Bußgeld für das Füttern wilder Tiere

Huhu!
Ich möchte gar nicht über den biologischen Sinn / Unsinn des Fütterns von Wildvögeln diskutieren, denn das ist ja ein eigenes Thema.
Mir geht es lediglich um die juristische Seite. Meine Kommune hat dafür ein Bußgeld von 10 € vorgesehen. Nun frage ich mich, ob die Kommune das überhaupt darf. Ich habe mal ein Urteil von einem AG oder LG gefunden, wo ein Nachbar geklagt hatte, dass sein über ihm wohnende Nachbar Tauben fütterte, die dann den Balkon des Klägers mit Kot beschmutzten. Das Gericht wies die Klage ab und sagte, der Kläger müsse das tolerieren. (Ohne Gewähr, aus meiner Erinnerung)
Nun sind das ja zwei verschiedene Dinge.

  1. Füttern in der Öffentlichkeit, z.B. Enten am Teich.
  2. Füttern auf dem Balkon/Garten, z.B. mittels Meisenknödeln im Winter.
    Ich denke, da werden die Rechtslagen auch verschiedene sein.

Also, wie sieht es da aus, ist meine Kommune überhaupt berechtigt, das zu untersagen? Wenn ja, kann sie das nur in der Öffentlichkeit oder auch auf meinem Balkon? Es heißt bei uns nämlich nur allgemein: „Füttern von Wildvögeln: 10 € Bußgeld.“

Vielen Dank & Gruß

Hallo!

Darf sie sicher so erheben. Behörden erlassen sehr selten unzulässige Anordnungen, die haben nämlich Juristen in der Verwaltung.

Man muss sich den Sinn überlegen, warum Gemeinde es untersagen will. Was steckt dahinter ?
Es geht um die Verschmutzung durch Futterreste und die Verunreinigungen durch die Massenansammlung der Tiere(Vögel) auf Wegen und Plätzen, in Ufernähe ,das damit verbundene Anlocken von Ratten usw. Und Schmutz und Futterreste(Schalen)muss die Gemeinde wieder beseitigen lassen.

Deshalb untersagt sie es mit einem Verwarnungsgeld.

Auf dem Hausbalkon kann sie es nicht. Hier wäre auch der angeführte Grund nicht tragend, denn hier ist Grundeigentümer für den Dreck verantwortlich. Er muss sich kümmern, auch wenn ein Mieter so den Unterbalkon mit verunreinigt.

Ist Balkon über öffentlichem Grund(Stadthaus),dann würde Verordnung wieder greifen.
Denn der Dreck liegt ja wieder unten auf Bürgersteig.

MfG
duck313

Hi,

auch stellt sich die Frage womit gefüttert wird. Es gibt viele die die Tiere mit Brot füttern. Davon bekommen sie Durchfall und werden krank. Außerdem verlieren sie die Fähigkeit sich selbstständig ausreichend zu ernähren.

MFG

Das kommt auf die Kommune an. In einigen Orten ist das Füttern von Tauben verboten.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten…

http://www.abendblatt.de/hamburg/article179820/5000-…

http://www.sz-online.de/ratgeber/800-euro-strafe-fue…

Hallo,

Huhu!
Ich möchte gar nicht über den biologischen Sinn / Unsinn des
Fütterns von Wildvögeln diskutieren, denn das ist ja ein
eigenes Thema.
Mir geht es lediglich um die juristische Seite. Meine Kommune
hat dafür ein Bußgeld von 10 € vorgesehen. Nun frage ich mich,
ob die Kommune das überhaupt darf.

Nach meinem Kenntnisstand ist für Wildvögel immer noch die Forstbehörde zuständig, aber mit Sicherheit nicht die Kommunalverwaltung.

Gruß Merger

Hi,

auch stellt sich die Frage womit gefüttert wird.

Ist das für das Bußgeld wirklich relevant?

Grüsse
T.

Hallo!

Darf sie sicher so erheben. Behörden erlassen sehr selten
unzulässige Anordnungen, die haben nämlich Juristen in der
Verwaltung.

Man muss sich den Sinn überlegen, warum Gemeinde es untersagen will.

Ich finde überhaupt gar nicht, dass man sich den Sinn überlegen muss. Sonst liefe man manchmal nämlich Gefahr, schier zu verzweifeln. Es genügt völlig, sich an die Regeln zu halten, bei deren Verletzung ein Bußgeld droht

Was steckt dahinter ?

Ist das juristisch gesehen denn überhaupt von Belang?

[…]

Grüsse
T.