Mein Sohn hat mein Fahrzeug benutzt und ein Knöllchen
bekommen. Ich habe als Halter den Bescheid bekommen und geantwortet dass ich zur fraglichen Zeit nachweißlich nicht gefahren bin. Kann ich die Aussage verweigern wer tatsächlich gefahren ist oder bringt das nichts und wie kann ich bestraft werden
Hallo,
da beim Falschparken regelmäßig das Problem auftreten kann, dass der wahre Fahrer nicht ermittelt werden kann, gilt der Grundsatz der Halterhaftung.
Demnach kann gegenüber dem Halter, also Ihnen, das Verwarngeld ausgesprochen werden.
Maximal ist bei Parkverstößen eine Verwarnung bis zu 35€ möglich. Der Bescheid enthält dann weder Gebühren für die Verwaltung, noch Auslagenkosten, die z.B. durch die Zustellung entstehen. Man muss also wirklich maximal 35€ bezahlen und die Sache ist erledigt. Punkte werden bei einmaligen Verstößen nicht erteilt. Um einen Bußgeldbescheid mit Punkten zu bekommen, müsste man schon sehr oft an falscher Stelle parken.
Also keine Sorge! Im Regelfall sind es bei einem „normalen“ Parkverstoß nicht mal die angesprochenen 35€ fällig. Meist ist es weniger.
Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfühgung. Eine Haftung meinerseits für die erbrachten Informationen ist ausgeschlossen.
MfG Saxony88
Hallo,
bei Halte- und Parkverbotssachen haftet der Halter des Fahrzeuges von Gesetzes wegen, so dass es auf die Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, nicht ankommt. In solchen geringfügigen Sachen sollte man das Verwarnungsgeld bezahlen, da alles andere wesentlich teurer wird.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
Sie mussen nichts aussagen und Ihnen kann auch nichts passieren, Sie haben ja nichts getan. Wenn Ihr Sohn geblitzt wurde und er auf diesem Bild zu erkennen ist, wird die Polizei oder die Behörde nachforschungen betreiben… spätestens dann wernen die auf Ihren Sohn stossen, sollte Ihr Sohn nicht mehr bei Ihnen wohnen, hat er sehr gute Karten nicht erwischt zu werden, denn Ihn müssen Sie erst einmal finden.
Viel Erfolg und keine Angst, kann wirklich NICHTS passieren.
Gruß
EGOWiG und damit auch OWiG ist in Deutschland aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm
Bußgeldbescheide werfe ich weg, danach kommt nix mehr.
Also ganz entspannt weiterfahren und kein Geld rausgeben.
Sollte ein Vollstreckungsbescheid kommen - Widerspruch wegen Nichtigkeit einlegen.