Hallo,
kann man für die selbe Sache mehrfach bestraft werden? Angenommen, man erhält 3x hintereinander innerhalb von 2 Monaten einen Strafzettel wegen der Überschreitung der HU/AU:
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Frage: Ist es entscheidend, ob die Bußgeldbescheide innerhalb eines gewissen Zeitraumes (z.B. eines Monats) ausgestellt werden?
z.B. 1.+2. Strafzettel Mitte und Ende eines Monats, 3. Strafzettel Anfang des folgenden Monats.
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Frage: Ist es entscheidend, wie die Ordnungswidrigkeit ausgelegt wird? z.B. 1. Strafzettel: (§29 Abs. 1,…), 2. Strafzettel: (§29 Abs. 2,…), 1. Strafzettel: (§29 Abs. 1, + §47a Abs. 1,7 …)
Das Problem ist immer gleich. Es geht um Überschreitung der HU/AU. Doch die festgestellte Ordnungswidrigkeit variiert leicht.
Freue mich über Antworten - vielen Dank
ina
Hallo,
im angenommenen Fall sind die Verwarnungen zulässig.
Man kann davon ausgehen, dass bei 3 Strafzetteln auch 3 diverse Personen diese ausgestellt haben. Und der Strafbestand ist ja immer noch vorhanden, da die HU/AU nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wäre es jedesmal dieselbe Person gewesen, dann hätte es schlimmer kommen können, nämlich dass das Fahrzeug sofort stillgelegt bzw. sichergestellt wird.
Ich weiß nicht inwiefern hier ein Netzwerk besteht, wo die „Politessen“ alle vorherigen Strafzettel abrufen können zwecks Abgleich, wage aber zu bezweifeln, dass es sowas gibt.
Grüsse
Hi
da es eine DauerOWi ist, kann jeder feststelltag geahndet werden.
da heutzutage fast jede Werkstatt AU/HU anbieten (ohne Termin) frage ich mich, wann der Halter denn endlich seinen Pflichten nachkommen will, um die Untersuchungen vornehmen zu lassen.
So langsam sieht es nach Vorsatz aus, der durchaush höher geahndet werden kann
Gruß
HaWeThie