Bußgeld, da Datum bei Gewerbeabmeldung fehlte?

Liebe Mitglieder,

angenommen man erhält vom Gewerbeamt ein Bußgeldbescheid, da bei einer zurückliegenden Gewerbeabmeldung die Angabe des Datums der Betriebsaufgabe fehlte und die Abmeldung daher nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Kontakdaten, wie auch Email und Telefonnummer hätten dem Amt vorgelegen, um die Angelegenheit auch anders zu klären.
Ist denn dieser Bescheid zulässig? Wenn der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden konnte, ist er dann nicht nichtig/ungültig etc. und eine einfache Neuabmeldung (ohne Bußgeld) möglich? Macht es Sinn gegen den Bescheid Einspruch zu erheben - was können die Konsequenzen sein? Und spätestens wann muss man bei einem Umzug das Gewerbe im alten Wohnort abgemeldet haben?
Vielen Dank für Eure Mithilfe

Servus,

interessant wäre hier, ob und wie der Unternehmer sich bei der Anhörung zur Einleitung des Bußgeldverfahrens geäußert hat.

Schöne Grüße

MM

Es gab keine Anhörung oder ähnliches. Angeblich wurde eingehend ein Anhörungsbogen mit einer Fristsetzung zugestellt, die der Unternehmer nicht erhalten hat. Anschließend wurde der Bußgeldbescheid förmlich zugestellt.