Bußgeld Falschparken

Hallo,
angenommen, jemand parkt, da es keine Parkplätze gibt, regelmäßig für längere Zeit im Parkverbot - Parkuhr -, und und ist der Meinung, am günstigsten sei es, keinen Parkschein zu ziehen und die 5 EUR pro Tag zu bezahlen.
Gibt es bei häufigeren Verstößen eine Strafverschärfung aufgrund eines „Wiederholungstäters“ oder bleibt es bei den 5 EUR regelmäßig?

Grüße Alex

Gibt es bei häufigeren Verstößen eine Strafverschärfung
aufgrund eines „Wiederholungstäters“ oder bleibt es bei den 5
EUR regelmäßig?

Bei Google hab ich z.B. das hier gefunden: http://www.steve-brodniewicz.de/Gut-zu-Wissen-Verkeh…

Da steht unter Punkt 7, auch wenn es dabei um die MPU geht: „Die Wiederholung der Verstöße in dem kurzem Zeitraum zeige, dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle. (VG München, DAR 07, 167)“

Da ging es wohl um jemanden, der in kurzer Zeit mehrmals die Geschwindigkeit überschritten hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das auch auf Falschparken anwenden lässt, denn immerhin ist das ja keine Art, sowas zu machen!

Gruß,
-Efchen

Hallo,
angenommen, jemand parkt, da es keine Parkplätze gibt,
regelmäßig für längere Zeit im Parkverbot - Parkuhr -, und
und ist der Meinung, am günstigsten sei es, keinen Parkschein
zu ziehen und die 5 EUR pro Tag zu bezahlen.
Gibt es bei häufigeren Verstößen eine Strafverschärfung
aufgrund eines „Wiederholungstäters“ oder bleibt es bei den 5
EUR regelmäßig?

Ich meine mich an ein Fall zu erinnern bei dem einem notorischen Falschparker die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wie in der anderen Antwort mit der Begründung, dass der Fahrer nicht in der Lage ist, sich an die geltenden Regeln zu halten.
Zuerst gibt es eine Erhöhung der Strafe z.B. von 5 auf 10€ (hatten wir in einer Kleintransportefirma öfter mal), dann kann das Strafmaß weiter steigen, wie das dann funktioniert weiß ich nicht.
Irgendwann wird es ja von einer Ordnungswidrigkeit zur ?Straftat?

Gruß

Karsten

Gilt für alle Delikte, also auch beim Parkverbot. Der Gesetzgeber kann vorher das Strafmaß erhöhen und dich damit vorwarnen.
Ich würde es nicht riskieren.
Werner

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