Bußgeld + Bußgeld + Vertragsstrafe zulässig?!

Hallo liebe user,

ich habe mal eine kleine Frage bezüglich eines malheurs was mir kürzlich passiert ist :smile: :

Weil ich fast meinen ICE verpasst habe, konnte ich mir auf einem Bahnhofsparkplatz kein Parkticket mehr besorgen. Bei meiner Widerankunft rechnete ich so schon mit einer Geldstrafe, doch beim Betrachten der 2 (!) Strafzettel sind mir fast die Augen aus dem Kopf gefallen: Laut dem ersten müsste ich 5,20 , laut dem 2. (1 Tag später) jedoch 23 + 5,20 = 28,20 EURO zahlen! O.o Beides zusammengerechnet wären wir bei stolzen 33,40 EURO!
Jetzt habe ich etwas nachgeforscht und entdeckt, dass die Vertragsstrafe (die nebenbeibemerkt Wucher ist) nicht anfechtbar ist, doch was ist mit den 5,20 extra? Und zu allem Überfluss den frechen 5,20 des Vortages?
33,40 EURO für ein Wochenende (2 Tage) parken? Habe ich mir mit der Vertragsstrafe nicht das Recht „erkauft“ bis zum Wegfahren stehenzubleiben??? Die 23 muss ich wohl zahlen, doch um den Rest würde ich mich gerne drücken… was meint ihr?

Danke schonmal!!!

Hallo !

In Deinem Falle würde ich mich zunächst einmal mit den Verkehrsbetrieben auseinandersetzen. Die sollen Dir mal erklären wieso es zu so einer hohen Summe kommen kann ! Die sollten Dich einmal aufklären !!
Deren Paragraphen kenne ich nicht.
Viel Glück !
siggi

Hey,

ja das dachte ich mir fast… ich werde mich mal höflich erkundigen!
Danke für die Antwort :smile:

Hallo … ich würde es einfach bezahlen. Da ich auch Dauerkunde diesbezüglich bin, weiß ich, daß z.B. bei der fehlenden Parkscheibe 5Euro - 1 std später zzgl. 10Euro - nochmals 1 std später 10Euro aufaddiert werden. Der Betrag von 25 Euro ist der Maximalbetrag.

Hoffe habe geholfen :wink:)