Bußgeld erzwingungshaft zahlungsunfähig

Herr X ist behindert, GdB 80 % mit MZ „G“). Vor kurzem wurde Herr X bei einer Autobahnausfahrt mit 119 km/h (erlaubt 80 km/h) geblitzt. Herr X erhielt einen Bußgeldbescheid über ca. 150.- Euro u. 3 Punkte. Dieser Bußgeldbetrag ist mehr als die Hälfte des Betrages, das Herr X monatl. zum Leben zur Verfügung hat.
Herr X bezieht nur EU-Rente mit ergänzender Grundsicherung, ist somit zahlungsunfähig. Er hat nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Bußgeldbehörde auf deren Anraten hin, gegen den Bescheid Einspuch erhoben und die Zahlungsunfähigkeit durch Vorlegen entsprechender Bescheide nachgewießen.
Dieser Einspruch wurde nun abgelehnt und mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft gedroht.

Frage:
Kann bei nachgewießener Zahlungsunfähigkeit ein Bußgeld angeordnet u. vollstreckt werden? Ich denke da an §§ 95 Abs. 2 OWIG.

Darf eine Behörde mit der Staatsanwaltschaft drohen, Herr X fühlt sich dadurch bedroht. Die Staatsanwaltschaft ist eine Strafverfolgungsbehörde, doch Armut wegen Krankheit ist keine Straftat.

Wer weiß Rat?

Hallo !

Was soll denn das Gejammere ?

Bedeutet es im Umkehrschluss,zahlungsunfähige können Verkehrsübertretungen machen ohne Risiko,weil man es angeblich nicht eintreiben kann ?

150 € sind 2 durchschnittliche Tankfüllungen,für die ja trotz knapper Kasse Geld da zu sein scheint.

Wieso Einspruch einlegen ?
Gegen den Bescheid ja wohl nicht. Man sollte lieber einen Ratenplan vereinbaren(es zumindest versuchen). 3 Monate je 50 € müssen drin sein,weniger wird nicht gehen.

Im Strafrecht heisst es ja " 150 €,ersatzweise 5 Tage Ordnungshaft".
Zahlen oder absitzen,man kann es sich nicht aussuchen,aber es kann darauf hinaus laufen,wenn man sich außer Stande sieht es zu bezahlen.

MfG
duck313

Hallo

Ich weiß nicht, vielleicht ist Staatsanwaltschaft gar nicht so schlecht, weil da ja die Strafe an das Einkommen angepasst ist, da gibt es ja Tagessätze.

Das soll aber kein Rat sein, nur so ein Gedanke. Die Bußgeldbehörden gehen stur ihren Weg ohne Sinn und Verstand und ohne zu schauen, was sie anrichten. Es ist manchmal wirklich schrecklich.

Viele Grüße

Hallo

Bedeutet es im Umkehrschluss,zahlungsunfähige können Verkehrsübertretungen machen ohne Risiko,weil man es angeblich nicht eintreiben kann ?

Red keinen Stuss, 150 Euro sind für manche nichts, für manche sehr viel. Bußgelder könnten theoretisch ebenso wie Geldstrafen an die wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst werden.

MfG

Ich weiß nicht, vielleicht ist Staatsanwaltschaft gar nicht so schlecht,

oder vielleicht doch.

Hier ist der Fall diskutiert worden:
http://www.juraforum.de/forum/strafrecht-strafprozes…

Hallo,

nur hat leider Duck mit seinem Beitrag keinen Stuss erzählt.
Die Höhe eines Bussgeldes ist doch nicht nach dem Einkommen verhandelbar,die Abgeltung wie beschrieben schon.
Die Bussgeldstellen lassen auf jeden Fall mit sich reden,wenn die
Nettigkeiten gewahrt werden.
Ansonsten müssten wohl die Gesetze umgeschrieben werden.

LG Bollfried

PS:Für mich wären 150€ auch eine Menge Geld.

Ich habe hier eigentlich seriöse Antworten erwartet und keine polemischen Umkehrschlüsse. Inzwischen habe ich selbst eine Lösung gefunden und zwar ohne wer-weiß-was.

Herr X hat der Bußgeldstelle gegenüber freundlich reagiert und ist den Anweisungen/Forderungen Derselben auch nachgekommen. Allerdings war man dort der Meinung, Herr X könne das BG trotz nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit bezahlen.

Inzwischen habe ich selbst eine Lösung gefunden

Die würde mich mal interessieren. Oder ist es eine reine private Lösung, die nichts mit den Ämtern zu tun hat?

Vielleicht war man dort ja der Meinung, dass jemand, der ein Auto halten kann, auch entsprechendes Bußgeld zahlen kann.

Versteh mich recht, auch ich finde Bußgelder, der eine zahlt sie aus der Portokasse, für den anderen bedeuten sie einen Einschnitt im Lebensstandard, äußerst ungerecht sind.

Aber, erstens kann man sie vermeiden und zweitens zählt ein Auto eben nicht automatisch zum Lebensstanard eines Sozialhilfeempfängers.

Das Leben ist ungerecht!
Ich hätte auch gern eine Segelyacht und kann sie mir nicht leisten.

Gruß, Nemo.

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Hallo

Aber, erstens kann man sie vermeiden

Manchmal nicht. Man kann ja nicht immer auf den Tacho starren, wenn man fährt, das wäre doch zu gefährlich.

und zweitens zählt ein Auto eben nicht automatisch zum Lebensstandard eines Sozialhilfeempfängers.

Soll der dann immer nur zu Fuß gehen?
Die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu teuer, besonders wenn man mal öfters die Stadtgrenze überschreiten will. Mit einem guten kleinen energiesparenden gebrauchten Auto, eine hohe SFK vorausgesetzt, ist man billiger dran (als Familie auf jeden Fall, als Einzelperson vielleicht, aber da kann man ja per Mitfahrzentrale ggf. noch jemanden mitnehmen und sich die Kosten teilen).

Von der Unverschämtheit der Verkehrsbetriebe mal abgesehen, dass man sofort Strafe zahlen muss, wenn man falsch informiert war, aber unterwegs keine Möglichkeit hat, sich zu informieren.

Viele Grüße

Hi,

Aber, erstens kann man sie vermeiden

Manchmal nicht. Man kann ja nicht immer auf den Tacho starren,
wenn man fährt, das wäre doch zu gefährlich.

ach komm. Das man 10 km/h drüber nicht merkt, lass ich mir durchaus eingehen, aber 40 km/h merkt man deutlich. Es ist ein Unterschied ob ich 80 oder knapp 120 km/h fahre.

und zweitens zählt ein Auto eben nicht automatisch zum Lebensstandard eines Sozialhilfeempfängers.

Soll der dann immer nur zu Fuß gehen?

Das hat doch mit dem was Nemo schrieb nichts zu tun. Man muß sich ein Auto leisten können und viele Sozialhilfeempfänger können das nicht. Übrigens auch viele Arbeitnehmer nicht. Ich kenne viele, die vermehrt mit den Öffentlichen oder mit dem Rad fahren. Strom, Benzin etc. alles wird teurer und irgendwo muß man ja sparen.

Die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu teuer, besonders wenn
man mal öfters die Stadtgrenze überschreiten will. Mit einem
guten kleinen energiesparenden gebrauchten Auto, eine hohe SFK
vorausgesetzt, ist man billiger dran (als Familie auf jeden
Fall, als Einzelperson vielleicht, aber da kann man ja per
Mitfahrzentrale ggf. noch jemanden mitnehmen und sich die
Kosten teilen).

Aha, könntest Du mir das mal vorrechnen. Es mag so scheinen, aber wenn man den Verschleiß, Reparaturen etc. dazurechnet, dann kann ich mir nicht vorstellen, das Autofahren billiger wäre, als eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Von der Unverschämtheit der Verkehrsbetriebe mal abgesehen,
dass man sofort Strafe zahlen muss, wenn man falsch informiert
war, aber unterwegs keine Möglichkeit hat, sich zu
informieren.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, alte Juristenregel, die nicht nur im Verkehr gilt…

Gruß
Tina

Hi

Zu erstens: Dass Herr X die Geschwindigkeit aus Unachtsamkeit überschritten hat, ist ja unstrittig, das war auch nicht die Frage. Ich erinnere, dies ist bei einem Autobahnübergang zur Bundesstraße, bei der die Höchsgeschwindigkeit von unbegrenzt, auf 80 km/h reduziert wurde, passiert. 119 km/h auf der Autobahn ist ja nicht so ungewöhnlich, zumal weit und breit kein anderes Fahrzeug in der Nähe war. (Morgens 4.30 Uhr)

Zu zweitens: Der Beklagte ist kein Sozialhilfeempfänger im üblichen Sinn, sondern ein behinderter u. gehbehinderter Rentner, der schon wegen der zahlreichen Arzt- und Behandlungstermine, sowie für Einkäufe ein Auto benötigt. Diese Fahrten werden weder von der KK noch von einer anderen Behörde ermöglicht. Außerdem fahren öffentliche Verkehrsmittel auf dem Land nur bis Abends 18.00 Uhr, dann ist Feierabend.

Der Fragesteller hat hier nicht um schlaue Sprüche, sondern um einen gesetzeskonformen Rat gebeten.

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Ich kenne und kannte Familien mit 3 oder 4 Kindern, die sich, weil unverschuldet in Not (Arbeitslosigkeit) geraten, einfach kein Auto mehr leisten konnten.

Da wurde auch nicht gefragt, ob denn ein Auto eventuell nötig und vielleicht sogar billiger sei, als öffentliche Verkehrsmittel.

Wer ein Auto nicht bezahlen kann, der hat eben keins und muss sehen, wie er zurecht kommt.

Das Leben ist ungerecht, ich sagte es schon.

Und wenn dieser Herr x noch ein wenig schneller gefahren wäre, dann hätte er eventuell Führerscheinentzug gekriegt und auch da hätte niemand gefragt, ob er den Führerschein nun braucht oder nicht.

Gruß, Nemo.

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Da wurde auch nicht gefragt, …

Dass da keiner nach fragt, das weiß ich auch. Es ging mir mehr oder weniger um die Aussage, Auto eben nicht automatisch zum Lebensstanard eines Sozialhilfeempfängers, was in meinen Ohren so klingt, ein Auto sei ein Luxus, was einfach nicht immer so ist. Für mich stellt Bahn fahren einen Luxus dar (z. B.).

ob denn ein Auto eventuell nötig und vielleicht sogar billiger sei, als öffentliche Verkehrsmittel.

Es kommt natürlich sehr darauf an, was da billiger ist. Eine hohe SFK gehört unbedingt dazu, und dann kommt es natürlich drauf an, wie günstig die öffentlichen Verkehrmittel da sind und viele andere Dinge.

Viele Grüße

Hallo

D Mit einem guten kleinen energiesparenden gebrauchten Auto, eine hohe SFK vorausgesetzt, ist man billiger dran …

Aha, könntest Du mir das mal vorrechnen. Es mag so scheinen, aber wenn man den Verschleiß, Reparaturen etc. dazurechnet,

Das ist eine ziemlich aufwändige Rechnung. Die habe ich mal gemacht, als ich mir überlegte, ein neues Auto, oder Bus/Bahn, mit den ganzen Fahrten, die wir tatsächlich immer so machten. Allerdings ist die Konstellation betr. Öffentliche bei uns wirklich sehr ungünstig.*) Ich bin ganz klar zum Ergebnis gekommen, dass Auto günstiger ist, und natürlich war der Anschaffungspreis, TÜV und auch einige Reparaturen berücksichtigt.

Natürlich nur ein gebrauchter günstiger Wagen, und ein bisschen Glück mit den Reparaturen muss man auch haben, hatte ich aber.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, alte Juristenregel, die nicht nur im Verkehr gilt…

Es geht hier aber nicht um Straftaten, wo man sich vielleicht noch selber herleiten kann, was verboten sein müsste und was nicht, es geht um die AGB eines öffentlichen Dienstleistungsunternehmens, die man sich eben nicht selber denken kann. Es gibt auch kein Gesetzbuch darüber, wo man nachschauen kann. Es gibt auch niemanden, den man fragen kann. Ich finde das so unverschämt, dass ich lieber aufhöre zu schreiben.

MfG

Hallo,

Ich erinnere, dies ist bei einem Autobahnübergang zur
Bundesstraße, bei der die Höchsgeschwindigkeit von unbegrenzt,
auf 80 km/h reduziert wurde
, passiert. 119 km/h auf der
Autobahn ist ja nicht so ungewöhnlich, zumal weit und breit
kein anderes Fahrzeug in der Nähe war. (Morgens 4.30 Uhr)

wo auf einer dt. Autobahn kommt nach „unbegrenzt“ als nächstes das 80er-Schild?

Da hat der Autofahrer schlichtweg das 130er- und das 100er-Schild übersehen (oder nicht beachtet).

Der Fragesteller hat hier nicht um schlaue Sprüche, sondern um
einen gesetzeskonformen Rat gebeten.

Wer sich’s leisten kann oder leisten „will“, fährt schneller als erlaubt.
Wer nicht, hält sich an die Regeln. Das kostet nix.

Gruß

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Moin.

Wird eine Geldbuße nicht bezahlt, kann die zuständige Verwaltungsbehörde beim zuständigen Gericht Erzwingungshaft beantragen. Die Erzwingungshaft kann nur einmal für jede verwirkte Buße angeordnet werden und darf maximal sechs Wochen dauern. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Bei Zahlungsunfähigkeit ruht die Vollstreckung.

Kopie aus http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld

Freilich sollte sich Herr X dabei eventuell fragen, welche Zusatzkosten auf ihn zukommen und inwieweit ein Auto zum pfändbaren Vermögen zählt.

Es gibt beim Amtsgericht sog. Rechtspfleger, bei denen man sich unendgeltlich Auskunft holen kann, was man in konkreten Fällen eventuell zu erwarten hat. Zumindest in NRW, wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich leider nicht. (Ein Anruf bringt einen weiter.)

mfg

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Es kommt natürlich sehr darauf an, was da billiger ist. Eine
hohe SFK gehört unbedingt dazu, und dann kommt es natürlich
drauf an, wie günstig die öffentlichen Verkehrmittel da sind
und viele andere Dinge.

Moin.

Autofahrer die rechnen, vergessen gerne Einiges. :smile:
Z.B. all die kleinen Reparaturen, die man halt mal eben so bezahlt.
Oder die alle zwei Jahre anfallenden TÜV-Gebühren. Und eine hohe SFK muss man sich halt auch erstmal verdienen.

Dass die ständigen Unannehmlichkeiten die man mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor allem im Nahverkehr hat, im Gegensatz zum Luxus des eigenen Autos, viel zu hoch bezahlt werden müssen, ist schon klar.

Das Auto ist ein großer Teil der persönlichen Freiheit, die ein jeder haben sollte. Ich möchte nicht darauf verzichten.

Gruß, Nemo.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft eine Bußgeldsache bearbeiten würde, denn eine Ordnungswidrigkeit ist ja keine Straftat. Die Staatsanwaltschaft ist aber eine Strafverfolgungsbehörde.