ich brauche mal einen Rat zu folgendem Sachverhalt:
mein Bruder hat seit Mitte letzten Jahres das Moped seines Kumpels übernommen mit dem - zu dem Zeitpunkt - aktuellen Nummernschild. Anfang diesen Jahres musste er wieder ein neues Nummernschild bei der Versicherung kaufen. Nun ist es so, mein Bruder arbeitet im Schichtdienst, hat also nicht ganz so viel Freizeit. Am ersten Tag, nachdem das neue Nummernschild hätte am Moped sein müssen, hatte mein Bruder noch das vom Vorjahr dran. Als er auf dem Nach-Hause-Weg von der Arbeit eine Polizeikontrolle sah, dachte er sich, er fährt direkt hin und meldet selbst, dass das Nummernschild einen Tag drüber ist. Angehalten hätten sie ihn ziemlich sicher. Also er fährt dahin und die nehmen alles auf und sagen er bekommt ein Bußgeldbeschied in den nächsten Wochen. So und nun der Hammer, vorige Woche kommt ein Schreiben mit einem Bußgeld in Höhe von 1200,00 EUR. Ist das denn überhaupt zulässig? Ich finde das maßlos übertrieben. Kann mir vielleicht irgendjemand einen Tip geben, ob ein Einspruch überhaupt lohnenswert ist oder wie wir uns sonst verhalten sollen?
Danke schon im Voraus!
Grüße Nelle
bist du sicher, dass es ein Bußgeld ist und kein Strafbefehl?
Dein Bruderherz hat nämlich eine Straftat (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) begangen.
Die Kennzeichen kann man übrigens einige Zeit vorher holen (dauert auch nur ein paar Minuten), so dass die Angabe „Keine Zeit wg. Schichtdienst“ imho nicht entlastet.
klingt eher nach Strafbefehl, und dies könnte positiv sein, denn Geldstrafen werden nach Tagessätzen und diese nach Leistungsfähigkeit berechnet, Bußgelder gehen immer pauschal. D.h. wenn das Einkommen die Tagessätze nicht hergibt, Rechtsmittel mit der Beschränkung auf die Höhe des Tagessatzes einlegen und aktuellen Gehaltsnachweis/außergewöhnliche Belastungen beifügen und sehen was passiert. Entweder Entscheidung im schriftlichen Verfahren (es gibt dann eine Neufestsetzung) oder mdl. Verhandlung vor Gericht zum gleichen Zweck.
Gruß vom Wiz
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Par. 6 des Pflichtversicherungsgesetzes sagt dazu Folgendes:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Wie du siehst können sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Daß kein Kumpel wenig Zeit hat und sich so nur schwer einen Versicherungsnachweis holen kann wird man wohl nicht gelten lassen. Vielmehr wird er sich anhören müssen dass er dann halt nicht hätte fahren dürfen.
Würde sich der Umstand, das er selbst zur Polizei hingefahren
ist, strafmildernd auswirken? Oder spielt das da keine Rolle?
die Idee deines Bruders selbst zu Polizei zu fahren war, sorry, ziemlich dumm. Sowas macht man nicht weil man da AUF JEDEN FALL gearscht ist. Ansonsten hat man zumindest die Chance davonzukommen, aber so MÜSSEN die Beamten handeln.
Warum hat er nicht einfach gewendet?
Stell dir vor die Polizei fragt dich ob du was getrunken hast, dann sagst du natürlich NEIN! Auch wenn du total betrunken bist, das ist egal.
Sowas wie Strafmilderung gibts vielleicht bei Steuerbetrug in der Größenordnung wie Banken das machen (Commerzbank…) weil sich das dann für den Staat rechnet oder vor Gericht wenn du „richtig heftige“ Straftaten begangen hast und die Beweislage schlecht war.
Ebenso Hallo, Nelle.
Stell Dir mal vor, Dein Bruder hätte mit seinem unversicherten Fahrzeug einen Unfall (evtl mit Personenschaden) verursacht. Wie sähen dann die Kosten aus, die er allein zu tragen hätte?
Es war bodenloser Leichtsinn von Deinem Bruder, sich mit einem unversichertem Fahrzeug im Verkehr zu bewegen!
Jochen