Bußgeld für Arbeitslose?

Meine Partnerin (arbeitslos) hat ihre Nebentätigkeit (Aushilfsverkäuferin) nicht rechtzeitig dem Arbeitsamt angezeigt. Nun droht das Arbeitsamt mit einem Ermittlungsverfahren + Ordnungs-widrigkeit = Bußgeld.

Wer hat Erfahrungen mit der Verhängung von Bußgeldern durch das Arbeitsamt ?

Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Antwort !!!

Hallo Hartmut, ohne dir in irgend einer Weise zu nahe kommen zu wollen: Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.

Wenn deine Gute durch eine Tätigkeit Einnahmen und obendrein noch ALU bezieht, würden sich die, und das ist wohl mehr als billig, AA - Bezüge um einen gewissen Betrag verringern. Da sie ihrer diesbezüglichen Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist, muss sie wohl oder übel die Konsequenzen tragen. Wenn sie sich zutraut, eigenunternehmerisch tätig zu sein, ist ihr auch zuzumuten, sich über gültige Notwendigkeiten Kenntnis zu verschaffen.

HM
PS: Ich beziehe meine Äußerungen auf deine Überschrift, aus ihr könnte hervorgehen, dass du eine Praxis missbilligst, nach der Arbeitslosigkeit vor Strafe schützen würde.

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Hallo Harmut,

Meine Partnerin (arbeitslos) hat ihre Nebentätigkeit
(Aushilfsverkäuferin) nicht rechtzeitig dem Arbeitsamt
angezeigt.

Was heißt nicht rechtzeitig? 4 Wochen später oder 1 Jahr später?
Bei vier Wochen bis drei Monaten kann man versuchen, den zuständigen Sachbearbeiter zu beschwichtigen. So unter dem Motto: " Ich dachte der Arbeitgeber meldet dass, als dann keine Bescheid vom AA kam habe ich die Nebentätigkeit noch einmal von mir aus gemeldet."

Nun droht das Arbeitsamt mit einem
Ermittlungsverfahren + Ordnungs-widrigkeit = Bußgeld.

Droht das Arbeitsamt oder der Sachbearbeiter mit einem Ermittlungsverfahren? Haben sie ein Brief gesandt, indem sie ein Verfahren ankündigen? Wenn der Sachbearbeiter etwas genervt gedroht hat, dann ist Polen noch nicht verloren.

Wer hat Erfahrungen mit der Verhängung von Bußgeldern durch
das Arbeitsamt ?

Wird ein Bußgeld verhängt, wird es in Raten von der „Stütze“ abgezogen. Sollte Deine Partnerin zwischenzeitlich wieder voll berufstätig sein gibt es eine Rechnung, die man aber in der Regel auch abstottern kann. In beiden Fällen wird allerdings auch das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld zurückgefordert/einbehalten.

Ich habe die Erfahrung gemacht, das die Leute beim AA sehr wohl zwischen Trotteligkeit und Betrugsabsicht unterscheiden können.

Gruß
Jürgen
http://www.ramblinbluesband.de

Bei mir hat sich das damals um eine Woche überschnitten.
ich mußte eine kurze Stellungnahme schreiben und dann den vom AA errechneten betrag zurückzahlen.

Wenn das aber über einen längeren Zeitraum und in einem höheren Maße geschieht, weiß ich nicht wie das AA das handhabt. Wenn grober Vorsatz nachgewiesen wird bzw. das mit Absicht nicht gemeldet wurde, dann wird da einiges auf euch zukommen.