Liebe Mitglieder,
angenommen man erhält vom Gewerbeamt ein Bußgeldbescheid, da bei einer zurückliegenden Gewerbeabmeldung die Angabe des Datums der Betriebsaufgabe fehlte und die Abmeldung daher nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Kontakdaten, wie auch Email und Telefonnummer hätten dem Amt vorgelegen, um die Angelegenheit auch anders zu klären.
Ist denn dieser Bescheid zulässig? Wenn der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden konnte, ist er dann nicht nichtig/ungültig etc. und eine einfache Neuabmeldung (ohne Bußgeld) möglich? Macht es Sinn gegen den Bescheid Einspruch zu erheben - was können die Konsequenzen sein? Und spätestens wann muss man bei einem Umzug das Gewerbe im alten Wohnort abgemeldet haben?
Vielen Dank für Eure Mithilfe