des Problems ist!
Jetzt zum praktischen Teil. Die BG kann tatsächlich Bußgelder erheben, an den Mitarbeiter, den Vorgesetzten und den Unternehmer. Diese bemessen sich an den finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen und der schwere des Vergehens. Einen Betrag könnte ich nur raten, deshalb lasse ich das besser.
Aber hier vielleicht eine Abwehrstrategie damit Dein Freund nichts zahlen muss (trotz des Vergehens!).
Du schreibst, dass er seit einem Monat als Leiharbeiter bei der Firma arbeitet. Leiharbeiter müssen vom Entleiher (der Firma die ihn beschäftigt) wie eigene Mitarbeiter behandelt werden. Das heißt, er muss in die ihm übertragenen Arbeiten unterwiesen werden. -> Ist das geschehen? Hat er einen „Unterweisungsnachweis“ unterschrieben? (Bloß nicht im nachhinein mit falschem Datum noch was unterschreiben!!!)
Wie war die Situation mit einem Vorarbeiter / Vorgesetzten auf der Baustelle? Gab es einen? Hat er gewusst, bzw. hätte er wissen müssen, dass hier unsicher gearbeitet wird? Wusste vielleicht der Chef von den dort herrschenden Bedingungen (der war am Tag vorher da und hat ähnliche Arbeiten gesehen?!)?
Stand Material zur Verfügung um die Arbeiten sicher durch zu führen und lag eine diesbezügliche Anweisung vom Vorgesetzten vor, aber Dein Freund hat sich selber dazu entschlossen es anders zu machen (weil schneller, einfacher, cooler, …)?
Eine ganze Reihe an Fragen deren Antworten ein mögliches Bußgeld wahrscheinlicher bzw. unwahrscheinlicher machen können. Was jetzt im Vorfeld sinnvoll wäre: Lass Deinen Freund mind. das „Tatgeschehen“ als Eigendokumentation aufschreiben. Besser noch eine kurze Beschreibung wie die Arbeiten bei dieser Firma bis jetzt gelaufen sind - positives wie negatives. Wenn in sechs bis acht Wochen ein Anhörungsbogen kommen sollte, ist schon vieles wieder vergessen.
Oftmals ist die Situation für einen Leiharbeitnehmer sehr schwierig. Viele Vorgesetzte (vom Vorarbeiter bis zum Chef) des Entleihers sind sich der rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst und „missbrauchen“ dieses Abhängigkeitsverhältnis. Hier ist es aus meiner Sicht wichtig nicht alles einzustecken, sondern auch mit dem Finger auf das eigentliche Problem zu zeigen.
Sollte tatsächlich ein Anhörungsbogen bzw. direkt eine Zahlungsaufforderung kommen, kann ich Dir/ Euch gerne bei der Formulierung der Erwiederung / des Widerspruchs helfen.
LG
Andreas