bußgeld mobiltelefon

ich habe letztes jahr einen bußgeldbescheid bekommen, weil ich angeblich beim autofahren telefoniert oder das handy in der hand gehalten haben soll. war aber nicht so.

aus dem bescheid den ich dazu bekam…zur stellungnahme ging hervor, das sie mein autotyp nicht mal erkannt hatten…sie hatten nur das kennzeichen. weil er mich angeblich beim telefonieren gesehen hat, wo ich den polizist auf der autobahn überholt hatte. laut diesem schreiben geht ebenfalls hervor das es nur 1 zeugen gibt. ein polizist. und als zeugenaussage gab es nur den gesetzestext.die tat gab ich natürlich nicht zu, da ich diese auch nicht begangen habe. Ich hatte an diesem tag lediglich mein mobilteil des festnetztel. in der hand, da ich diese irgendwie wohl eingesteckt hatte. u. des akku von dem ding wurde schwach und daher hat es angefangen geräusche zu machen und ich habs halt aus der tasche geholt.

ich bekam trotz alldem den bußgeldbescheid. gegen diesen legte ich dann einspruch ein…nach vielem hin und her habe ich diese jahr endlich mal die zeugenaussage des polizisten von meinem anwalt bekommen.

und plötzlich gibt es 2 zeugen und der polizist hat tatsächlich als ich ihn überholt hatte gesehen das mein angebliches handy sogar eine kamera hatte. was man bei fast jedem handy zur zeit einfach mal schreiben kann. die aussage des polizisten wurde nach meiner stellungnahme geschrieben. die gesamte aussage des polizisten stimmt so überhaupt nicht. u. das mit der kamera is ja mal total lächerlich. der muss wahnsinns gute auge haben, wenn er in den paar sekunden, die ich neben denen war gesehen hat, das das angebliche handy eine kamera hatte.

was meint ihr hierzu?

Meinungen zählen nicht aber:
wie glaubwürdig ist jemand, der sagt, er hätte zufällig das Mobilteil seines Festnetzanschlusses dabei gehabt, das plötzlich Geräusche von sich gegeben hätte?
Zumal: mein Festnetzmobilteil meckert (gibt Geräusche ab) wenn ich außer Reichweite des Senders komme - also nach weniger als 300m.

Gruß
HaWeThie

Dazu kann ich nur sagen, wenn Sie ohnehin einen Anwalt haben, dann sollte der eigentlich wissen, was man eventuell tun kann. Aus meiner Sicht schaut es aber schlecht aus. Die Polizei sitzt da am längeren Hebel. Und die Erklärung mit dem Mobilteil des Festnetzes ist auch schwer glaubhaft. Da spricht die Lebenserfahrung doch sehr dagegen, auch wenn es vielleicht im Einzelfall auch unwahrscheinliche Situationen gibt.

ich wollte nur vorab schonmal wissen was ihr hier dazu sagt…und es ist tatsächlich so geschehen…wie meine aussage klingt weiss ich selber.

Hallo,
schwierige Situation. Wenn die Polizei bei ihrem Standpunkt und Zeugenaussagen bleiben, hast du wohl wenig Aussicht auf ERfolg. Nochmals dagegen argumentieren kann aber nicht schaden.
Berlinois

Soeine Sauerei. Das Beste ist natürlich ein Rechtsanwalt. Was meint der dazu ?. Der nuss Dir doch Aussagen machen können, wie Deine Chancen stehen.Hat die Polizei Bilder geschossen, wie du telefoniert hast ?

Dann hast Du natürlich keine Chance.
Ansonsten steht doch Aussage gegen Aussage.

Ich hoffe für Dich, dass sich hier noch viele melden und wünsche Dir viel Glück.

LG
Uli

Nochmals Einspruch einlegen und nochmals Deine Darstellung des Vorgangs angeben. Dann Antwort abwarten.
Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, erkundigen, ob die die Kosten eines Anwalts in diesem Fall übernehmen, dann einen einschalten.
Wenn keine RSV, dann mal überlegen, ob es sich lohnt (Höhe des Bussgeldes?)einen Rechtsstreit anzufangen, oder ob es günstiger wäre, einfach zu bezahlen.
Manchmal ist eine Aufrechnung Kosten/Ertrag vorteilhaft.
Viel Erfolg

bilder gibt es natürlich nicht. ich hab das polizeiauto ja auf der autobahn überholt, daher bin ich auch sehr verwundert wie viel der poliziat gesehen hat…also die sache mit der kamera am handy.ein überholvorgang dauert schließlich nicht ewig.

naja ich hab demnächst noch nen termin beim anwalt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da was rauskommt und dass Du zu Zahlungen verurteilt wirst.

Dem „netten“ Polizisten traue ich ja glatt noch zu, dass er gehört hat was Du gesprochen hättest und das beim
Überholvorgang. Das muss ein echtes Multitalent sein.

Viel Glück
Uli

Wie Sie schon selber festgestellt haben klingt Ihre seite der geschichte ziemlich unglaubwürdig.
Nach meiner Erfahrung wird jeder Richter auf Aussgae der Polizisten hin bei dieser Sachlage den Bußgeldbescheid bestätigen.
Mein Rat also: Zähne zusammenbeißen und zahlen.

Hallo,

wenn du schon - wie aus dem Text hervorgeht - einen Anwalt hast, warum fragst du nicht ihn, wie deine Chancen sind, dagegen vorzugehen?

mfG

Vorweg erstmal, ein bisschen mehr Bermühen um die Rechtschreibung und Grammatik, wäre sehr erleichternd für die Leser! Mal am Satzanfang groß geschrieben, mal klein. Dann rätseln wo nun Satzanfang- oder/und Ende ist - für ein „öffentliches“! Schreiben ist dies nicht gerade geeignet!

Wenn die zweite „Zeugenaussage“ NACH der eigenen Stellungnahme dem Beschuldigten offengelegt wird, dann ist es ein Formfehler und somit das Verfahren nicht rechtsmässig. Es ist also, ein Widerspruch ein zu legen. Wenngleich es schon sehr merkwürdig ist, dass man ein Haus-Mobiltelefon mit auf einer Fahrt nimmt.
Das wäre erklärbar, wenn man es z.B. zur Reparatur bringen würde.
Auch sehr unglaubwürdig, dass es in der Tasche „Lärm“ macht und deswegen heraus genommen wurde. In der Tasche ist es normalerweise ‚leiser‘.
Zumal, wie hoch muss man das Telefonteil gehalten haben, um es für Vorbeifahrende sichtbar zu machen?

Hallo Ivylein,
ich befürchte fast, dass Du auf Granit beißen wirst!
Zu zwei Zeugen kommt es weil die beiden im Fahrzeug sitzenden Beamten als Zeugen anzusehen sind (Also: zwei gegen einen)
Im Kfz ist die Benutzung eines Mobiltelefons, also nicht nur das Telefonieren (ohne Freisprech-Anlage) verboten und mit Bußgeld belegt. Damit soll verhindert werden, dass SMS, MMS oder E-Mails geschrieben werden, oder das Smartphone als Organizer verwendet wird. In Deinem Fall wird der Nachweis, dass es sich nicht um ein Smartphone oder Handy, sondern um ein Mobilteil eines schnurlosen Telefons gehandelt hat äußerst schwer fallen. Ich würde es nicht auf eine teure gerichtliche Entscheidung ankommen lassen!
Gruß

Hans

Hallo,
wenn Du viel Geld hast, kannst Du es ja weiter betreiben, nur schwierig, wenn Du keinen eigenen Zeugen hast.
Bei so einer Konstellation zieht man in der Regel immer den kürzeren - leider - und es ärgert.
MfG
KKl

ich habe letztes jahr einen bußgeldbescheid bekommen, weil ich
angeblich beim autofahren telefoniert oder das handy in der
hand gehalten haben soll. war aber nicht so.

aus dem bescheid den ich dazu bekam…zur stellungnahme ging
hervor, das sie mein autotyp nicht mal erkannt hatten…sie
hatten nur das kennzeichen. weil er mich angeblich beim
telefonieren gesehen hat, wo ich den polizist auf der autobahn
überholt hatte. laut diesem schreiben geht ebenfalls hervor
das es nur 1 zeugen gibt. ein polizist. und als zeugenaussage
gab es nur den gesetzestext.die tat gab ich natürlich nicht
zu, da ich diese nicht begangen habe. Ich hatte an diesem
tag mein mobilteil des festnetztel. in der hand, da
ich diese irgendwie wohl eingesteckt hatte. Das akku wurde schwach und daher hat es angefangen geräusche
zu machen und ich habs halt aus der tasche geholt.

ich bekam trotz alldem den bußgeldbescheid. gegen diesen legte
ich dann einspruch ein…nach vielem hin und her habe ich
diese jahr endlich mal die zeugenaussage des polizisten von
meinem anwalt bekommen.

und plötzlich gibt es 2 zeugen und der polizist hat
tatsächlich als ich ihn überholt hatte gesehen das mein
angebliches handy sogar eine kamera hatte. was man bei fast
jedem handy zur zeit einfach mal schreiben kann. die aussage
des polizisten wurde nach meiner stellungnahme geschrieben.
die gesamte aussage des polizisten stimmt so überhaupt nicht.
u. das mit der kamera is ja mal total lächerlich. der muss
wahnsinns gute auge haben, wenn er in den paar sekunden, die
ich neben denen war gesehen hat, das das angebliche handy eine
kamera hatte.

was meint ihr hierzu?

Hallo wie kommt es auf einmal da zu das sich zwei Zeugen auf einmal einfinden wo es vorher keine gab
da würde ich mich bei einen Anwalt erkundigen warumm
auf einmal zwei Zeugen da sind.Anwalt ist immer gut,
der Richtige.Karl-Heinz