Bußgeld erzwingungshaft zahlungsunfähig

Ich habe hier nicht gejammert, sondern um einen Rat ersucht.

Wieviel 150.- Euro sind, muß man mir auch nicht erklären, das war auch nicht die Frage.

Einen Einspruch kann man gegen jede behördliche Entscheidung (Bescheid) einlegen.

Wir sprechen nicht vom Strafrecht, sondern von einer Ordnungswidrigkeit. Geldstrafe und Bußgeld sind zwei verschiedene Stiefel.

Nachdem ich hier keine qualifizierte Antwort, sondern hauptsächlich schulmeisterliche Anschuldigungen (wie Du ja selbst feststellen konntest) erhalten habe, habe ich nun selbst eine Möglichkeit gefunden, die ich hier allerdings a.o.G. nicht an die große Glocke hängen möchte.

Wenn es Dich interessiert, dann schreibe mich privat an, ich werde Dir die Möglichkeit nennen.

Gruß

Ich möchte Dir insofern Recht geben, der Eine fährt ein Auto aus Vergnügen, der Andere benötigt aus gesundheitlichen Gründen ein Auto, wel er ansonsten noch nicht mal seinen Arzt besuchen, oder Einkäufe erledigen kann.

Auf dem Land fährt weder eine Straßenbahn, noch U-Bahn, auch der Busverkehr wird um 18.00-19.00 Uhr eingestellt.

Natürlich kann man Verkehrsübertretungen vermeiden, sie können nun aber mal unbeabsichtigt passieren.

Für einen gehbehinderterten Menschen erübrigt sich die Frage, ob er zu Fuß gehen soll, oder nicht. Er kann ganz einfach nicht. Was dann?

Mitfahrzentrale kann ja auch nicht die Lösung sein, denn ich weiß nicht Tage zuvor, wann mein Krankenhaus- oder Arzttermin genau beendet sein wird. Selbst wenn ich das wüßte, hätte ich z.B. am 12.09.2012 um 11.15 Uhr sicherlich keine Fahrer. Oder in der Apotheke, die Morgens mein Medikament nicht hat, das ich dann aber um 16.00 Uhr abholen könnte.

Was hat eine andere Fam. mit Kindern mit meiner Frage zu tun? Ich habe nach einer gesetzeskonformen Lösung meines Problems gefragt.

Bitte beim Thema bleiben.

Herr X ist wie bekannt, 80 % behindert u. gehbehindert und benötigt sein Auto für regelmäßige Arztbesuche, für Einkäufe u. andere notwendige Fahrten.

Der nächstew Bahnhof ist 17 km entfernr, der letzte Bus fährt etwa um 19.00 Uhr. Soll Herr X als Grundsicherungsempfänger mit dem Taxi fahren?

Herr X fährt einen 15 Jahre alten PKW mit 30% KfZ-Vers. Ist das Luxus?

Moin.

Was hat eine andere Fam. mit Kindern mit meiner Frage zu tun?

Es war der abgeleitete Beweis dafür, dass unser Staat eben den Besitz eines Autos für einen Luxus hält, den sich nur der leisten kann, der über die entsprechenden Mittel verfügt.

Ich verstehe ja vollkommen, dass die Person, um die es hier geht, ihr Auto gerne behalten möchte. Ich verstehe auch, dass man ein Bußgeld gerne vermeiden möchte. Ich verstehe nur die dahinter steckende Logik nicht ganz.

Denn wenn man einmal weiter denkt, dann hieße das, dass jemand, der ein Bußgeld nicht bezahlen kann, straffrei alle möglichen Verkehrsverstöße begehen kann, er kann nicht zahlen, fertig.
Das kann es ja wohl nicht sein.

Daneben weiß halt ein jeder der schon mal ein Auto besessen hat, dass da ein Betrag von einigen hundert Euro ganz schnell mal fällig werden kann.
Das sind im Prinzip eben wirklich nur 2 Tankfüllungen und der Betrag kann auch schon bei relativ kleinen Reparaturen leicht überschritten werden. Was also macht der Autobesitzer, wenn etwa die nächste TÜV-Abnahme fällig ist?

Da erscheint mir die Logik der Behörde: „Wenn du nicht zahlen kannst, musst du auf ein Auto verzichten!“, einfach klarer.

Ich habe nach einer gesetzeskonformen Lösung meines Problems
gefragt.

Bitte beim Thema bleiben.

Es gehört zum Thema, da bin ich mir ganz sicher.

Ich habe weiter unten geschrieben, was meiner Meinung nach, gesetzeskonform möglich ist. Aber scheinbar hast du ja bereits eine bessere Lösung gefunden.

mfg

Hi,

Zu erstens: Dass Herr X die Geschwindigkeit aus Unachtsamkeit
überschritten hat, ist ja unstrittig, das war auch nicht die
Frage. Ich erinnere, dies ist bei einem Autobahnübergang zur
Bundesstraße, bei der die Höchsgeschwindigkeit von unbegrenzt,
auf 80 km/h reduziert wurde, passiert. 119 km/h auf der
Autobahn ist ja nicht so ungewöhnlich, zumal weit und breit
kein anderes Fahrzeug in der Nähe war. (Morgens 4.30 Uhr)

Ja und? Zum einen hat man auch bei einer leeren Autobahn die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten, zum anderen ist eine Temporeduzierungen auch auf Autobahnen nicht ungewöhnlich. Außerdem hat man so zu fahren, das man Verkehrsschilder beachten kann, zudem werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen meist wiederholt.

Zu zweitens: Der Beklagte ist kein Sozialhilfeempfänger im
üblichen Sinn, sondern ein behinderter u. gehbehinderter
Rentner, der schon wegen der zahlreichen Arzt- und
Behandlungstermine, sowie für Einkäufe ein Auto benötigt.
Diese Fahrten werden weder von der KK noch von einer anderen
Behörde ermöglicht. Außerdem fahren öffentliche Verkehrsmittel
auf dem Land nur bis Abends 18.00 Uhr, dann ist Feierabend.

Um so umsichtiger sollte er eben auch fahren, gerade dann, wenn er auf seinen Führerschein nicht verzichten kann.

Heißt es dann, wenn man sich das Bußgeld nicht leisten kann und auf sein Fahrzeug angewiesen ist, kann man durch die Gegend brettern wie man lustig ist und keiner kann einem was? Merkwürdige Auffassung.

Der Fragesteller hat hier nicht um schlaue Sprüche, sondern um
einen gesetzeskonformen Rat gebeten.

Den hat er doch bekommen, nur zu passen scheint er ihm nicht.

Gruß
Tina

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Hi
ich les mir jetzt nicht alles durch, wenn also Wiederholungen, dann sorry.
Alllso
a) wenn jemand sich ein Auto leisten kann, dann sollte er auch in der Lage sein, die angefallenen Bußgelder zahlen zu können (Rechtsprechung)
b) auch jemandem, der nur Grundsicherung erhält, ist zuzumuten ein Bußgeld in Raten zu zahlen (Rechtsprechung) - darauf wird aber auch schon im BG hingewiesen.
c) wer absolut meint, die Bußgelder nicht zahlen zu können, sollte gefälligst so fahren, dass keine Bußgelder anfallen (meine Meinung)
d) die E-Haft entbindet nicht von der Zahlungspflicht - allerdings gibt es danach kein Zwangsmittel mehr - außer der Behörde erfährt innerhalb der Vollstreckungsverjährung, dass Geld zu holen ist.

Gruß
HaWeThie

(wieso glauben sooo viele Behinderte, dass die alle Vorteile genießen können und sogar vor Strafen gefeit sind - eigene Erfahrung aus jahrelanger Tätigkeit in einer BG-Stelle)