zuerst eine Verwahrnung 15,–euro wegen der
Ordnungswidrigkeit ( 10 km zu schnell in der 30 ziger
Zone )
Hallo,
so ein Raser aber auch.
Erklärt : nur ein einziges Schild , nicht
gesehen !!.
Da Fährlässigkeit vorgeworfen wird ist der Vorwurf schon richtig.
Dann kam der Bußgeldbescheid , aus 15,-- wurden 38,50 euro
Da kamen zu der Verwarnung noch 20€ Verwaltungsgebühr +3,50€ Porto dazu
Dagegen Einspruch eingelegt mit der gleichen Erklärung "
nur ein einziges Schild übersehen , und dies ist , v i e
l zu hoch !angebracht .
Müsste man mal bildlich sehen, konnte es erkannt werden sind die Chancen ganz schlecht.
Ca. 80 -100 meter dahinter der
BLITZ
Auch das ist legitim.
Dieser Einspruch wird nicht anerkannt . mit dem Hinweis
bei nichtzahlung geht das Verfahren an die
Staatsanwaltschaft .
Richtig, dann geht es ans Gericht, dann entscheidet der Richter. Entweder in einer Verhandlung oder nach Aktenlage.
Welche Kosten können dort noch dazu kommen ? , wenn die
Staatsanwaltschaft ebenso den Einspruch
nicht anerkennt ?
Die Staatsanwaltschaft kann einstellen, entscheiden muss ein Richter. Die Kosten halten sich im Rahmen, unter 50€ wenn eingestellt oder der Vorwurf bestätigt wird. Dafür fallen die 23,50€ Verwaltung Porto weg. Möglicherweise kommen noch Zeugengelder dazu. Allerdings kann sogar noch in der Verhandlung der Einspruch zurückgezogen werden.
Gibt es Regeln über anbringen bzw. anzahl von
Beschilderungen wenn anschließend der Blitzkasten ( die
Verkehrsüberwachung ) folgt ?
Regeln gibt es schon, aber die werden hier wohl leider nicht helfen. Und die Richtlinen die es früher gab bezüglich des Blitzdings gibt es leider nicht mehr.
Ich freue mich auf Eure Hilfe .
Wenn ich helfen könnte würde ich es tun. Imho bleibt nur zahlen, ob mit oder ohne Urteil. Mit Urteil hätte man den Vorteil, mal selber eine Verhandlung erlebt zu haben. Man gönnt sich ja sonst nichts. So für die Zukunft, falls mal was ernsteres kommt, hat man schon etwas Erfahrung.
Gruß
Nostra