Bußgeld ,Einspruch was passiert bei nichtbezahenl

zuerst eine Verwahrnung 15,–euro wegen der Ordnungswidrigkeit ( 10 km zu schnell in der 30 ziger
Zone ) Erklärt : nur ein einziges Schild , nicht gesehen !!.
Dann kam der Bußgeldbescheid , aus 15,-- wurden 38,50 euro .
Dagegen Einspruch eingelegt mit der gleichen Erklärung " nur ein einziges Schild übersehen , und dies ist , v i e l zu hoch !angebracht . Ca. 80 -100 meter dahinter der BLITZ
Dieser Einspruch wird nicht anerkannt . mit dem Hinweis bei nichtzahlung geht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft .

Welche Kosten können dort noch dazu kommen ? , wenn die Staatsanwaltschaft ebenso den Einspruch
nicht anerkennt ?

Gibt es Regeln über anbringen bzw. anzahl von Beschilderungen wenn anschließend der Blitzkasten ( die Verkehrsüberwachung ) folgt ?

Ich freue mich auf Eure Hilfe .
gruß!

zuerst eine Verwahrnung 15,–euro wegen der
Ordnungswidrigkeit ( 10 km zu schnell in der 30 ziger
Zone )

Hallo,

so ein Raser aber auch.

Erklärt : nur ein einziges Schild , nicht
gesehen !!.

Da Fährlässigkeit vorgeworfen wird ist der Vorwurf schon richtig.

Dann kam der Bußgeldbescheid , aus 15,-- wurden 38,50 euro

Da kamen zu der Verwarnung noch 20€ Verwaltungsgebühr +3,50€ Porto dazu

Dagegen Einspruch eingelegt mit der gleichen Erklärung "
nur ein einziges Schild übersehen , und dies ist , v i e
l zu hoch !angebracht .

Müsste man mal bildlich sehen, konnte es erkannt werden sind die Chancen ganz schlecht.

Ca. 80 -100 meter dahinter der
BLITZ

Auch das ist legitim.

Dieser Einspruch wird nicht anerkannt . mit dem Hinweis
bei nichtzahlung geht das Verfahren an die
Staatsanwaltschaft .

Richtig, dann geht es ans Gericht, dann entscheidet der Richter. Entweder in einer Verhandlung oder nach Aktenlage.

Welche Kosten können dort noch dazu kommen ? , wenn die
Staatsanwaltschaft ebenso den Einspruch
nicht anerkennt ?

Die Staatsanwaltschaft kann einstellen, entscheiden muss ein Richter. Die Kosten halten sich im Rahmen, unter 50€ wenn eingestellt oder der Vorwurf bestätigt wird. Dafür fallen die 23,50€ Verwaltung Porto weg. Möglicherweise kommen noch Zeugengelder dazu. Allerdings kann sogar noch in der Verhandlung der Einspruch zurückgezogen werden.

Gibt es Regeln über anbringen bzw. anzahl von
Beschilderungen wenn anschließend der Blitzkasten ( die
Verkehrsüberwachung ) folgt ?

Regeln gibt es schon, aber die werden hier wohl leider nicht helfen. Und die Richtlinen die es früher gab bezüglich des Blitzdings gibt es leider nicht mehr.

Ich freue mich auf Eure Hilfe .

Wenn ich helfen könnte würde ich es tun. Imho bleibt nur zahlen, ob mit oder ohne Urteil. Mit Urteil hätte man den Vorteil, mal selber eine Verhandlung erlebt zu haben. Man gönnt sich ja sonst nichts. So für die Zukunft, falls mal was ernsteres kommt, hat man schon etwas Erfahrung.

Gruß

Nostra

zuerst eine Verwahrnung 15,–euro wegen der
Ordnungswidrigkeit ( 10 km zu schnell in der 30 ziger
Zone ) Erklärt : nur ein einziges Schild , nicht
gesehen !!.

Tja, dumm.
Das Verwarnungsgeld entspricht dem Regelsatz für eine irrtümlich begangene/fahrlässige Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit.

Der „Widerspruch“ ist keiner gewesen! Man hat genau das zugegeben, was einem vorgeworfen wird.

Nichts Juristisches, dafür praxistauglich
Guten Abend!

zuerst eine Verwahrnung 15,–euro wegen der
Ordnungswidrigkeit

Wer sich mit Kleinkram nicht ewig beschäftigen will, bezahlt solchen Pippifax grundsätzlich sofort.

Dann kam der Bußgeldbescheid, aus 15,-- wurden 38,50 euro

Und immer noch ist es Kleinkram. Also bezahlen und gut ist’s.

Dagegen Einspruch eingelegt…

Wer das Risiko und Zeitfallen liebt, Spaß daran hat, sich mit jeder ollen Kamelle über Monate immer und immer wieder zu beschäftigen, zettelt wegen solchem Mist einen Streit an, der vor Gericht landen kann. Dann dort noch uneinsichtiges Auftreten, eine unbedachte Bemerkung und der vom vorangegangenen Viertelstundentermin angenervte Richter sinniert, ob hier nicht auch ein Fall vorliegt, wo man sich fragen muss, ob jemand zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Immerhin Tempo-30-Zone… Schild nicht gesehen… lassen wir den Delinquenten doch mal genauer untersuchen…

Ginge es um hundert- oder tausendfach höhere Beträge bei tatsächlich unklarer Lage, aber Manno, doch nicht bei 15 € und auch nicht bei 38,50. Sowas wird bezahlt, aber deshalb doch kein Fass aufgemacht!

Gruß
Wolfgang