Hallo zusammen,
Vor einem Jahr haben wir vor einem Kletterpark in Österreich geparkt. Der Parkplatz war für Gäste des Parks kostenlos benutzbar. Der Parkbesitzer hat uns allerdings nicht ausreichend informiert, wie mit dem Parkticket vorzugehen sein, somit lag bei der Kontrolle eines Polizisten kein Ticket im Auto.
Nach einem 3/4 Jahr bekam ich Post mit einem hohen Bußgeldbescheid von der österreichischen Finanzverwaltung mit dem Inhalt:
[…]Sollte das fehlende Parkticket, wie in den Rechtfertigungsgründen von Herrn ***, auf einen Fehler der Kletterparkmitarbeiter zurückzuführen sein, so müßte sich Herr *** zur Abklärung wohl mit den Betreibern dieses Kletterparks in Verbindung setzen. Dies hat jedoch keinen Einfluß auf die Ordnungstrafverfügung, die zu Recht gestellt worden ist und damit zu bezahlen war. […]
Da ich unseren Aufenthalt im Park gefilmt habe, liegt mir eine Videodatei mit dem richtigen Erstellungsdatum des Parks vor.
-Mit welchen Erwartungen sollte ich mich an den Kletterparkbetreiber wenden?
- worauf sollte ich im weiteren Schriftverkehr achten?
- wie sind meine grundsätzlichen Chancen auf einen Erlass des Bußgelds?
Vielen Dank für Ihren Ratschlag!
Mit freundlichen Grüßen,
dangertom
Ich würde dir raten, dem Parkbetreiber auf eine goodwill-Tour zu kommen.
Alles andere ist wohl aussichtslos.
Hallo !
Du hast nur die Möglichkeit dich mit dem Parkbesitzer in Verbindung zu setzen.Sende Ihm Kopien und erkläre Ihm den Sachverhalt.Ich glaube aber nicht,dass Er deine Strafe übernimmt.Von der Behörde hast Du keine Kulanz zu erwarten.Es ist so wie mit der Autobahn Vignette.Wenn Sie nicht sichtbar aufgeklebt ist ,zahlst Du,ob Du eine hast oder nicht.
Gruß Chrys
Hi Chrys vielen Dank nochmal!
Der Parkbetreiber hat schon geantwortet und wie zu erwarten, wird er das Bußgeld nicht übernehmen.
Viele Grüße
Als Nichtjurist fällt mir dazu nur folgendes ein:
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normaler Weise ist der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug bzw. für die ordnungsgemäße Abstellung verantwortlich - „Bringschuld“ („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“)
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anscheinend hast Du auf den Strafzettel, den höchstwahrscheinlich vorgefunden hast nicht reagiert, sonst wäre es jetzt nicht so teuer
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wenn Du nachweisen (???)kannst, dass der Parkbesitzer Euch falsch oder zu schlecht informiert hat, kannst Du vielleicht versuchen, das bei ihm einzuklagen. Aber das hat nichts mit der Polizei zu tun.
Hallo Bernhard,
Danke für die Hinweise!
zu 1) Wie beschrieben habe ich mich nicht genug aufgeklärt gefühlt. Der Park war noch ganz neu, vielleicht war denen die notwendige Optimierung der Vorgehensweise für Parkplatznutzer noch nicht bewußt.
zu 2) Der Strafzettel wurde bisher nicht erhöht. Es bleibt bei 36 Euro. Es dauerte nur so lange wegen Zwischenlagerung in einer anderen Stadt, bis er dann endlich bei mir angekommen ist.
zu 3) Danke für den Vorschlag, aber ich möchte keinen Streit mit dem Park anfangen. Ich hatte mir nur erhofft, dass die irgendwas bei der Finanzverwaltung bewirken können, wenn die meinen Videobeweis sehen. Beweise für Fehlverhalten des Mitarbeiters liegen mir nicht vor.
Vielen Dank für die Antworten an alle!!
Ich werde das Bußgeld einfach bezahlen.
Viele Grüße
Tut mir leid,
aber da musst du dir einen Anwalt nehmen oder einfach bezahlen! Das spart viel Zeit und Nerven!
Gruß
hoffentlich hat sich die Sache zu ihrer Zufriedenheit erledigt